Der Immobilienmakler Weber & Keil GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
A
Erlangt ein Dritter Kenntnis von Unterlagen oder Angebotsinformation des Vertragsanbieters und führt dies zu einem Geschäftsabschluß, hat der Auftraggeber an den Vertragsanbieter Maklergebühren zu zahlen. (bearbeiten)
(2)
B
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit Zustimmung des Vertragsanbieters erfolgen. (bearbeiten)
(3)
B
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, beträgt die Provision im privaten Bereich zwei Monatsmieten - im gewerblichen Bereich drei Monatsmieten; bei Kaufverträgen 3% im Inland und 3,9% im Ausland (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
A
Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. (bearbeiten)
[2]
B
Bei Alleinaufträgen wird bei Kaufabschluß immer eine Provision fällig. (bearbeiten)

(zurück)

23.04.2012 11:52  Markierung gelöscht von 81.210.144.250


Zusammenfassung: Mit dem Abschluss eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses fällig und zahlbar.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: A (sehr wichtig)
Textmarkierung: Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Verlauf:23.04.2012 11:02  Markierung erstellt von 62.47.213.94
23.04.2012 11:52  Markierung gelöscht von 81.210.144.250

loading..