Einmalige Erlebnisse Mario Dornbach GmbH  -  Allgemeine Geschäfts­bedingungen   (Stand: 11.2022)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Der Vertragsanbieter ist ausschließlich als Vermittler von Erlebnisleistungen tätig. Es finden die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters Anwendung. (bearbeiten)
(3)
B
An die dem Gutschein zu entnehmende Vorauswahl ist der Käufer nicht gebunden. Bei einem Wertgutschein wird der ausgewiesene Nennwert bei der Buchung gutgeschrieben. (bearbeiten)
(6)
B
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Dabei trägt der Käufer die Rücksendekosten. Die Widerrufsmöglichkeit endet, wenn der Vertrag vorzeitig von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, auch vor Ablauf der Frist. (bearbeiten)
(7)
B
[]
Es wird ein Stornierungsoption für Gutscheine innerhalb von 21 Tagen nach Vertragsabschluss angeboten. (Ausgenommen hiervorn sind Dienstleistungsverträge für Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung mit einem fest vereinbarten Zeitpunkt.) (bearbeiten)
(8)
B
Die vermittelten Erlebnisse können, insbesondere bei langen Einlösfristen, Änderungen unterliegen. Dies kann auch Veranstaltungsorte betreffen. (bearbeiten)
(9)
B
Die Verwendung von Gutscheinen zur Einlösung beim jeweiligen Veranstalter ist ausschließlich unter Kontaktaufnahme über die kostenlose Servicehotline des Vertragsanbieter unter 0800 9088870 oder seinem Internetportal möglich. (bearbeiten)
(10)
B
Der Vertrag mit dem Veranstalter kommt mit der Übersendung der Buchungsbestätigung und/oder erfolgter Vereinbarung eines Termins mit dem Veranstalter zustande. (bearbeiten)
(11)
B
Bei Terminverschiebungen oder Stornierungen soll der Kunde sich bitte an den ausgewählten Veranstalter wenden. (bearbeiten)
(12)
B
Erlebnis- und Wertgutscheine sind nicht personengebunden. Bei Verlust oder Diebstahl sollte der Kunde den Vertragsanbieter unverzüglich informieren. (bearbeiten)
(15)
B
Gutscheine sind 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres ihres Erwerbs gültig. (bearbeiten)
(2)
C
Der Vertragsanbieter vermittelt Erlebnisse und Veranstaltungen von Drittanbietern. Die Erlebnisse werden in Form von Gutscheinen angeboten. Organisation und Durchführung eines Erlebnisses obliet alleine dem jeweiligen Veranstalter und sind vom Käufer ausschließlich mit diesem abzustimmen. (bearbeiten)
(4)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit einer Empfangsbestätigung durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(5)
C
Eine gewerbliche Weiterveräußerung von Gutscheinen ist untersagt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. (bearbeiten)
(13)
C
Eine Barauszahlung von Wertgutscheinen oder Restguthaben ist nicht möglich. (bearbeiten)
(14)
C
Käufer müssen volljährig sein. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Veranstalter hingewiesen. Dabei können bestimmte Anforderungen an die Teilnahme eines Erlebnisses geknüpft sein. (zu.B. Alter, Größe, Gesundheitszustand) (bearbeiten)
<3>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)
<2>
C
Es wird auf die Versandinformationen des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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30.03.2023 19:56  (wichtiger Vertragsbestandteil 2) bearbeitet von Hajo (***)


Zusammenfassung: Der Vertragsanbieter vermittelt Erlebnisse und Veranstaltungen von Drittanbietern. Die Erlebnisse werden in Form von Gutscheinen angeboten. Organisation und Durchführung eines Erlebnisses obliet alleine dem jeweiligen Veranstalter und sind vom Käufer ausschließlich mit diesem abzustimmen.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Zur Vermittlung von Erlebnissen und zum Verkauf von Gutscheinen welche zur Einlösung bei einem Veranstalter aus dem Sortiment von Einmalige Erlebnisse berechtigen, betreiben wir unser Internetportal und präsentieren hierbei eine Vielzahl von außergewöhnlichen Erlebnissen unterschiedlichster Veranstalter. Die Erlebnisse sind, ggf. mit Zusatzleistungen (Gutschein-Verpackungen), beschrieben und mit einem Nennwert gekennzeichnet. Sie können diese Produkte in Form von Gutscheinen (bzw. Gutscheine in Gutschein-Verpackungen) erwerben. Gutscheine berechtigen Sie oder den Verwender nach vollständiger Bezahlung des Gutscheins innerhalb der Gültigkeitsdauer zur Buchung eines konkreten Erlebnisses bei einem Veranstalter.
Organisation und Durchführung des Erlebnisses obliegen alleine dem jeweiligen Veranstalter und sind von Ihnen ausschließlich mit diesem abzustimmen. Wir fungieren nur als Vermittler und sind an diesem Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter weder als Vertragspartei noch als Erfüllungsgehilfe beteiligt.
Verlauf:30.03.2023 18:12  Markierung erstellt von Hajo (***)
30.03.2023 18:12  Markierung bearbeitet von Hajo (***)
30.03.2023 19:56  Markierung bearbeitet von Hajo (***)

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