Deutsche Telekom AG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen t-online.de Shop   (Stand: 01.07.2009)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt nur innerhalb von Deutschland. (bearbeiten)
(2)
C
Eine Bestellung gilt als verbindliches Kaufangebot des Kunden. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst durch Auslieferung der Ware zustande. (bearbeiten)
(3)
C
Für Unternehmenskunden gilt (abweichend von Privatkunden): Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und ist für gebrauchte Waren ausgeschlossen. (bearbeiten)
(4)
C
Nicht automatisch erfasste Meilen im Zuge des Miles & More Programms können innerhalb von 8 Wochen nach Inanspruchname gutgeschrieben werden. (diese gilt abweichend zu den Teilnahmebedingungen der M&M Programms) (bearbeiten)

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03.12.2012 17:42  (wichtiger Vertragsbestandteil 3) erstellt von 37.201.117.176


Zusammenfassung: Für Unternehmenskunden gilt (abweichend von Verbrauchern): Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und ist für gebrauchte Waren ausgeschlossen.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Besondere Bestimmungen für Unternehmenskunden

1. Änderungsvorbehalt
Die Deutsche Telekom behält sich das Recht zur Änderung der Leistung vor, sofern es sich ausschließlich um handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen handelt und die Änderung dem Unternehmenskunden zumutbar ist.

2. Mängelhaftung
2.1 Die Mängelrechte des Unternehmenskunden setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Unternehmenskunden gegen die Deutsche Telekom beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
2.2 Soweit es sich bei dem Vertragsgegenstand um eine gebrauchte Sache handelt, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit eine Beschaffenheitsgarantie vorliegt oder eine Haftung wegen Arglist eingreift. In diesen Fällen gilt Satz 2 entsprechend.

3. Gefahrübergang
Sofern zwischen der Deutschen Telekom und dem Unternehmenskunden nichts anderes vereinbart wird, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
Verlauf:03.12.2012 17:42  Markierung erstellt von 37.201.117.176
03.12.2012 17:45  Markierung bearbeitet von 37.201.117.176

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