Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen - Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage)   (Stand: 04.2011)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(5)
B
Flugzeiten sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages und damit auch nicht garantiert. (bearbeiten)
(1)
C
Bei Code Share_Flügen kann die Beförderung durch andere Fluganbieter durchgeführt werden. Die Lufthansa ist hier zwar verantwortlich für die Beförderung und den Service. Allerdings gelten zudem die Beförderungsbedingungen des Code Share Partners (bearbeiten)
(2)
C
Flugscheine sind nicht übertragbar. (bearbeiten)
(3)
C
Bei Reisen mit einem elektronischen Flugschein besteht nur dann Anspruch auf Beförderung, wenn sich der Fluggast ausreichend ausweisen kann. Ohne elektronischen Flugschein ist der Flugcoupon Voraussetzung für die Beförderung. (bearbeiten)
(4)
C
Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen (mind. 18 Jahre) oder eines Geschwisters (mindes. 16 Jahre) reisen. Kinder zwischen einschließlich 6 und 12 Jahren müssen vorher telefonisch angemeldet werden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Falls im gewählten Tarif die Flugreihenfolge vorgegeben ist und der Fluggast eine Teilstrecke überspringt, kann dies zu einem nachträglich höheren Flugpreis führen. Dieser bestimmt sich aus dem zum Zeitpunkt der Buchung für die tatsächliche Streckenführung üblichen Preis. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Bei Code Sharing Flügen können die Beförderungsbedingungen der Partner Fluggesellschaften abweichen. (z.B. Check-In Zeitbegrenzung, Gepäckaufnahme, Freigepäckgrenzen etc.) Die Bedingungen der Code Share Partner sind auf deren Webseiten ausgewiesen. (bearbeiten)
<2>
B
Je nach Tarif können einschränkende Bestimmungen zu Umbuchung und Stornierung festgelegt werden. Diese können den jeweiligen Tarifbestimmungen entnommen werden. (bearbeiten)
<3>
C
Nähere Informationen zu Reisen mit Kindern finden sich in der Rubrik 'Service und Info' auf www.lufthansa.com. (bearbeiten)
<4>
C
Gewicht, Umfang und Anzahl von Gepäckstücken als Freigepäck ergeben sich aus dem Flugschein und sind bei Lufthansa oder den ausstellenden Reisebüros erhältlich. (bearbeiten)
<5>
C
Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden. Eine Liste ist bei Lufthansa oder den entsprechenden Reisebüros erhältlich. (bearbeiten)

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30.08.2012 16:25  (wichtiger Vertragsbestandteil 1) bearbeitet von 95.222.204.159


Zusammenfassung: Bei Code Share_Flügen kann die Beförderung auch durch einen anderen andere Fluganbieter durchgeführt werden. Der Vertragsanbieter Die Lufthansa ist hier zwar Verantwortlich verantwortlich für die Beförderung und den Service. Allerdings gelten hier zudem die Beförderungsbedingungen de des Code Share Partners
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Bei Code Share-Flügen, die von einer anderen Fluggesellschaft ausgeführt werden, sind wir für die gesamte Dauer der Code Share-Beförderung verantwortlich für Serviceleistungen und die Erfüllung aller sich aus diesen Beförderungsbedingungen ergebenden Pflichten.
Jeder Code Share-Partner hat aber eigene - von unseren teilweise abweichende - Beförderungsbedingungen für die Ausführung eigener Flüge, die wegen ihres engen Bezugs zur Flugdurchführung Vorrang haben. Diese Beförderungsbedingungen anderer Code Share-Partner werden deshalb in die vorliegenden Beförderungsbedingungen einbezogen und damit Bestandteil des Beförderungsvertrages.
Verlauf:23.04.2012 20:41  Markierung erstellt von 81.210.144.250
30.08.2012 16:25  Markierung bearbeitet von 95.222.204.159

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