Companisto GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 31.03.2015)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(5)
B
Eine Plausibilitätsprüfung der Angaben des Crowdinvestingprojektes durch Companisto findet nicht statt. Companisto steht daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ein. (bearbeiten)
(11)
B
Die Veräußerung von Beteiligungen an Crowdinvestingprojekten ist in Ermangelung eines entsprechenden Marktes nur eingeschränkt möglich. (bearbeiten)
(1)
C
Bei einem Beteiligungserwerb wird die Companisto GmbH nicht selbst Vertragspartner. Die Beteiligungsverträge werden zwischen dem Companisten und dem Crowdinvestingprojekt, einem anderen Companisten oder der Companisto Venture Capital GmbH oder der Companisto Beteiligungs GmbH & Co. geschlossen. (bearbeiten)
(2)
C
Die Nutzung einiger Bereiche der Companisto-Webseite setzt die Anmeldung als Companist voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. (bearbeiten)
(3)
C
Die Volljährigkeit ist Voraussetzung zur Mitgliedschaft beim Vertragsanbieter. (bearbeiten)
(4)
C
Die Registrierungsdaten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar. Mehrfachregistrierungen einer Person sind nicht gestattet. (bearbeiten)
(6)
C
Als "vertraulich" gekennzeichnete Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. (bearbeiten)
(7)
C
Der Vertrag über einen Beteiligungserwerb kommt erst dann zustande, wenn Companisto den Beteiligungserwerb mit einer E-Mail bestätigt. (bearbeiten)
(8)
C
Kommt es über die Companisto-Webseite zu einem Beteiligungserwerb, fällt zugunsten von Companisto oder der Companisto Venture Capital GmbH ggf. eine Provision an, die von dem Crowdinvestingprojekt zu begleichen ist. (bearbeiten)
(9)
C
Der Companist erklärt sich damit einverstanden, dass Companisto beim Bundeszentralamt für Steuern die Kirchensteuermerkmale des Companisten abfragt, damit ggf. die Kirchensteuer für den Companisten abgeführt werden kann. (bearbeiten)
(10)
C
Bei den Beteiligungen auf der Plattform handelt es sich meist ums partiarische Nachrangdarlehen. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens werden die Companisten erst nach allen anderen Fremdgläubigern aus der Insolvenzmasse bedient. (bearbeiten)
(12)
C
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern 2 Wochen vorab versendet und gelten ohne Einspruch innerhalb dieser Zeit als vom Nutzer automatisch akzeptiert. (bearbeiten)

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