YogaRaum Nieder-Olm  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 01.04.2020)

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Bewertung:

fair & wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Eine Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. (bearbeiten)
(5)
B
Die Kündigungsfrist bei einer 12monatigen Mitgliedschaft beträgt 3 Monate. Die Kündigungsfrist für eine 3monatige Mitgliedschaft beträgt 1 Monat. Ungekündigte Mitgliedschaften verlängern sich automatisch um die gebuchte Vertragsdauer. (bearbeiten)
(7)
B
Eine Ruhezeit für Laufzeitverträge ist einmal pro Kalenderjahr für die Dauer von einem Monat ohne Begründung möglich. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und durch den Vertragsanbieter bestätigt werden. Dadurch verlängert sich die Grundlaufzeit entsprechend. (bearbeiten)
(1)
C
Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen. Eine Kündigung ist nicht möglich. (bearbeiten)
(2)
C
Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit entsprechend vereinbarter Laufzeit, die zum Ende der Laufzeit kündbar sind und sich ungekündigt automatisch verlängern. (bearbeiten)
(3)
C
Online-Wochentickets berechtigen den Erwerber in der jeweiligen Woche (Montag - Sonntag) an dem definierten Online-Angebot teilzunehmen. Eine Kündigung ist hier nicht möglich. (bearbeiten)
(6)
C
Die Kündigung eines Laufzeitvertrages bedarf der Schriftform. (bearbeiten)
(8)
C
Das Aussetzen eines Laufzeitvertrages ist unter bestimmten Umständen (ärztlichem Attest, Schwangerschaft, Bescheinigung eines vorübergehenden Auslandsaufenthalt durch Arbeitgeber etc.) möglich. (bearbeiten)
(9)
C
Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. (bearbeiten)
(10)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

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B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen: https://www.yogaraum-nieder-olm.de/impressum/ (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen YogaRaum Nieder-Olm

Stand: 01. April 2020

YogaRaum Nieder-Olm, Domherrnstraße 2a in 55268 Nieder-Olm,

vertreten durch Cornelia Schneider und Sabine Kraus

Präambel

Der Anbieter betreibt in Nieder-Olm ein Yogastudio zu gewerblichen Zwecken. Er bietet dort Yogakurse, Workshops und Vorträge an. Unter www.YogaRaum-Nieder-Olm.de unterhält er eine Webseite zu gewerblichen Zwecken. Er bietet seinen Nutzern auf dieser Website seine Online-Yogakurse zum Kauf über das Internet an.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle zwischen dem YogaRaum Nieder-Olm und unseren Vertragspartnern geschlossenen Verträge über jegliche Nutzung der Einrichtung, Kurse, Angebote und Online-Angebote. Ergänzend zu den Bestimmungen dieser AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Vertragspartner werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.



§2 Angebote

(1) Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen im YogaRaum Nieder-Olm. Eine Kündigung ist nicht möglich. Die entsprechende Anzahl an verfügbaren Zutritten geht aus dem jeweiligen Vertrag hervor. (1)

(2) Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die zum Ende der vertraglichen Laufzeit kündbar sind und sich bei ausbleibender Kündigung automatisch verlängern. Sie berechtigen das Mitglied/Nutzer gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes. (2)

(3) Online-Wochentickets berechtigen den Erwerber in der gewählten Kalenderwoche (Montag bis Sonntag) an dem definierten Online-Angebot teilzunehmen. Eine Kündigung ist nicht möglich. Die Anzahl der Zutritte geht aus dem jeweiligen Wochen-Angebot hervor. Die Freigabe für den Online-Zugang regelt § 4. (3)

(3) Die Bestimmung von Nutzungsort, Art und Zeit obliegt alleinig dem YogaRaum Nieder-Olm.



§3 Nutzungsberechtigung / Verwendungsrisiko

(1) Vertragspartner/Nutzungsberechtigter ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch „Mitglied“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge liegt alleine auf Seiten des Nutzers. (4)

(2) Mehrfachkarten sind nur vom Karteninhaber einlösbar.

(3) Der Erwerb von Online-Wochentickets/Zugängen ist ausschließlich für die private Nutzung im Haushalt des Käufers, eine Weitergabe ist nicht gestattet. Die Ressourcen (Internet-Verbindung, Empfangsgerät) für das Online-Angebot obliegen dem Erwerber.



§4 Vertragsschluss / Vertragssprache / Speicherung Vertragstext

(1) Die Präsentation oder Bewerbung unserer Kurs-Angebote oder Workshops auf unserer online Website stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

(2) Unsere Online-Angebote werden nach der rechtzeitigen Zahlung des vollen Kaufpreises auf das Geschäftskonto oder Firmen PayPal-Konto zur Nutzung für einen Nutzer per E-Mail-Zusendung zugänglich. Der Nutzer trägt die Verantwortung über die ordnungsgemäße Übermittlung seines E-Mail-Kontos.

(3) Nach Eingang der Gebühr für das jeweilige Online-Angebot, erhält der Nutzer innerhalb von 24 Stunden den damit erworbenen Zugang per E-Mail zugestellt.

(4) Für den Vertragsschluss steht dem Kunden ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

§5 Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge / Kündigung

(1) Mitgliedschaftsverträge (§ 2 Abs.2) werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners für die im Vertrag aufgeführte Anzahl von Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein Vertragsbeginn bezeichnet, so beginnt der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat.

