Avira Operations GmbH & Co. KG  -  AVIRA-PRODUKTE ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN   (Stand: 19.08.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Laufzeitverträge haben eine Kündigungsfrist von 45 Tagen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer Rückerstattung der Lizenzgebühr innerhalb der ersten 30 Tage nach Rechnungsstellung. (bearbeiten)
(1)
C
[]
Das Produkt "Avira Social Protection" darf nur vom Erziehungsberechtigten einer minderjährigen Person verwendet werden. Mit der Volljährigkeit oder Hochzeit muss der Erziehungsberechtigte das Produkt wieder löschen. (bearbeiten)
(2)
C
[]
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass bestimmte Updates auch ohne Benutzerinteraktion automatisch installiert werden dürfen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
[]
Der Nutzer gewährt dem Vertragsanbieter sehr umfassende und unwiderrufbare Verwendungsrechte seiner auf der Plattform eingestellten Inhalte. (bearbeiten)
[3]
B
[]
Klaussel 15 listet Änderungen der AGB für Nutzer außerhalb von USA und Kanada auf. (Kommentar: Sehr nutzerunfreundlich. Hier hätte man die Regelung für Deutschland gleich in die jeweiligen Vertragsklauseln schreiben müssen.) (bearbeiten)
[4]
B
[]
Änderungen dieser AGB werden auf der Webseite veröffentlicht. Wenn der Nutzer mit den neuen AGB nicht einverstanden ist, muss er die Verwendung der Produkte des Vertragsanbieters beenden. (bearbeiten)
[1]
C
[]
In den Produkten des Vertragsanbieters können Inhalte, Programme und Funktionen von Drittanbietern enthalten sein, die Fernzugriff auf gespeicherte Daten auf der Hardware des Kunden haben können. Der Vertragsanbieter übernimmt dafür keine Verantwortung. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf Produktinformationen verwiesen, die für einige Produkte des Vertragsanbieters diese AGB ergänzen. (bearbeiten)
<2>
B
Mit diesen AGB erklärt sich der Nutzer auch mit den Datenschutzbestimmungen des Vertragsanbieters einverstanden. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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8 Kommentare


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (1)


127   |  127    antworten    - Jules (*)  sagt:

Fand ich ganz witzig. Soziale Überwachung der Eltern nur bis zur Volljährigkeit zum Schutz der Privatsphäre des Kindes...:)


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Jules (*)  sagt:

Mir ist hier nicht klar, ob der Fernzugriff ausschließlich mit meinem zusätzlichen Einverständnis erfolgt?


127   |  127    antworten    - 5.147.5702.855  sagt:

Im Zweifel nicht. Da der Vertrag mit 3mal Prio B im kritischen Bereich bereits mit kritisch bewertet wird, ist dies nicht entscheidend.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  127    antworten    - Jules (*)  sagt:

In dieser Klausel fehlt mir eine Einschränkung der Nutzung zur Verfügungsstellung des Produktes oder des Services. So könnten meine Inhalte auch zweckentfremdet einfach weiterverkauft werden.


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (2)


127   |  127    antworten    - Jules (*)  sagt:

Den Hinweis, keine wesentliche Merkmale über Updates zu installieren finde ich sehr wichtig. Ansonsten hätte ich diese Klausel als kritisch bewertet.


127   |  127    antworten    - Jules (*)  sagt:

Es gilt deutsches Recht.....


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [4]


127   |  127    antworten    - Jules (*)  sagt:

Ohne direkte Information per E-Mail ist eine stillschweigende Zustimmung des Nutzers kritisch und so in Deutschland auch rechtlich nicht wirksam.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [3]


127   |  127    antworten    - Jules (*)  sagt:

Diese AGB sind in Deutsch geschrieben. Warum hier die Regelungen für USA zunächst aufgeführt werden und dann in einer Vielzahl von Klauseln wieder für Deutschland geändert werden verstehe ich nicht. Dadurch ensteht eine vollkommen unnötige Komplexität des Vertrages.

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