Einmalige Erlebnisse Mario Dornbach GmbH  -  Allgemeine Geschäfts­bedingungen   (Stand: 02.2022)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
A
Es besteht die Möglichkeit, dass Drittanbieter von Erlebnissen besondere Teilnehmervoraussetzungen vorgeben. Hier wird auf die AGB und entsprechenden Regelungen der Anbieter verwiesen, bevor ein Gutschein vom Kunden gebucht wird. (bearbeiten)
(6)
A
Es wird eine freiwillige Stornierungsoption von 21 Tagen angeboten. Hier gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Widerrufsregelung des Vertragsanbieters. (bearbeiten)
(8)
A
Die Teilnahme an einem Erlebnis kann persönliche Voraussetzungen erfordern. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist im Falle der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. (bearbeiten)
(1)
B
Der Vertragsanbieter verkauft Erlebnisgutscheine und ist dabei ausschließlich als Vermittler tätig. Entsprechend gelten für die Leistungsbeziehung die AGB des Drittanbieters. (bearbeiten)
(5)
B
[]
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Der Käufer trägt dabei die Rücksendekosten. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist. (bearbeiten)
(7)
B
Ohne Vorlage des Gutscheins im Original beim Veranstalter kann der Kunde am Erlebnis nicht teilnehmen. (bearbeiten)
(9)
B
Bei Verluste eines Gutscheins wird der Kunde gebeten, dies umgehend dem Vertragsanbieter mitzuteilen. (bearbeiten)
(10)
B
Der Erwerb von Gutscheinen setzt die Volljährigkeit voraus. (bearbeiten)
(11)
B
Die Gutscheine haben einen Gültigkeit von 3 Jahren beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres an dem der Gutschein gekauft wurde. (bearbeiten)
(2)
C
Gutscheine berechtigen den Verwender innerhalb der Gültigkeitsdauer zur Buchung eines konkreten Erlebnisses bei einem Veranstalter. (bearbeiten)
(4)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Mit der Empfangsbestätigung per E-Mail durch den Vertragsanbieter kommt danach der Kaufvertrag zustande. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Versandinformationen des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)
<2>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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31.10.2022 21:03  (wichtiger Vertragsbestandteil 1) bearbeitet von Georg (**)


Zusammenfassung: Der Vertragsanbieter verkauft Erlebnisgutscheine und ist dabei ausschließlich als Vermittler tätig. Entsprechend gelten für die Leistungsbeziehung die AGB des Leistungsanbieters.Drittanbieters.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Einmalige Erlebnisse verkauft Gutscheine, wobei es sich nicht um Gutscheine im Sinne von § 3 UStG handelt, im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung und vermittelt Erlebnisleistungen von Veranstaltern ausschließlich auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB"). Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen Einmalige Erlebnisse und Ihnen als Käufer. Auch der jeweilige Verwender des Gutscheins ist an diese AGB gebunden.
Einmalige Erlebnisse ist zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter, der die von Ihnen gebuchte Erlebnisleistung nach entsprechender Gutscheineinlösung für Sie durchführt, ausschließlich als Vermittler tätig. Für die Rechtsbeziehungen des von Einmalige Erlebnisse vermittelten Veranstalters und Ihnen finden die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters Anwendung. Diese werden Ihnen bzw. dem Verwender im Einlöseprozess zur Verfügung gestellt.
Verlauf:31.10.2022 19:40  Markierung erstellt von Georg (**)
31.10.2022 21:03  Markierung bearbeitet von Georg (**)

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