Facebook Ireland Limited - Erklärung der Rechte und Pflichten (Stand: 15.11.2013)
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Vertragsanalyse
wichtige Vertragsbestandteile:
(1) B |
Wenn der Nutzer die Einstellung "öffentlich" bei der Eingabe von Inhalten verwendet, können auch Nutzer, die nicht Facebook verwenden darauf zugreifen. (bearbeiten)
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(2) B |
Der Nutzer verpflichtet sich, seinen wahren Namen und Daten anzugeben. Jeder Nutzer darf nur ein persönliches Konto anlegen. (bearbeiten)
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(3) C |
Die Nutzung von Facebook ist für Personen unter 13 Jahren untersagt. (bearbeiten)
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(4) C |
Der Nutzer ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet werden. (bearbeiten)
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kritische (unklare) Vertragsbestandteile:
[3] A |
Die Nutzungsrechte der digitalen persönlichen Inhalte enden, wenn der Kunde sein Konto löscht, es sei denn die Inhalte wurde mit anderen Nutzern geteilt. (bearbeiten)
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[5] A |
Der Nutzer erteilt Facebook die Erlaubnis zur Nutzung und Vermarktung seiner Inhalte und Informationen (Name, Profilbild, Inhalte etc.) an Drittunternehmen. Beispiel: Ein Drittunternehmen nutzt Profilbilder und persönliche Inhalte zur eigenen Werbung und bezahlt Facebook dafür. (bearbeiten)
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[7] A |
Facebook wird bezahlte Dienstleistungen und Kommunikationen nicht immer als solche kennzeichnen. (bearbeiten)
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[12] A |
Es wird auf Sonderbedingungen hingewiesen, die für deutsche Nutzer gelten. (Kommentar: In diesem Dokument werden eine Vielzahl von Klauseln wieder abgeändert. Unzumutbare und unnötige Komplexität.) (bearbeiten)
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[1] B |
Es handelt sich beim Vertragstext lediglich um eine Übersetzung der englischsprachigen Version. Die englische Version ist letztlich ausschlaggebend. (bearbeiten)
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[4] B |
Mit dem Löschen von IP-Inhalten werden diese von Facebook nicht gelöscht sondern lediglich unsichtbar gemacht. Vom Nutzer gelöschte Inhalte werden vom Vertragsanbieter für eine angemessene Zeitspanne als Sicherheitskopien behalten. (bearbeiten)
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[6] B |
Kommentar: Nachdem der Nutzer der Vermarktung seiner Inhalte + Profilbild durch Facebook zugestimmt hat, kommt folgender Satz: "Wir geben deine Inhalte und Informationen nicht ohne deine Zustimmung an Werbetreibende weiter." (Irreführung der Nutzer!) (bearbeiten)
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[8] B |
Dieser Vertrag kann jederzeit geändert werden. Mit der weiteren Nutzung werden die geänderten AGB vom Nutzer automatisch akzeptiert. (bearbeiten)
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[10] B |
Es gilt ausschließlich die Gerichtsbarkeit von Kalifornien USA. (bearbeiten)
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[11] B |
Der Nutzer hält den Vertragsanbieter schadlos bei gegen ihn von Dritten gerichteten Ansprüchen durch seine Handlungen auf Facebook. (bearbeiten)
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[13] B |
Alle Änderungen dieser Erklärung oder der Verzicht darauf müssen in schriftlicher Form erfolgen und von Facebook unterzeichnet werden. (bearbeiten)
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[14] B |
Der Nutzer darf seine Rechte aus diesen AGB nicht abtreten. Dem Vertragsanbieter ist dies uneingeschränkt erlaubt. (bearbeiten)
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[2] C |
Der Nutzer erteilt Facebook eine sehr umfassendes Nutzungsrecht seiner digitalen Inhalte. (bearbeiten)
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[9] C |
Mit der Kontolöschung durch den Kunden bleiben eine Vielzahl von Vertragsklauseln aus diesem Vertrag weiterhin bestehen. (vgl. Markierung) (bearbeiten)
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Verweis auf andere Verträge:
<1> B |
Es wird auf die Datenverwendungsrichtlinie von Facebook verwiesen. (bearbeiten)
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<2> B |
Bei Zahlungen auf Facebook wird auf die Zahlungsbedingungen des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)
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Diskussion zur Vertragsanalyse
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12 Kommentare
Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]
127 ∧ | 127 ∨ antworten   - Karl (****) sagt:
Ist heute leider Standard. Dennoch müsste der Verwendungszweck eingegrenzt werden. Auch die Übertragbarkeit und Unterlizenzierbarkeit sind mehr als notwendig!
Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [3]
127 ∧ | 127 ∨ antworten   - Karl (****) sagt:
Praktische jeder Inhalt wird mit anderen Nutzern geteilt. Damit bleiben die Nutzungsrechte sämtlicher Inhalte für immer bei Facebook.
Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [4]
127 ∧ | 127 ∨ antworten   - Karl (****) sagt:
Wozu braucht es eine Sicherheitskopie? Wann genau wird der vom Nutzer gelöschte Inhalt auch in den Facebook Datenbanken gelöscht?
Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [5]
127 ∧ | 127 ∨ antworten   - Karl (****) sagt:
Unfassbar! Dann sehe ich mich irgendwann im Internet mit meinem Profilbild und einem von mir verfassten (verkürzten) Kommentar auf Werbung von irgendwelchen Firmen. Einfach unfassbar!