Gooding GmbH - Nutzungsbedingungen www.gooding.de (Stand: 15.07.2014)
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Vertragsanalyse
wichtige Vertragsbestandteile:
(1) C |
Partner-Unternehmen zahlen für die von den Nutzern erzeugten Umsätze Provisionen, die vom Vertragsanbieter an die vom Nutzer ausgewählten Vereine ausgezahlt werden. (bearbeiten)
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(2) C |
Gooding zahlt die Prämien in der Regel quartalsweise an die Vereine. (bearbeiten)
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(3) C |
Nicht registrierte Nutzer haben lediglich die Möglichkeit, aus den bereits gelisteten Vereinen einen Verein vorzuschlagen, der die Prämie für das über das Gooding-Portal vermittelte Geschäft erhalten soll. (bearbeiten)
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(4) C |
Registrierte Nutzer müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. (bearbeiten)
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(5) C |
Gooding zahlt die durch den Kauf des Nutzers unmittelbar erwirtschaftete steuerbereinigten Provisionen an den vom Nutzer vorgeschlagenen Verein . (bearbeiten)
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(6) C |
Über eine Prämien-teilen-Funktion haben Nutzer die Möglichkeit, einen von ihnen zu bestimmenden Anteil der Prämie bei Gooding zu belassen. (bearbeiten)
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(7) C |
Registrierte Nutzer haben die Möglichkeit, einen bisher nicht auf Gooding gelisteten Verein (neuer Verein) für eine Prämie vorzuschlagen. (bearbeiten)
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(8) C |
Prämien aus Büchereinkäufen verbleiben beim Vertragsanbieter, da die gesetzlich vorgeschriebene Buchpreisbindung die Prämienzahlung nicht gestattet. (bearbeiten)
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(9) C |
Gooding zahlt die Prämien in der Regel quartalsweise an die Vereine. (bearbeiten)
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(10) C |
Als Verein kommen nur gemeinnützigen Organisationen, die nachweislich von deutschen Finanzämtern als steuerbegünstigt anerkannt werden, in Betracht. (bearbeiten)
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(11) C |
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem registrierte Nutzer 2 Wochen vorher versendet und gelten nach dieser Zeit ohne Widerspruch durch den Nutzer als automatisch akzeptiert. (bearbeiten)
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kritische (unklare) Vertragsbestandteile:
[1] C |
Spendenquittungen werden vom Vertragsanbieter nicht ausgestellt. (bearbeiten)
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[2] C |
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, Dritte mit der teilweisen oder vollständigen Leistungserbringung zu beauftragen. (bearbeiten)
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Verweis auf andere Verträge:
<1> B |
Es wird auf die Datenschutzrichtlinie des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)
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<2> B |
Beim Kauf eines Nutzers ist der Vertragsanbieter lediglich der Vermittler des Geschäftes. Der Kaufvertrag kommt direkt mit dem Partner-Unternehmen zustande. In diesem Zusammenhang wird auf die AGB des Partner-Unternehmens verwiesen. (bearbeiten)
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Diskussion zur Vertragsanalyse
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2 Kommentare
Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]
127 ∧ | 127 ∨ antworten   - Finn (*) sagt:
Die Zahlungen an die Vereine sind steuerlich begünstigt. Der Vorteil wird jedoch nicht dem Käufer weitergegeben. Hier bestünde die Möglichkeit, Spendenquittungen zwischen dem Verein und dem Käufer zu vermitteln.