COMVEL GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen von weg.de   (Stand: 08.2012)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Buchungen von Linienflügen stellen einen verbindlichen Buchungsauftrag dar. An diesen Buchungsauftrag ist der Buchende 72 Stunden gebunden. (Kommentar: Der Vertragsanbieter hat bis zu 72 Stunden Zeit, die Buchung verbindlich zu bestätigen.) (bearbeiten)
(5)
B
Entgelte für Stornierungen oder Umbuchungen richten sich nach den AGB der Reiseveranstalter. Die Stornogebühren werden vor jeder Buchung im Anmeldeformular angezeigt. Stornierungen und Umbuchugnen können nur über den Vertragsanbieter abgewickelt werden. (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter ist Vermittler von Reisedienstleistungen. Mit der Vermittlung kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseanbieter direkt zustande. Dieser Vertrag regelt ausschließlich die Vermittlungstätigkeit des Vertragsanbieters. (bearbeiten)
(2)
C
Der Kaufvertrag kommt nicht mit der verbindlichen Buchung sondern erst mit der Annahme des Auftrages durch den Reiseveranstalter zustande. (bearbeiten)
(4)
C
Erklärt der Reiseveranstalter, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, besteht keinerlei Schadenersatzanspruch des Kunden gegenüber dem Vertragspartner oder dem Reiseveranstalter. (bearbeiten)
(6)
C
Alle- Sonder- und Charterflüge müssen vom Kunden spätestens 48 Stunden vor Rückflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigt werden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
Bei Umbuchungen oder Stornierungen von Flügen nach Flugscheinausstellung, zu denen keine Angaben über Storno- oder Umbuchungsgebühren aufgeführt wurden, beträgt die Gebühr mindestens den Reisepreis pro Flugschein. (bearbeiten)
[1]
C
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Der Vertragsanbieter ist nicht zur Prüfung der Angaben der Reiseveranstalter verpflichtet und haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben der Reiseveranstalter. (bearbeiten)
[3]
C
Im Falle von Rücktritt oder Umbuchung bleibt der Anspruch des Vertragsanbieters auf Ersatz entstandener Aufwendungen und entangenen Vermittlungsentgelts bestehen.(Kommentar: Welche Kosten dabei dem Nutzer entstehen wird nicht ausgewiesen.) (bearbeiten)
[4]
C
Bei Streitigkeiten kann COMVEL nur an ihrem Sitz (München) verklagt werden. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Bei Buchung wird auf die jeweiligen AGB der Leistungsanbieter (Reisedienstleister) verwiesen. (bearbeiten)

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25.03.2013 10:39  (kritischer Vertragsbestandteil 2) bearbeitet von 37.201.117.176


Zusammenfassung: Bei Umbuchungen oder Stornierungen von Flügen nach Flugscheinausstellung, zu denen keine Angaben über Storno- oder Umbuchungsgebühren aufgeführt werden, wurden, beträgt die Gebühr mindestens den Reisepreis pro Flugschein.
Kategorie:kritischer Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Nach Flugscheinausstellung ist bei Umbuchung oder Stornierung, wenn nichts anderes aufgeführt ist, mindestens eine Gebühr in Höhe der Reispreises pro Flugschein fällig.
Verlauf:25.03.2013 10:27  Markierung erstellt von 37.201.117.176
25.03.2013 10:39  Markierung bearbeitet von 37.201.117.176

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