Fleurop AG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

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Vertragsanalyse

     

Der Vertrag wurde auf kritische Inhalte gesetzt, da wichtige Klauseln ohne Kennzeichnung vom Vertragsanbieter verändert wurden.
(20.04.2015, Team Wikimarx)

wichtige Vertragsbestandteile:

(5)
B
Der Käufer kann seine Blumenbestellung jederzeit stornieren. Am Tag der Auslieferung fallen 50% des Bestellwertes als pauschale Stornierungskosten an. (bearbeiten)
(7)
B
[]
Der Käufer trägt die Rücksendekosten im Widerrufsfall. Der Vertragsanbieter holt die Waren auch für eine Pauschale von 6 Euro beim Kunden ab. (bearbeiten)
(1)
C
Es gelten immer die normalen Ladenpreise. Die genaue Anzahl der für einen bei fleurop.de mit einem festen Preis bestellten Strauß verwendeten Blumen hängt von den Preisen des Partnergeschäfts vor Ort ab. (bearbeiten)
(2)
C
Die Lieferkostenpauschale für Deutschland beträgt 6 Euro. Bestellungen für den gleichen Tag oder an Sonntagen sind mit Aufschlag möglich. (bearbeiten)
(3)
C
Wird der Empfänger oder eine geeignete Drittperson nicht angetroffen, wird Fleurop den Kunden entsprechend informieren. Die Kosten einer vom Kunden beauftragten erneuten Auslieferung trägt der Kunden. (bearbeiten)
(4)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst mit der Auftragsbestätigung durch den Vertragsanbieter innerhalb von 5 Tagen zustande. (bearbeiten)
(6)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)

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18.03.2015 12:15  (wichtiger Vertragsbestandteil 5) erstellt von Karl (****)


Zusammenfassung: Der Käufer kann seine Blumenbestellung jederzeit stornieren. Am Tag der Auslieferung fallen 50% des Bestellwertes als pauschale Stornierungskosten an.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Der Kunde kann den Vertrag vor der Auslieferung des Fleurop-Grußes durch eine Mitteilung an Fleurop in Textform (Brief, E-Mail oder Telefax) stornieren. Erfolgt die Stornierung am Tage der geplanten Lieferung, hat der Kunde eine Pauschale von 50 % des vereinbarten Preises an Fleurop zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Fleurop und dem ausführenden Fleurop-Geschäft durch die Stornierung gar keine Kosten oder nur wesentlich geringere Kosten als 50% des vereinbarten Preises entstanden sind.
Verlauf:18.03.2015 12:15  Markierung erstellt von Karl (****)
19.03.2015 08:41  Markierung bearbeitet von Pauli (***)

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