Bei unwirksamen Klauseln bleibt der übrige Vertrag rechtskräftig. Die unwirksame Klausel entfällt komplett. An ihre Stelle treten ggf. allgemeine gesetzliche Bestimmungen.

Die Unwirksamkeit von Vertragsklauseln kann nur gerichtlich festgestellt werden. Der Aufwand und das Kostenrisiko einer Klage ist für die meisten Verbraucher viel zu hoch. Ein positives Gerichtsurteil hat zudem nur Auswirkungen auf den Kläger und keine Wirkung für andere Verbraucher.

Hier kommen die Verbraucherverbände ins Spiel, die gegen unwirksame Vertragsklauseln durch Abmahnungen und Gerichtsverfahren vorgehen können. Im Erfolgsfall verpflichtet sich der Vertragsanbieter zur Unterlassung einer konkreten AGB Klausel oder es wird ihm gerichtlich untersagt, weiterhin diese Klausel zu verwenden. Leider ziehen sich derartige Verfahren meist über mehrere Jahre und Instanzen, da der Vertragsanbieter kein Interesse an einem schnellen Urteil hat und die Gerichtskosten für ihn meist unerheblich sind. Zudem besteht die Möglichkeit für Vertragsanbieter, die untersagten Klauseln mit ggf. geringfügigen Änderungen erneut zu verwenden. Dann beginnt sich das Karussel von Neuem zu drehen.

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96   |  65    antworten    - 37.201.639.48  sagt:

Wird ein Teil einer Vertragsklausel per Gericht für unwirksam erklärt, wird die gesamte Klausel unwirksam. (Ein unwirksamer Teilsatz der Haftungsregelung führt dann zur Unwirksam der gesamten Hafungsregelung im Vertrag) Das ist u.a. eine Erklärung dafür, dass in AGB oft schwer verständliche Passagen für den Nutzer enthalten sind.

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