Deutsche Telekom AG  -  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MUSICLOAD.DE   (Stand: 01.04.2010)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Der Download von Musikstücken, Musikvideos und Hörbüchern durch den Kunden darf nur vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. (bearbeiten)
(6)
B
Das Kopieren oder Brennen von Musikvideos ist nicht erlaubt. Der Nutzer erhält vier Lizenzschlüssel, welche herunter geladen werden können. Die Lizenz wird direkt im Windows Media Player verwaltet. (Das Video kann dann beliebig oft abgespielt werden.) (bearbeiten)
(7)
B
Mit Beendigung des Accounts wird empfohlen, heruntergeladnene Musikstücke oder Hörbücher auf CD zu brennen, da die erworbenen Stücke nicht erneut heruntergeladen werden können. (bearbeiten)
(8)
B
Bei Musicload Nonstop Abonnements hat der Nutzer die Möglichkeit, beliebige Musikstücke aus dem Angebot auszuwählen. Dies gilt jedoch nicht für Hörbücher und Musikvideos. (bearbeiten)
(1)
C
Als Kunden werden nur Verbraucher (private Nutzung) akzeptiert. (bearbeiten)
(2)
C
Zur Nutzung von musicload ist eine Registrierung notwendig. (im Mobile Musicload Shop reicht eine gültige E-Mailadresse) (bearbeiten)
(3)
C
Der Kunde kann seinen Musikload Account jederzeit kündigen. Bei einem Abo frühestens zum Ende der Laufzeit. (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde darf die erworbenen Musikstücke und Hörbücher unbegrenzt anhören, brennen und auf tragbare Abspielgeräte (Mobile Player) kopieren. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
Die Nutzung von Musicload setzt einen Computer mit einem Windows Betriebssystem (ab Windows 2000) sowie einen Internet Explorer (ab Version 9) voraus. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Zum Thema Datenschutz wird auf die Webseite www.musicload/Datenschutz hingewiesen. (bearbeiten)

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23.11.2012 15:03  (wichtiger Vertragsbestandteil 6) bearbeitet von 62.47.206.122


Zusammenfassung: Das Kopieren oder Brennen von Musikvideos ist nicht erlaubt. Der Nutzer erhält vier Lizenzschlüsse, Lizenzschlüssel, welche herunter geladen werden können. Die Lizenz wird direkt im Windows Media Player verwaltet. (Das Video kann dann beliebig oft abgespielt werden.)
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Der Kunde darf die erworbenen Musikvideos im WMV-Format beliebig oft abspielen und gemäß der Online Anzeige auf Mobile Player kopieren. Eine hierüber hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet. Insbesondere ist das Brennen oder
sonstige Vervielfältigen der Musikvideos sowie eine kommerzielle Nutzung des
erworbenen Musikvideos ausgeschlossen.
Deutsche Telekom AG, 01.04.2010 - 9 -
6. DIGITAL RIGHT MANAGEMENT (DRM) UND LIZENZEN FÜR MUSIKVIDEOS IM WMV-FORMAT
6.1 Die Deutsche Telekom verwendet ein DRM, um bei Download von Musikvideos
die Einhaltung der Pflichten aus Ziffer B.I.5 zu gewährleisten.
6.2 Für jedes Musikvideo erhält der Kunde vier Lizenzschlüssel („Lizenzen“), welche
in einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten ab dem Erwerb des Musikvideos
herunter geladen werden können. Die Lizenz ist ein digitaler „Schlüssel“, der benötigt wird, um die durch DRM-Software geschützten Musikvideos anzuhören oder auf Mobile Player zu übertragen. Die Lizenz wird direkt im Windows Media
Player verwaltet.
6.3 Bei dem ersten Download des Musikvideos wird automatisch auch die erste Lizenz auf den eingesetzten Computer herunter geladen. Für den erneuten Download auf einen anderen Computer muss der Kunde von einer weiteren Lizenz
Gebrauch machen. Der Kunde kann die Lizenz viermal auf einen Computer oder
auf bis zu vier verschiedene Computer herunterladen.
Verlauf:23.11.2012 15:02  Markierung erstellt von 37.201.117.176
23.11.2012 15:03  Markierung bearbeitet von 62.47.206.122

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