AutoScout24 GmbH  -  Werkstattkunden - AGB   (Stand: 11.11.2011)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Es wird vorausgesetzt, dass das Kfz bis spätestens 09:30 Uhr des Reservierungstages beim Kfz-Dienstleister abgegeben wird. Kann die Abgabe des Kfz erst nach 09:30 Uhr erfolgen, so hat der Nutzer den Kfz-Dienstleister direkt über die voraussichtliche Abgabezeit zu informieren. (bearbeiten)
(1)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(2)
C
Eine Weitervermittlung oder Abtretung einer Werkstattbuchung ist nicht erlaubt. (bearbeiten)
(4)
C
Der Kfz-Dienstleistungsvertrag kommt durch die Buchung des Termins unmittelbar zwischen dem Nutzer und dem Kfz-Dienstleister zustande. Den vom Vertragsanbieter (autoscout24) genannten Preis zahlt der Kunde direkt beim Kfz-Dienstleister. (bearbeiten)
(5)
C
Änderungen und Stornierungen der gebuchten Kfz-Dienstleistung hat der Nutzer bis spätestens 24 Stunden vor dem reservierten Termin an einem Werktag gegenüber dem Kundenservice von AutoScout24 (unter der Telefonnummer 089 44456-1490 oder per Kontaktformular) zu erklären. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Zusätzlich zu diesem Vertrag gelten die Datenschutzhinweise des Vertragsanbieters. (bearbeiten)

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28.05.2013 08:47  (wichtiger Vertragsbestandteil 5) bearbeitet von Finn (*)


Zusammenfassung: Änderungen und Stornierungen der gebuchten Kfz-Dienstleistung hat der Nutzer bis spätestens 24 Stunden vor dem reservierten Termin an einem Werktag gegenüber dem Kundenservice von AutoScout24 (unter der Telefonnummer 089 44456-1490 oder per Kontaktformular) zu erklären.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig) C (nennenswert)
Textmarkierung:
Änderungen und Stornierungen der gebuchten Kfz-Dienstleistung hat der Nutzer bis spätestens 24 Stunden vor dem reservierten Termin gegenüber dem Kundenservice von AutoScout24 unter der Telefonnummer 089 44456-1490 oder per Kontaktformular zu erklären. Wenn der reservierte Termin an einem Montag oder auf einem auf einen gesetzlichen Feiertag folgenden Tag liegt, ist hierbei der vorherige Werktag ausschlaggebend. Samstage zählen hierbei nicht als Werktag
Verlauf:28.05.2013 08:47  Markierung erstellt von Finn (*)
28.05.2013 08:47  Markierung bearbeitet von Finn (*)

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