FRANKFURT IT SERVICE  -  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN   (Stand: 24.10.2016)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich und stellt den Vertragsanbieter von jeglicher Haftung für Schäden, welche durch den Verlust solcher Daten entstehen, frei. (bearbeiten)
(2)
B
Dem Kunden ist bekannt, dass bei Datenrestaurierungen die Gefahr des Datenverlustes besteht. Auch hierbei stellt der Kunde den Vertragsanbieter von jeglicher Haftung für Datenverluste frei. (bearbeiten)
(3)
B
Eventuelle Anfahrtszeiten werden zu den angegebenen Preisen mitberechnet. (bearbeiten)
(5)
B
Der Kunde erhält bei Bestellung von Internetpräsenzen die Besitz-, Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte. Der Vertragsanbieter behält die Urheberrechte am Design der Website und den selber erstellten Elementen. (bearbeiten)
(6)
B
Nach Fertigstellung und Überbringung der vereinbarten Leistung nimmt der Kunde die Leistung unverzüglich ab. Werden nicht binnen zwei Wochen schriftlich Einwendungen erhoben, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht. (bearbeiten)
(4)
C
Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit und die Rechtmäßigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
A
[]
In jedem Fall ist die Haftung von FRANKFURT IT SERVICE beschränkt auf einen Betrag von Euro 250,00 pro Schadensfall. (bearbeiten)
[2]
C
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, fallen 8 % Verzugszinsen im Jahr an. (bearbeiten)
[3]
C
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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3 Kommentare


117   |  102    antworten    - 2001:1648.96  sagt:

https://frankfurt-it-service.de/agb/


113   |  101    antworten    - 2001:1648.96  sagt:

Die AGB lassen sich auf der Seite nicht markieren. Über die Druckfunktion im Browser und die Vorabansicht lässt sich der Text aber dann doch markieren.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


108   |  105    antworten    - Jules (*)  sagt:

Das ist ein absolutes NoGo. Im Schadensfall führt diese Klausel vor Gericht ggf. zu enormer Verzögerung. Inhaltlich und rechtlich ist das unseriös.

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