Centogene GmbH  -  Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Corona-Testverfahren und das Testportal   (Stand: 07.2020)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(5)
A
Im persönlichen Nutzerkonto ist ersichtlich, falls Probanden die Testkosten selbst tragen müssen. In diesem Fall wird die jeweilige Bezahloption angezeigt. (bearbeiten)
(6)
A
Im Fall eines positiven Testergebnisses wird das zuständige Gesundheitsamt auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz über das Testergebnis informiert. Dieses setzt sich dann mit dem Probanden zwecks Ergreifung etwaiger Maßnahmen in Verbindung. (bearbeiten)
(7)
A
Der Proband wird per E-Mail benachrichtigt, dass ein neuer Befund vorliegt. Im Fall eines positiven Testergebnisses wird der Proband erst benachrichtigt, wenn das zuständige Gesundheitsamt die Freigabe dazu erteilt hat. (bearbeiten)
(10)
A
Das Labor Dr. Bauer und/oder CENTOGENE übernehmen keine Garantie dafür, dass die Analyse der Rachenabstrichprobe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt. (bearbeiten)
(4)
B
Probanden haben die Möglichkeit, ein Kit zur Selbstentnahme einer Probe nach Hause zu bestellen oder die Rachenabstrichprobe vor Ort in einem Testcenter abzugeben (bearbeiten)
(9)
B
In sehr wenigen Fällen können Tests nicht das richtige Ergebnis zeigen. (bearbeiten)
(1)
C
Die laborärztliche Analyse auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus wird durch die Dr. Bauer Laboratoriums GmbH, Am Strande 7, 18055 Rostock durchgeführt. (bearbeiten)
(2)
C
Das Testportal erlaubt Probanden unter Angabe der E-Mail-Adresse und eines Passworts ein Nutzerkonto zu erstellen. Nach Übermittlung der E-Mail-Adresse an CENTOGENE erhalten die Probanden eine Einladungs-E-Mail mit einem Einladungslink. (bearbeiten)
(3)
C
Bevor der Test durchgeführt wird, müssen die Probanden dem Laborpartner mit der Durchführung der Untersuchung der Rachenabstrichprobe beauftragen. Im Anschluss bekommt der Proband eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung als PDF. (bearbeiten)
(8)
C
Der Vertragsanbieter und das beauftragte Labor tragen die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung der Probandendaten. (Anmerkung: In Paragraph 5 wird ausführlich auf die Datenverarbeitung und Datensicherheit eingegangen.) (bearbeiten)

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10.11.2020 13:50  (wichtiger Vertragsbestandteil 9) erstellt von Jules (*)


Zusammenfassung: In sehr wenigen Fällen können Tests nicht das richtige Ergebnis zeigen.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
In sehr wenigen Fällen können Tests nicht das richtige Ergebnis zeigen. Zugrundeliegende Ursachen können z.B. eine niedrige Qualität des zugesandten Materials (z.B. durch fehlerhafte Abstriche oder nachträgliche Verunreinigung, fehlerhafte Verpackung oder unzureichende Kühlung) oder ein Ausfall der Analyse durch unvorhersehbare oder unbekannte Gründe sein. Die angewandte Methode kann Infektionen mit dem Corona-Virus nur nachweisen, wenn die Rachenschleimhaut betroffen ist und Viren bereits intrazellulär vervielfältigt worden sind, was üblicherweise innerhalb der ersten Tage nach Infektion eintritt. Eine qualitativ schlechte Probenentnahme, insbesondere bei der Selbstentnahme, (zu wenig Abstrichmaterial, falsche Abnahmestelle) können ebenso wie unsachgemäße oder verzögerte Aufbewahrung zu falsch-negativen Befunden führen. Ein negatives Ergebnis schließt nicht das Vorliegen einer Corona-Virus-Infektion aus. Bei Infektionsverdacht oder kontinuierlicher Exposition sollte der Test regelmäßig wiederholt werden. Sofern das zugrundeliegende Problem von dem Labor Dr. Bauer und/oder CENTOGENE nicht erkannt werden konnte, sind diese für das unvollständige, potenziell irreführende oder sogar falsche Ergebnis einer Analyse nicht verantwortlich.
Verlauf:keine Änderungen

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