Boohoo.com UK Limited - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Vertragsanalyse
Der Vertrag wurde umfassend vom Vertragsanbieter ohne entsprechende Kennzeichnung geändert
(01.04.2015, Team Wikimarx)
wichtige Vertragsbestandteile:
(1) C |
Der Vertragsanbieter kommt aus England. (bearbeiten)
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(2) C |
Mit einer Bestellung sichert der Nutzer zu, dass er geschäftsfähig und volljährig ist. (bearbeiten)
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(3) C |
Nach Abschluss der Buchung kommt der Kaufvertrag erst mit der Versandbestätigung per E-Mail zustande. (bearbeiten)
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(4) C |
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
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kritische (unklare) Vertragsbestandteile:
[3] A |
Eine Person, die nicht Partei dieses Vertrages ist, ist nach englischem Recht nicht berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrages durchzusetzen. (bearbeiten)
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[4] A |
Mit der Bestellung auf der Webseite können Einfuhrzölle entstehen, die der Vertragsanbieter nicht ausweist und die vom Kunden übernommen werden müssen. (bearbeiten)
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[1] B |
Im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht wird auf weitere Rückgaberichtlinien des Vertragsanbieters verwiesen. (Kommentar: Muss der Kunde die Rücksendekosten selbst tragen?) (bearbeiten)
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[2] B |
Bestellungen ohne Lieferdatum werden innerhalb von 30 Tagen geliefert. (Kommentar: Viel zu hohe Lieferfrist!) (bearbeiten)
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[5] B |
Der Vertragsanbieter darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte übertragen. Dem Nutzer ist dies explizit untersagt. (bearbeiten)
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[6] B |
Individuelle Nebenabreden sind unzulässig. (Kommentar: rechtlich unwirksam in Deutschland!) (bearbeiten)
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[8] B |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen unabhängig von Ihrem Wohnsitzort dem Recht von England und Wales. (bearbeiten)
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[7] C |
Der Vertragsanbieter kann die AGB jederzeit ändern. (bearbeiten)
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Verweis auf andere Verträge:
<1> B |
Mit der Nutzung der Webseite erklärt sich der Nutzer mit diesen AGB und den Datenschutzrichtlinien des Vertragsanbieters einverstanden. (bearbeiten)
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<2> B |
Es wird auf die Rückgaberichtlinien des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)
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Diskussion zur Vertragsanalyse
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6 Kommentare
Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]
127 ∧ | 127 ∨ antworten   - Karl (****) sagt:
Wer trägt die Rücksendekosten nach England? Das ist wesentlich für den Verbraucher und sollte unbedingt auch in den AGB direkt geregelt werden! Daher Prio B.
Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [3]
127 ∧ | 127 ∨ antworten   - Karl (****) sagt:
Damit verzichtet der Nutzer auf sein Recht, einen Anwalt einzuschalten. Unglaublich!