FIBEL GbR  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Für Veranstaltungs-Tickets gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Bei Merchandising Produkten trägt der Käufer die Rücksendekosten im Widerrufsfall. (bearbeiten)
(8)
B
Wird eine Veranstaltung durch den Anbieter – gleich aus welchen Gründen – abgesagt oder verschoben, sind die Ansprüche des Endkunden aus dem Vertrag direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend zu machen. (bearbeiten)
(10)
B
Der Vertragsanbieter ist lediglich Vermittler und damit nicht für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verantwortlich. (bearbeiten)
(1)
C
Dies sind die AGB auf fibelmusik.de für Bestellungen von Veranstaltungstickets und Merchandising Artikel. Diese AGB gelten neben etwaigen AGB des Ticketdienstleisters vorrangig. (bearbeiten)
(2)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit der Bestätigung per E-Mail durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(4)
C
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. (Anmerkung: 2 Jahre für Neuware.) (bearbeiten)
(5)
C
Schäden an der Verpackung hat sich der Kunde bei Annahme der Ware vom Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen. (bearbeiten)
(6)
C
Elektronische Tickets der Mobile-Tickets können durch den Endkunden jederzeit nochmals angefordert werden oder alternativ im Kundenkonto des Endkunden erneut heruntergeladen werden, sofern ein Kundenkonto angelegt wurde. (bearbeiten)
(7)
C
Postalisch versandte Tickets, welche dem Endkunden abhandengekommen sind oder zerstört wurden, werden nicht ersetzt. (bearbeiten)
(9)
C
Veranstaltungstickets dürfen nur für private Zwecke genutzt werden. Ein Weiterverkauf etc. ist nicht erlaubt. Die private Weitergabe eines Tickets ist zulässig. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzbestimmung des Vertrasgsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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01.11.2022 08:28  (wichtiger Vertragsbestandteil 9) bearbeitet von Georg (**)


Zusammenfassung: Veranstaltungstickets dürfen nur für private Zwecke genutzt werden. Ein Weiterverkauf etc. ist nicht erlaubt. Die private Weitergabe eine eines Tickets ist zulässig.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
§ 10 Nutzung und Weitergabe von Tickets, einseitiges Rücktrittsrecht

(1) Der Endkunde verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf sowie für gewerbliche Werbe- und / oder Marketingzwecke (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und / oder sonstige gewerbliche Gewinnspiele) ist untersagt. Untersagt ist dem Endkunden insbesondere,

Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben und/ oder anzubieten,
Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. über eBay, Facebook, etc.) anzubieten und/oder zu verkaufen,
Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl weiterzugeben,
Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
Tickets gewerblich oder kommerziell zu nutzen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung oder als Gewinn

(nachfolgend „unzulässige Ticketweitergabe“).

(2) Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen (zum Beispiel bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Endkunden) ist zulässig, wenn kein Fall einer unzulässigen Ticketweitergabe und/oder Ticketnutzung im Sinne vorstehender Ziff. 10 (1) vorliegt.

(3) Im Falle eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelungen vorstehender Ziff. 10 (1) sind Anbieter und/oder Tickettoaster berechtigt, die Bestellung des Endkunden zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), die Tickets zu sperren und dem Endkunden bzw. dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern und/oder den vom Endkunden erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn heraus zu verlangen.

(3) Die Erklärung der Stornierung bzw. des Rücktritts vom Vertrag kann auch konkludent durch den Anbieter erklärt werden, zum Beispiel durch einfache Gutschrift der gezahlten Beträge oder durch Zugangsverweigerung zur Veranstaltung. § 350 BGB findet keine Anwendung.
Verlauf:01.11.2022 08:23  Markierung erstellt von Georg (**)
01.11.2022 08:28  Markierung bearbeitet von Georg (**)

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