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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Prämien, die aus Büchereinkäufen generiert werden, verbleiben in voller Höhe bei Gooding und werden für die Portalentwicklung eingesetzt, da die gesetzlich vorgeschriebene Buchpreisbindung die Prämienweiterleitung nicht gestattet. (bearbeiten)
(4)
B
Auf dem Portal kann direkt ohne einen Einkauf Geld an einen Verein gespendet werden. Der Vertragsanbieter kann selber keine Steuerquittung ausstellen. Sofern ausdrücklich gewünscht, werden die erforderlichen Daten des Spenders für eine Steuerquittung dem Verein übermittelt (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter bietet die Möglichkeit beim Onlinekauf gemeinnützige Organisationen durch die 100prozentige (steuerbereinigte) Weitergabe der Provision zu unterstützen. (bearbeiten)
(2)
C
Eine Registrierung ist kostenfrei und jederzeit kündbar, vorausgesetzt es handelt sich um eine volljährige private Person mit Wohnsitz in Deutschland. (bearbeiten)
(5)
C
Die Provisionsweitergabe an die Vereine erfolgt vierteljährig, sofern die bei Gooding eingegangenen Provisionzahlungen einen Mindestwert von 20 Euro erreicht haben. (bearbeiten)
(6)
C
Der Nutzer kann auf seinem Mitgliedskonto in einem virtuellen Konto die angesammelten Prämien einsehen. Diese können nachträglich variieren. (Provisionsausfall durch Rückabwicklung, Differenzen in der tatsächlichen Provisionauszahlung etc.) (bearbeiten)
(7)
C
Gooding ist lediglich der Vermittler des Geschäfts zwischen Nutzer und Online-Dienstleister. Die jeweiligen Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Partnerunternehmen (Online-Shop-Betreiber bzw. Online-Dienst) zustande. (bearbeiten)
(8)
C
Ein Recht auf Auszahlung der Provision an den jeweiligen Verein besteht nicht. Der Vertragsanbieter ist bemüht, die Provisionsweitergabe im Sinne des Nutzers zu gewährleisten, kann diese aber nicht garantieren. (Provisionszahlungsausfälle, technische Problem, usw.) (bearbeiten)
(9)
C
Der Nutzer hat die Möglichkeit, seine angesammelten Prämien auch zu einem späteren Zeitpunkt einem Verein zuzuordnen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
Der Nutzer hat die Möglichkeit auf der Webseite Direktspenden zu erteilen. Der Vertragsanbieter ist allerdings nicht berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen zu erteilen. (bearbeiten)
[2]
C
Nicht registrierte Nutzer können aus der Liste von gemeinnützigen Vereinen einen Verein für die Provisionsweitergabe vorschlagen. Der Vertragsanbieter ist bemüht - jedoch nicht verpflichtet, dem Vorschlag zu folgen. Die Provision wird jedoch in jedem Fall für einen gemeinnützigen Zweck verwendet. (bearbeiten)
[3]
C
Gooding ist berechtigt, Dritte mit der teilweisen oder vollständigen Leistungserbringung zu beauftragen. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die Datenschutzbestimmungen des Vertragsanbieters. (bearbeiten)
<2>
B
Bei einem Kaufabschluss wird auf die jeweiligen AGB der Partnerunternehmen (Online-Dienstleister) verwiesen. (bearbeiten)

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