Einmalige Erlebnisse Mario Dornbach GmbH  -  Allgemeine Geschäfts­bedingungen   (Stand: 11.2022)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Der Vertragsanbieter ist ausschließlich als Vermittler von Erlebnisleistungen tätig. Es finden die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters Anwendung. (bearbeiten)
(3)
B
An die dem Gutschein zu entnehmende Vorauswahl ist der Käufer nicht gebunden. Bei einem Wertgutschein wird der ausgewiesene Nennwert bei der Buchung gutgeschrieben. (bearbeiten)
(6)
B
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Dabei trägt der Käufer die Rücksendekosten. Die Widerrufsmöglichkeit endet, wenn der Vertrag vorzeitig von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, auch vor Ablauf der Frist. (bearbeiten)
(7)
B
[]
Es wird ein Stornierungsoption für Gutscheine innerhalb von 21 Tagen nach Vertragsabschluss angeboten. (Ausgenommen hiervorn sind Dienstleistungsverträge für Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung mit einem fest vereinbarten Zeitpunkt.) (bearbeiten)
(8)
B
Die vermittelten Erlebnisse können, insbesondere bei langen Einlösfristen, Änderungen unterliegen. Dies kann auch Veranstaltungsorte betreffen. (bearbeiten)
(9)
B
Die Verwendung von Gutscheinen zur Einlösung beim jeweiligen Veranstalter ist ausschließlich unter Kontaktaufnahme über die kostenlose Servicehotline des Vertragsanbieter unter 0800 9088870 oder seinem Internetportal möglich. (bearbeiten)
(10)
B
Der Vertrag mit dem Veranstalter kommt mit der Übersendung der Buchungsbestätigung und/oder erfolgter Vereinbarung eines Termins mit dem Veranstalter zustande. (bearbeiten)
(11)
B
Bei Terminverschiebungen oder Stornierungen soll der Kunde sich bitte an den ausgewählten Veranstalter wenden. (bearbeiten)
(12)
B
Erlebnis- und Wertgutscheine sind nicht personengebunden. Bei Verlust oder Diebstahl sollte der Kunde den Vertragsanbieter unverzüglich informieren. (bearbeiten)
(15)
B
Gutscheine sind 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres ihres Erwerbs gültig. (bearbeiten)
(2)
C
Der Vertragsanbieter vermittelt Erlebnisse und Veranstaltungen von Drittanbietern. Die Erlebnisse werden in Form von Gutscheinen angeboten. Organisation und Durchführung eines Erlebnisses obliet alleine dem jeweiligen Veranstalter und sind vom Käufer ausschließlich mit diesem abzustimmen. (bearbeiten)
(4)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit einer Empfangsbestätigung durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(5)
C
Eine gewerbliche Weiterveräußerung von Gutscheinen ist untersagt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. (bearbeiten)
(13)
C
Eine Barauszahlung von Wertgutscheinen oder Restguthaben ist nicht möglich. (bearbeiten)
(14)
C
Käufer müssen volljährig sein. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Veranstalter hingewiesen. Dabei können bestimmte Anforderungen an die Teilnahme eines Erlebnisses geknüpft sein. (zu.B. Alter, Größe, Gesundheitszustand) (bearbeiten)
<3>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)
<2>
C
Es wird auf die Versandinformationen des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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3 Kommentare


91   |  74    antworten    - Andreas (**)  sagt:

https://einmalige-erlebnisse.de/agb


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (7)


76   |  71    antworten    - Hajo (***)  sagt:

Ich hoffe ich habe das richtig verstanden, dass Gutscheine (die nicht terminiert sind) unter diese Stornierungsfrist fallen.


80  | 65    antworten   -Andreas (**)  sagt:

und nicht ausgeschlossen sind vom Widerruf wie z.B. Reise, Unterkunft, Events etc. !!!


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