Deutsche Telekom AG  -  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MUSICLOAD.DE   (Stand: 01.04.2010)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Der Download von Musikstücken, Musikvideos und Hörbüchern durch den Kunden darf nur vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. (bearbeiten)
(6)
B
Das Kopieren oder Brennen von Musikvideos ist nicht erlaubt. Der Nutzer erhält vier Lizenzschlüssel, welche herunter geladen werden können. Die Lizenz wird direkt im Windows Media Player verwaltet. (Das Video kann dann beliebig oft abgespielt werden.) (bearbeiten)
(7)
B
Mit Beendigung des Accounts wird empfohlen, heruntergeladnene Musikstücke oder Hörbücher auf CD zu brennen, da die erworbenen Stücke nicht erneut heruntergeladen werden können. (bearbeiten)
(8)
B
Bei Musicload Nonstop Abonnements hat der Nutzer die Möglichkeit, beliebige Musikstücke aus dem Angebot auszuwählen. Dies gilt jedoch nicht für Hörbücher und Musikvideos. (bearbeiten)
(1)
C
Als Kunden werden nur Verbraucher (private Nutzung) akzeptiert. (bearbeiten)
(2)
C
Zur Nutzung von musicload ist eine Registrierung notwendig. (im Mobile Musicload Shop reicht eine gültige E-Mailadresse) (bearbeiten)
(3)
C
Der Kunde kann seinen Musikload Account jederzeit kündigen. Bei einem Abo frühestens zum Ende der Laufzeit. (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde darf die erworbenen Musikstücke und Hörbücher unbegrenzt anhören, brennen und auf tragbare Abspielgeräte (Mobile Player) kopieren. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
Die Nutzung von Musicload setzt einen Computer mit einem Windows Betriebssystem (ab Windows 2000) sowie einen Internet Explorer (ab Version 9) voraus. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Zum Thema Datenschutz wird auf die Webseite www.musicload/Datenschutz hingewiesen. (bearbeiten)

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23.11.2012 14:47  Markierung gelöscht von 37.201.117.176


Zusammenfassung: Bei Zahlungsverzug berechnet die Deutsche Telecom Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Bundesbankzinssatz. Bei höheren Verzugsschäden können diese durch die Telecom geltend gemacht werden.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung: 6.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Deutsche Telekom berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls der Deutschen
Telekom ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Deutsche Telekom berechtigt, diesen geltend zu machen.
Verlauf:23.11.2012 06:40  Markierung erstellt von 62.47.197.225
23.11.2012 14:47  Markierung gelöscht von 37.201.117.176

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