Cyberport S.à r.l.  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden   (Stand: 11.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Der Vertragsanbieter trägt die Rücksendekosten im Widerrufsfall des Käufers. (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst mit der Versandbestätigung (bzw. Bestellbestätigung bei Vorkasse- und Nachnahmebestellung) zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(4)
C
Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind entsiegelte Hygieneartikel, entsiegelte Datenträger, (bearbeiten)
(5)
C
Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind auch kundenspezifische Anfertigungen. (bearbeiten)
(6)
C
Bei offensichtlichen Schäden wird der Käufer gebeten, dies direkt beim Spediteur zu reklamieren. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Der Nutzer geht mit diesen AGB gleichzeitig jeweils einen Vertrag mit der Cyberport GmbH (Deutschland) als auch mit der Cyberport S.à r.l. (Luxemburg) ein. (bearbeiten)
[2]
B
Der Vertragstext der Bestellung wird vom Vertragsanbieter nicht gespeichert. (bearbeiten)
[3]
B
[]
Der Kunde muss bei der Rücksendung ohne Original-Produktverpackung ggf. Wertersatz leisten. (bearbeiten)
[4]
B
Für weitere Ausnahme wird auf die Fälle im Paragraphen §312 Absatz. 2 BGB verwiesen. (Kommentar: Verweis auf Rechtstexte sind gegenüber Verbrauchern nicht wirksam.) (bearbeiten)
[5]
B
Der Gefahrenübergang findet bei Übergabe der Ware statt. Dies auch bei Annahmeverzug. (Kommentar: Also auch dann, wenn die Ware nicht zugestellt werde konnte.) (bearbeiten)
[6]
B
[]
Der Kunde ist verpflichtet bei Gewährleistungsansprüche die reklamierte Ware zur Prüfung des Fehlers dem Vertragsanbieter zur Verfügung zu stellen. (bearbeiten)
[7]
C
Die beiden als Vertragspartner genannten Unternehmen bilden untereinander keine Gesellschaft, sondern treten jeweils für sich alleine auf. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzinformationen des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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4 Kommentare


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

gefunden auf... www.cyberport.de/agb


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

Warum soll der Kunden einen Vertrag mit zwei Unternehmen in zwei Ländern eingehen? Zudem ist eine eindeutige Anbieterkennzeichnung (auch vertraglich) nicht mehr möglich. An wen wende ich mich, wenn es Probleme gibt?


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [3]


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Das ist rechtlich so in Deutschland nicht zulässig. Aber vielleicht ist ja in genau diesen Fällen die Firma in Luxemburg der Vertragsanbieter???


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [6]


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Das schließt dann die Möglichkeit der direkten Gewährleistung durch den Hersteller aus. Daher aus der Sicht des Verbrauchers nicht ok.

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