Gooding GmbH  -  Nutzungsbedingungen www.gooding.de   (Stand: 15.07.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Partner-Unternehmen zahlen für die von den Nutzern erzeugten Umsätze Provisionen, die vom Vertragsanbieter an die vom Nutzer ausgewählten Vereine ausgezahlt werden. (bearbeiten)
(2)
C
Gooding zahlt die Prämien in der Regel quartalsweise an die Vereine. (bearbeiten)
(3)
C
Nicht registrierte Nutzer haben lediglich die Möglichkeit, aus den bereits gelisteten Vereinen einen Verein vorzuschlagen, der die Prämie für das über das Gooding-Portal vermittelte Geschäft erhalten soll. (bearbeiten)
(4)
C
Registrierte Nutzer müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. (bearbeiten)
(5)
C
[]
Gooding zahlt die durch den Kauf des Nutzers unmittelbar erwirtschaftete steuerbereinigten Provisionen an den vom Nutzer vorgeschlagenen Verein . (bearbeiten)
(6)
C
Über eine Prämien-teilen-Funktion haben Nutzer die Möglichkeit, einen von ihnen zu bestimmenden Anteil der Prämie bei Gooding zu belassen. (bearbeiten)
(7)
C
Registrierte Nutzer haben die Möglichkeit, einen bisher nicht auf Gooding gelisteten Verein (neuer Verein) für eine Prämie vorzuschlagen. (bearbeiten)
(8)
C
Prämien aus Büchereinkäufen verbleiben beim Vertragsanbieter, da die gesetzlich vorgeschriebene Buchpreisbindung die Prämienzahlung nicht gestattet. (bearbeiten)
(9)
C
Gooding zahlt die Prämien in der Regel quartalsweise an die Vereine. (bearbeiten)
(10)
C
Als Verein kommen nur gemeinnützigen Organisationen, die nachweislich von deutschen Finanzämtern als steuerbegünstigt anerkannt werden, in Betracht. (bearbeiten)
(11)
C
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem registrierte Nutzer 2 Wochen vorher versendet und gelten nach dieser Zeit ohne Widerspruch durch den Nutzer als automatisch akzeptiert. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Spendenquittungen werden vom Vertragsanbieter nicht ausgestellt. (bearbeiten)
[2]
C
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, Dritte mit der teilweisen oder vollständigen Leistungserbringung zu beauftragen. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzrichtlinie des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)
<2>
B
Beim Kauf eines Nutzers ist der Vertragsanbieter lediglich der Vermittler des Geschäftes. Der Kaufvertrag kommt direkt mit dem Partner-Unternehmen zustande. In diesem Zusammenhang wird auf die AGB des Partner-Unternehmens verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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2 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Finn (*)  sagt:

Die Zahlungen an die Vereine sind steuerlich begünstigt. Der Vorteil wird jedoch nicht dem Käufer weitergegeben. Hier bestünde die Möglichkeit, Spendenquittungen zwischen dem Verein und dem Käufer zu vermitteln.


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (5)


127   |  127    antworten    - Finn (*)  sagt:

Mengenabhängige Provisionen verbleiben damit beim Vertragsanbieter. Welcher Anteil der gesamten Provision an Vereine ausbezahlt wird, wird nicht deutlich.

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