Companisto GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 23.05.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Bei einem Beteiligungserwerb wird Companisto nicht selbst Vertragspartner. (bearbeiten)
(2)
C
Die Anmeldung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt. Minderjährige dürfen sich nicht bei Companisto anmelden. (bearbeiten)
(3)
C
Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar. Mehrfachregistrierungen einer Person sind nicht gestattet. (bearbeiten)
(4)
C
Companisto steht nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Start-ups zur Verfügung gestellten Informationen ein. (bearbeiten)
(5)
C
Als "vertraulich" gekennzeichnete Informationen dürfen von dem Companisten nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. (bearbeiten)
(6)
C
Der Beteiligungsvertrag kommt erst mit der Versendung der Beteiligungsbestätigung (nicht zu Verwechseln mit der Angebotsbestätigung) zustande. Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es darüber hinaus nicht. (bearbeiten)
(7)
C
Der Verkauf von Beteiligungen ist für den Verkäufer kostenlos. (bearbeiten)
(8)
C
Änderungen dieser AGB werden mindestens 2 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail vom Vertragsanbieter versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als vom Nutzer akzeptiert. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Beim Beteiligungserwerb erhebt der Vertragsanbieter Provisionen vom Erwerber. (implizit oder explizit) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<2>
A
Die Einzelheiten der Beteiligungen regeln die von dem Companisten beim Erwerb bestätigten Verträge. (bearbeiten)
<1>
B
Es wird auf die Companisto-Netiquette verwiesen, die den fairen Umgang in der Community regeln soll. (bearbeiten)

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12.11.2014 07:55  (kritischer Vertragsbestandteil 1) bearbeitet von Finn (*)


Zusammenfassung: Beim Beteiligungserwerb erhebt der Vertragsanbieter Provisionen vom Erwerber. (implizit oder explizit)
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil kritischer Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Kommt es über die Companisto-Website zu einem Beteiligungserwerb, fällt zugunsten von Companisto oder der Companisto Venture Capital GmbH ggf. eine Provision an, die von dem Erwerber zu begleichen ist. Die Höhe der Provision wird entweder bei dem Beteiligungserwerb separat angezeigt oder ist bereits in der für den Beteiligungserwerb zu zahlenden Gesamtsumme enthalten. Einzelheiten regeln die von dem Companisten beim Beteiligungserwerb bestätigten Verträge.
Verlauf:10.11.2014 15:46  Markierung erstellt von Pauli (***)
12.11.2014 07:55  Markierung bearbeitet von Finn (*)

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