Auto Europe Deutschland GmbH  -  Allgemeine Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen von Auto Europe Deutschland GmbH   (Stand: 04.2015)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(8)
B
Stornierungen bis 48 Stunden vor Mietbeginn sind kostenfrei. (bearbeiten)
(1)
C
Nach Reservierungsbestätigung und Bezahlung erhält der Kunde einen Voucher, den der Kunde bei Anmietung des Fahrzeuges dem Vermieter vorlegen muss. (bearbeiten)
(2)
C
Für Wohnmobilbuchungen ist der Gesamtpreis bis spätestens 50 Tage vor der Anmietung zu zahlen. Für Anmietungen die mehr als 50 Tage in der Zukunft liegen, ist bei Buchung eine Anzahlung von mindestens 30% des Gesamtpreises zu leisten. (bearbeiten)
(3)
C
Wenn Sie Ihr Fahrzeug übernehmen, müssen Sie eine Kaution hinterlegen. Bei den meisten Vermietern ist hierfür die Vorlage einer international anerkannten, auf den Namen des Hauptmieters/-fahrers ausgestellten Kreditkarte obligatorisch. (bearbeiten)
(4)
C
Reservierungen und Bestätigungen gelten für die gebuchte Kategorie, nie für ein bestimmtes Modell. (bearbeiten)
(5)
C
Fahrer bzw. zusätzliche, eingetragene Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr (in seltenen Fällen bis zu 3 Jahren) in Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse III (Euroführerschein B) sein. (bearbeiten)
(6)
C
Die Einreise mit dem gebuchten Mietwagen in andere Länder muss bereits bei Buchung angefragt werden und bedarf der Genehmigung des jeweiligen Vermieters. (bearbeiten)
(7)
C
Eine Verlängerung der Mietdauer nach erfolgter Fahrzeugübernahme, d.h. nach Mietbeginn ist ausgeschlossen. In diesem Fall muss eine neue Buchung auf Anfrage erfolgen und ein neuer Mietvertrag mit dem Vermieter eingegangen werden, vorausgesetzt es ist ein Fahrzeug verfügbar. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
Auto Europe behält sich vor, je nach Verfügbarkeit den Vermietpartner auch kurzfristig zu ändern und dem Kunden darüber rechtzeitig zu informieren. (bearbeiten)
[4]
B
[]
Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstößt (z.B. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkoholeinfluss). (bearbeiten)
[1]
C
[]
Zwischen dem Vertragsanbieter und dem Kunden findet kein Leistungsaustausch nach der Umsatzsteuerrichtlinie statt. Eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis kann deshalb nicht erstellt werden. (bearbeiten)
[3]
C
Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages (in Landessprache), die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
A
Es gelten immer die Bedingungen des Mietvertrages des örtlichen Autovermieters, da die Anmietung der nationalen Gesetzgebung des Anmietlandes unterliegt. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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2 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Jules (*)  sagt:

Folgende Erkenntnis nach einer kurzen Google-Suche: Bei einem konkreten Voucher (Leistung wird konkret vereinbart) müsste hier eigentlich die Umsatzsteuer ausgewiesen werden.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [4]


127   |  127    antworten    - Jules (*)  sagt:

Die Versicherung erlischt, falls der Fahrer nicht im Mietvertrag eingetragen ist.

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