Emmora UG  -  AGBs  

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer 4 Wochen vorab mitgeteilt und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als automatisch akzeptiert. (bearbeiten)
(2)
C
Der Vertragsanbieter betreibt ein Informationsportal, bei dem Nutzer die Möglichkeit erhalten eine Kostenprüfung für die Bestattungsorganisation und verwandte Dienstleistungen durchzuführen. Er bietet keine Beratung und keine Durchführung von Bestattungen selbst an. (bearbeiten)
(3)
C
Zur Nutzung der Dienstleistung vom Vertragsanbieter ist jede unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Person über 18 Jahren berechtigt. (bearbeiten)
(4)
C
Nach erfolgtem Beratungstermin und abgeschlossener Dienstleistung hat der Nutzer die Möglichkeit den Emmora-Partner zu bewerten. (bearbeiten)
(5)
C
Die Nutzung der Website sowie der von Emmora angebotenen Leistungen ist für Nutzer kostenlos. Zur Finanzierung der Plattform erhält Emmora von den gelisteten Dienstleistern ein Nutzungsentgelt. (bearbeiten)
(6)
C
Nutzungsverträge kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem ausgesuchten Dienstleister zustande. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

(zurück)

30.04.2021 10:06  (wichtiger Vertragsbestandteil 2) erstellt von Jules (*)


Zusammenfassung: Der Vertragsanbieter betreibt ein Informationsportal, bei dem Nutzer die Möglichkeit erhalten eine Kostenprüfung für die Bestattungsorganisation und verwandte Dienstleistungen durchzuführen. Es bietet keine Beratung und keine Durchführung von Bestattungen selbst an.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Emmora betreibt ein Informationsportal und einen virtuellen Marktplatz, bei dem Nutzer die Möglichkeit erhalten eine Kostenprüfung für die Bestattungsorganisation und verwandte Dienstleistungen durchzuführen. Bei Bedarf erhalten Nutzer über Emmora einen Termin mit einem Emmora-Partner vor Ort. Nach abgeschlossener Dienstleistung kann der Nutzer den Emmora-Partner und Emmora bewerten.

3.2. Emmora bietet keine Beratung und keine Durchführung von Bestattungen an. Durch Interaktion und Kommunikation über die Website entsteht noch kein Bestattungsvertrag. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Emmora-Partner zustande. Die teilnehmenden Partner unterliegen, im Rahmen der Dienstleistung und der Abrechnung ihrer Leistungen, den jeweils geltenden berufs- und standesrechtlichen Vorgaben.
Verlauf:30.04.2021 10:06  Markierung erstellt von Jules (*)
30.04.2021 10:06  Markierung bearbeitet von Jules (*)

loading..