Bildungsspender gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 01.05.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(6)
B
[]
Weder Firmenkooperationspartner noch Einkäufer erhalten beim Charity-Kauf eine Spendenquittung. (bearbeiten)
(1)
C
Auf bildungsspender.de geht es um die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im gemeinnützigen Sektor. (bearbeiten)
(2)
C
Die Mittelbeschaffung erfolgt über (a) Charity-Käufe und (b) Direktspenden. (bearbeiten)
(3)
C
Der Vertragsanbieter verpflichtet sich, maximal 10% der jährlichen Zuwendungen für Verwaltungskosten zu nutzen. Sollten mehr als 10% des Gesamtspendeaufkommens im Kalenderjahr beim Vertragsanbieter verbleiben, werden diese einem allgemeinen Fördertopf zugeführt. (bearbeiten)
(4)
C
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern 2 Wochen vorher versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als vom Nutzer automatisch akzeptiert. (bearbeiten)
(5)
C
Der Nutzungsvertrag kann vom Vertragsanbieter und dem Kunden jederzeit gekündigt werden. (bearbeiten)
(7)
C
[]
Präsenz-Shops haben die Möglichkeit, sich auf dem Portal des Vertragsanbieters listen zu lassen und verpflichten sich, beim Charity-Kauf so genannte Spendengutscheine an den Käufer auszuhändigen. (bearbeiten)
(8)
C
Nutzer können auch direkte Spenden an die beim Vertragsanbieter gelisteten Einrichtungen tätigen. Hierbei werden ausschließlich anfallende Zahlungskosten verrechnet und ab einer Zuwendung von 200 Euro eine Spendenquittung versendet. (bearbeiten)
(9)
C
Als Spendenempfänger kommen nur steuerbegünstigte Einrichtungen infrage. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der bereitgestellten Leistungen und Dienste ganz oder teilweise zu beauftragen. Insofern gelten auch die AGB der (Kommentar: nicht genannten) Dienstleister. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Bei den Zahlungsarten Sofortüberweisung, Kreditkarten, PayPal usw. leiten der Vertragsanbieter den Spender zum jeweiligen Zahlungsdienstleister. An dieser Stelle wird auf die jeweiligen AGB der Zahlungsdienstleister verwiesen. (bearbeiten)
<2>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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19.10.2014 17:22  (wichtiger Vertragsbestandteil 9) erstellt von Finn (*)


Zusammenfassung: Als Spendenempfänger kommen nur steuerbegünstigte Einrichtungen infrage.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Als Spendenempfänger kommen nur steuerbegünstigte Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Universitäten, (Förder-)Vereine, Stiftungen oder sonstige Körperschaften des privaten Rechts und Körperschaften öffentlichen Rechts infrage, die nach ihrer Satzung und in ihrer tatsächlichen Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sind und den Bestimmungen entsprechen, die die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthalten. Zuwendungen an natürliche Personen bzw. auf deren Konten sind ausgeschlossen.
Verlauf:keine Änderungen

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