Deutsche Telekom AG  -  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MUSICLOAD.DE   (Stand: 01.04.2010)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Der Download von Musikstücken, Musikvideos und Hörbüchern durch den Kunden darf nur vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. (bearbeiten)
(6)
B
Das Kopieren oder Brennen von Musikvideos ist nicht erlaubt. Der Nutzer erhält vier Lizenzschlüssel, welche herunter geladen werden können. Die Lizenz wird direkt im Windows Media Player verwaltet. (Das Video kann dann beliebig oft abgespielt werden.) (bearbeiten)
(7)
B
Mit Beendigung des Accounts wird empfohlen, heruntergeladnene Musikstücke oder Hörbücher auf CD zu brennen, da die erworbenen Stücke nicht erneut heruntergeladen werden können. (bearbeiten)
(8)
B
Bei Musicload Nonstop Abonnements hat der Nutzer die Möglichkeit, beliebige Musikstücke aus dem Angebot auszuwählen. Dies gilt jedoch nicht für Hörbücher und Musikvideos. (bearbeiten)
(1)
C
Als Kunden werden nur Verbraucher (private Nutzung) akzeptiert. (bearbeiten)
(2)
C
Zur Nutzung von musicload ist eine Registrierung notwendig. (im Mobile Musicload Shop reicht eine gültige E-Mailadresse) (bearbeiten)
(3)
C
Der Kunde kann seinen Musikload Account jederzeit kündigen. Bei einem Abo frühestens zum Ende der Laufzeit. (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde darf die erworbenen Musikstücke und Hörbücher unbegrenzt anhören, brennen und auf tragbare Abspielgeräte (Mobile Player) kopieren. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
Die Nutzung von Musicload setzt einen Computer mit einem Windows Betriebssystem (ab Windows 2000) sowie einen Internet Explorer (ab Version 9) voraus. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Zum Thema Datenschutz wird auf die Webseite www.musicload/Datenschutz hingewiesen. (bearbeiten)

(zurück)

22.11.2012 18:45  (wichtiger Vertragsbestandteil 1) erstellt von 62.47.198.76


Zusammenfassung: Kunden im Online-Portal für Musik sind ausschließlich Verbraucher, die keine Rechtsgeschäfte zu ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: A (sehr wichtig)
Textmarkierung:
1.2 Als Kunden werden nur Verbraucher akzeptiert. Verbraucher ist jede natürliche
Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann.
Verlauf:22.11.2012 18:45  Markierung erstellt von 62.47.198.76
23.11.2012 13:00  Markierung bearbeitet von 37.201.117.176
23.11.2012 15:11  Markierung bearbeitet von 37.201.117.176

loading..