Beispiele unwirksamer AGB Klauseln gegenüber Verbrauchern

Anzeigepflicht von offensichtlichen Mängeln beim Erhalt der Ware. (Die Pflicht, offensichtliche Mängel beim Erhalt der Wahre anzuzeigen ist für Verbraucher, für die das gesetzliche Gewährleistungsrecht uneingeschränkt gilt, unwirksam.)

Zusatzgebühren des Mobilfunkunternehmens, wenn der Kunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Anrufe tätigt und auch keine SMS versendet. (Die Vereinbarung derartiger Zusatzgebühren ist unwirksam, weil es sich dabei um versteckte und sehr unübliche Zusatzkosten aus Sicht des Verbrauchers handelt.)

Der Kunde ist drei Wochen an seinen Auftrag gebunden. (Die Vereinbarung, dass der Kunde drei Wochen an seinen Auftrag gebunden ist, ist rechtswidrig, weil der Verkäufer seine Annahmefrist zu lange ausdehnt.)

Es bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Diese sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. (unwirksam - gesetzliche Gewährleistungsansprüche können nicht durch AGB gegenüber Verbrauchern eingeschränkt werden.)

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. (Die Vereinbarung, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Anbieters sind ist unwirksam. Gerichtsstandvereinbarungen dürfen nur unter Kaufleuten und nicht gegenüber Verbraucher vereinbart werden.)

Die Haftung wird bis auf grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (Die Hauftung pauschal auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beschränken ist rechtswidrig, denn bestimmte Schäden wie z.B. Gesundheit, Leben etc. können nicht ausgeschlossen werden.)

Bei Mängeln ist der Käufer verpflichtet, das Produkt auf eigene Kosten an uns zurückzusenden. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. (unwirksam - widerspricht der gesetzlichen Regelung , wonach der Verkäufer die Transportkosten für Mängel zu tragen hat.)

Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. (unwirksam - nach dem Willen des Gesetzgebers haben individuelle, auch mündliche Nebenabreden immer Vorrang gegenüber AGB.)

Fallen Rücklastschriften beim Lastschrifteinzug an, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zzgl. angefallener Bankgebühren fällig. (unwirksam - ein pauschaler Schadensersatz darf den gewöhnlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen.)

Das Versandrisiko bei Warenlieferungen trägt der Käufer. (unwirksam - bei Fernabsatzverträgen hat der Verkäufer das Versandkostenrisiko zu tragen)

Der Vertrag verlängert sich um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. (ggf. unwirksam. Aus der Rechtssprechung ergeben sich folgende Maximalwerte für Laufzeiten und Kündigungsfristen: erstmalige Laufzeit darf max. 2 Jahre umfassen, die Kündigungsfrist darf max. 3 Monate betragen und die automatische Verlängerung darf jeweils maximal 12 Monate betragen.)

unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen ...Rücksendung nur in Originalverpackung (unwirksam - Einschränkungen zum gesetztlichen Widerrufsrecht sind unwirksam)

Bei gebrauchter Ware ist die Gewährleistung komplett ausgeschlossen (Ist der Verkäufer Unternehmer im weitesten Sinne, darf die gesetzliche Gewährleistungspflicht innerhalb der ersten 12 Monate nicht durch die AGB eingeschränkt werden.)

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