DocMorris N.V.  -  AGB   (Stand: 04.2016)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(2)
B
Bei Bestellung rezeptpflichtiger Medikamente ist es notwendig, dass der Kunde ein gültiges Originalrezept per Post zuschickt. Hierfür sendet der Vertragsanbieter auf Wunsch kostenlos Freiumschläge zu. Die Rezeptprüfung erfolgt innerhalb von 2 Werktagen. (bearbeiten)
(3)
B
Die Lieferung wird innerhalb von 2 Werktagen nach Bestelleingang versendet. Anderenfalls wird der Kunde informiert. Für eventuelle Nachlieferungen entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. (bearbeiten)
(4)
B
Rezeptbestellungen sind versandkostenfrei. Für rezeptfrei Produkte wird eine Versandpauschale (2,95 Euro) erhoben, die ab einer Bestellung von 19 Euro entfällt. (bearbeiten)
(8)
B
Der Vertragsanbieter trägt die Versandkosten im Widerrufsfall des Kunden. (bearbeiten)
(9)
B
Ausgenommen vom Widerruf sind Arzneimittel, schnell verderbliche Waren, entsiegelte Hygiene- und Gesundheitsartikel, kundenspezifische Anfertigungen. (Kommentar: Auch nicht entsiegelte Arzneimittel werden vom Widerruf ausgeschlossen.) (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsabschluss kommt direkt mit der Bestellung des Kunden zustande. (bearbeiten)
(5)
C
Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit werden Lieferung nicht an Kinder ausgehändigt. (bearbeiten)
(6)
C
Die Preise gelten nur auf docmorris.de und können von gedruckten Werbemitteln oder den Preisen in den DocMorris Filialen abweichen. (bearbeiten)
(7)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(10)
C
Der Vertragsanbieter hat seinen Sitz in den Niederlanden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, für bestimmte Medikamente wirkstoffgleiche Austauschprodukte oder Reimporte zu liefern. (bearbeiten)
[2]
B
Es gilt grundsätzlich das Recht der Niederlande. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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1 Kommentar


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Ist m.E. nur dann ok, wenn der Kunde vorab informiert wird und seine Zustimmung gibt. Daher kritisch und Prio B.

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