Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen - Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage)   (Stand: 04.2011)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(5)
B
Flugzeiten sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages und damit auch nicht garantiert. (bearbeiten)
(1)
C
Bei Code Share_Flügen kann die Beförderung durch andere Fluganbieter durchgeführt werden. Die Lufthansa ist hier zwar verantwortlich für die Beförderung und den Service. Allerdings gelten zudem die Beförderungsbedingungen des Code Share Partners (bearbeiten)
(2)
C
Flugscheine sind nicht übertragbar. (bearbeiten)
(3)
C
Bei Reisen mit einem elektronischen Flugschein besteht nur dann Anspruch auf Beförderung, wenn sich der Fluggast ausreichend ausweisen kann. Ohne elektronischen Flugschein ist der Flugcoupon Voraussetzung für die Beförderung. (bearbeiten)
(4)
C
Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen (mind. 18 Jahre) oder eines Geschwisters (mindes. 16 Jahre) reisen. Kinder zwischen einschließlich 6 und 12 Jahren müssen vorher telefonisch angemeldet werden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Falls im gewählten Tarif die Flugreihenfolge vorgegeben ist und der Fluggast eine Teilstrecke überspringt, kann dies zu einem nachträglich höheren Flugpreis führen. Dieser bestimmt sich aus dem zum Zeitpunkt der Buchung für die tatsächliche Streckenführung üblichen Preis. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Bei Code Sharing Flügen können die Beförderungsbedingungen der Partner Fluggesellschaften abweichen. (z.B. Check-In Zeitbegrenzung, Gepäckaufnahme, Freigepäckgrenzen etc.) Die Bedingungen der Code Share Partner sind auf deren Webseiten ausgewiesen. (bearbeiten)
<2>
B
Je nach Tarif können einschränkende Bestimmungen zu Umbuchung und Stornierung festgelegt werden. Diese können den jeweiligen Tarifbestimmungen entnommen werden. (bearbeiten)
<3>
C
Nähere Informationen zu Reisen mit Kindern finden sich in der Rubrik 'Service und Info' auf www.lufthansa.com. (bearbeiten)
<4>
C
Gewicht, Umfang und Anzahl von Gepäckstücken als Freigepäck ergeben sich aus dem Flugschein und sind bei Lufthansa oder den ausstellenden Reisebüros erhältlich. (bearbeiten)
<5>
C
Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden. Eine Liste ist bei Lufthansa oder den entsprechenden Reisebüros erhältlich. (bearbeiten)

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30.08.2012 16:27  (Verweis 1) bearbeitet von 95.222.204.159


Zusammenfassung: Bei Code Sharing Flügen könne können die Beförderungsbedingungen der Partner Fluggesellschaften abweichen. (z.B. Check-In Zeitbegrenzung, Gepäckaufnahme, Freigepäckgrenzen etc.) Die Bedingungen der Code Share Partner sind auf deren Webseiten ausgewiesen.
Kategorie:Verweis auf einen anderen Vertrag
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Bei Code Share-Flügen können die Beförderungsbedingungen unserer Code Share-Partner von unseren Beförderungsbedingungen abweichen, insbesondere bezogen auf
html_list
1.Check-in-Zeitbegrenzungen,
2.Alleinreisende Minderjährige,
3.Beförderung von Tieren,
4.Beförderungsverweigerung,
5.Sauerstoffversorgung,
6.Betriebsunregelmäßigkeiten,
7.Nichtbeförderungs-Entschädigung,
8.Gepäckannahme, Freigepäckgrenzen, Gepäckverlusthaftung
Sie sollten auch die Beförderungsbedingungen unserer Code Share-Partner aufmerksam lesen und sich u.a. mit Bereichen wie Check-in-Zeitbegrenzungen, alleinreisende Minderjährige, Beförderung von Tieren, Beförderungsverweigerung, Sauerstoffversorgung, Betriebsunregelmäßigkeiten, Nichtbeförderungs-Entschädigung und Gepäckannahme vertraut machen.

Die Bedingungen der Code Share Partner erfahren Sie über deren Website oder über Ihr Reisebüro.
Verlauf:23.04.2012 20:44  Markierung erstellt von 81.210.144.250
30.08.2012 16:27  Markierung bearbeitet von 95.222.204.159

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