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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
[]
Der Vertragsanbieter selbst verkauft keine Medikamente . Es handelt sich lediglich um ein Informationsportal. Beim Kauf kommt ein Vertrag zwischen dem externen Verkäufer (Apotheke) und dem Kunden direkt zustande. (bearbeiten)
(2)
B
Eine Medikamentenanfrage stellt keine Bestellung durch den Kunden dar. Sie dient als Aufforderung an die Apotheke, dem Kunden gegenüber ein Angebot abzugeben. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er das Angebot der Apotheke annehmen möchte oder nicht. (bearbeiten)
(3)
C
Der auf dem Portal ausgewiesene Preis kann von dem vereinbarten Preis mit der jeweiligen Apotheke abweichen. (bearbeiten)
(4)
C
Es wird ein Widerrufsrecht für diese AGB beschrieben. (Kommentar: Für den Kunden aber nicht relevant, da er jederzeit den Vertrag kündigen kann.) (bearbeiten)
(5)
C
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern zwei Wochen vorher per E-Mail versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als vom Nutzer automatisch akzeptiert. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (Kommentar: Mündliche Nebenabreden haben in Deutschland immer Vorrang.) (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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1 Kommentar


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (1)


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Da sich die Waren in einen Warenkorb legen lassen, ist diese Info doch recht wichtig. Daher Prio B.

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