Boohoo.com UK Limited  -  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  

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Vertragsanalyse

     

Der Vertrag wurde umfassend vom Vertragsanbieter ohne entsprechende Kennzeichnung geändert
(01.04.2015, Team Wikimarx)

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Der Vertragsanbieter kommt aus England. (bearbeiten)
(2)
C
Mit einer Bestellung sichert der Nutzer zu, dass er geschäftsfähig und volljährig ist. (bearbeiten)
(3)
C
Nach Abschluss der Buchung kommt der Kaufvertrag erst mit der Versandbestätigung per E-Mail zustande. (bearbeiten)
(4)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[3]
A
[]
Eine Person, die nicht Partei dieses Vertrages ist, ist nach englischem Recht nicht berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrages durchzusetzen. (bearbeiten)
[4]
A
[]
Mit der Bestellung auf der Webseite können Einfuhrzölle entstehen, die der Vertragsanbieter nicht ausweist und die vom Kunden übernommen werden müssen. (bearbeiten)
[1]
B
[]
Im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht wird auf weitere Rückgaberichtlinien des Vertragsanbieters verwiesen. (Kommentar: Muss der Kunde die Rücksendekosten selbst tragen?) (bearbeiten)
[2]
B
Bestellungen ohne Lieferdatum werden innerhalb von 30 Tagen geliefert. (Kommentar: Viel zu hohe Lieferfrist!) (bearbeiten)
[5]
B
Der Vertragsanbieter darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte übertragen. Dem Nutzer ist dies explizit untersagt. (bearbeiten)
[6]
B
Individuelle Nebenabreden sind unzulässig. (Kommentar: rechtlich unwirksam in Deutschland!) (bearbeiten)
[8]
B
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen unabhängig von Ihrem Wohnsitzort dem Recht von England und Wales. (bearbeiten)
[7]
C
[]
Der Vertragsanbieter kann die AGB jederzeit ändern. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Mit der Nutzung der Webseite erklärt sich der Nutzer mit diesen AGB und den Datenschutzrichtlinien des Vertragsanbieters einverstanden. (bearbeiten)
<2>
B
Es wird auf die Rückgaberichtlinien des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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6 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

Wer trägt die Rücksendekosten nach England? Das ist wesentlich für den Verbraucher und sollte unbedingt auch in den AGB direkt geregelt werden! Daher Prio B.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [3]


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

Damit verzichtet der Nutzer auf sein Recht, einen Anwalt einzuschalten. Unglaublich!


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [4]


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

Der Nutzer merkt nicht, dass die Lieferungen aus England kommen und er dadurch Probleme mit Einfuhrzöllen bekommen kann.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [7]


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

Eine Info an registrierte Nutzer oder ein Hinweis über die Änderungen der AGB erfolgt nicht.


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Wieder ein negatives Beispiel eines ausländischen E-Commerce Anbieters.


127   |  127    antworten    - 176.1997.42  sagt:

Der Vertrag wurde ohne Kennzeichnung verändert!

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