(2) Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von drei Monaten (Mitgliedschaft 12 Monate) bzw. einem Monat (Mitgliedschaft 6 Monate) zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich um die ursprüngliche Grundlaufzeit und kann beiderseits mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt werden. (5)

(3) Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

(4) Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines/ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

(5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform: YogaRaum Nieder-Olm, Domherrnstraße 2a, 55268 Nieder-Olm. (6)

(6) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

(7) Bei Mehrfachkarten (§ 2 Abs.1) besteht über die Rückgabemöglichkeit nach § 9 hinaus kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.



§6 Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung / Ruhezeit

(1) Eine Ruhezeit bei Verträgen ist einmal pro Kalenderjahr ohne Angaben von Gründen für die Dauer von einem Monat möglich. Der Antrag muss schriftlich per E-Mail erfolgen und vom YogaRaum Nieder-Olm bestätigt werden. Die entsprechende Zeit wird im Anschluss an die Grundlaufzeit angefügt. (7)

(2) Ein Aussetzen des Vertrages ist auch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes über Sportunfähigkeit, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit sind ebenso auf schriftlichen Weg an den YogaRaum Nieder-Olm zu richten und bedürfen der Bestätigung für ihre Wirksamkeit.

(3) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote des YogaRaum Nieder-Olm nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.
(8)



§7 Kursbelegung / Voranmeldung / Kursbeginn / Änderung des Kursangebotes / Änderung der Öffnungszeiten / vorübergehende Schließung

(1) Der YogaRaum Nieder-Olm ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.

(2) Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist der YogaRaum Nieder-Olm berechtigt, in zumutbarem zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zur Teilnahmegarantie zu verlangen. Die Einführung der Voranmeldung wird durch einen Aushang bekannt gemacht.

(3) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht. (9)

(4) Der YogaRaum Nieder-Olm ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner/Nutzer vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.

(5) Der YogaRaum Nieder-Olm ist im Rahmen des Absatzes 4) insbesondere berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern hierfür erforderliche Gründe bestehen.

(6) Betriebsferien oder vorübergehende Einstellung des Angebotes sind mit einer Frist von vier Wochen durch einen deutlich sichtbaren Aushang anzukündigen, diese Betriebsschließungen dürfen einen Zeitraum von sechs Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

(7) Der Vertragspartner/Nutzer ist nicht berechtigt, aufgrund solcher vorgenannter vertretbaren Änderungen, den Kursangebot-Ausfalls, der zeitlichen oder örtlichen Lage einzelner Angebote oder der allg. Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühr zu verlangen.



§8 Nutzungsgebühren / Fälligkeit / Umsatzsteuer

(1) Die Nutzungsgebühren decken die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Ausgenommen sind Workshops, ferner solche Einrichtungen, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert gekennzeichnet werden, z.B. Vorträge, Ausbildungen.

(2) Mitgliedschaftsbeiträge sind durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zu zahlen. Der Vertragspartner ermächtigt den YogaRaum Nieder-Olm Yoga für die Dauer der Mitgliedschaft, die vereinbarten Mitgliedschaftsbeiträge von einem inländischen Bankkonto einzuziehen bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind dem YogaRaum Nieder-Olm unverzüglich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt der Mitgliedschafts-beiträge wird in der Einzugsermächtigung einzelvertraglich festgelegt.

(3) Der YogaRaum Nieder-Olm ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten des YogaRaums Nieder-Olm mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu.

(4) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist der YogaRaum Nieder-Olm berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

(5) Sofern der YogaRaum Nieder-Olm besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat (Studententarif, Firmen-/Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Gewährungsfortsetzung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig gemacht werden. Der YogaRaum Nieder-Olm ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.



§9 Widerrufsrecht / Ausschluss des Widerrufsrechts

Schließt der Nutzer den Kaufvertrag zu Zwecken, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können ("Nutzer"), steht ihm folgendes Widerrufsrecht zu:



Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns YogaRaum Nieder-Olm, Domherrnstraße 2a, 55268 Nieder-Olm mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
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Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die nach ihrem Zweck abgelaufen sind, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Nutzer maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Nutzers zugeschnitten sind.

§10 Preise und Zahlungsmodalitäten Online-Kursangebot

(1) Die Kaufpreise unserer Online-Kursangebote sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer und Versandkosten ergibt sich auf der Annahme des jeweiligen Angebots.

(2) Der Kaufpreis wird mit Zustandekommen des Kaufvertrages fällig.

(3) Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmittel zur Verfügung:

a) Mainzer Volksbank Bankleitzahl:551 900 00 - BIC: MVBMDE55

IBAN DE02 5519 0000 0927 6840 19

b) PayPal: info@yogaraum-nieder-olm.de

(4) Der Kaufpreis muss spätestens 12 Stunden vor dem Beginn des Online-Angebots auf einem unter Absatz (3) genannten Konto gutgeschrieben sein.



§ 11 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Die Anfertigung von Kopien jeglicher Art, ebenso Mitschnitte der Online-Angebote in Bild und/ oder Ton sind nicht gestattet.



§12 Gewährleistung

Die Gewährleistung für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Ware oder Leistungen richtet sich – vorbehaltlich der Regelung in § 7 – nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 434 ff. BGB.



§13 Haftung

(1) Der YogaRaum Nieder-Olm haftet für etwaige Schäden insoweit, als

a) YogaRaum Nieder-Olm oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung vom YogaRaum Nieder-Olm in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen

c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

(2) Darüber hinaus haftet der YogaRaum Nieder-Olm auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die YogaRaum Nieder-Olm, deren Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

(3) Eine weitergehende Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen.

(4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt YogaRaum Nieder-Olm keine Haftung.







§14 Höhere Gewalt

(1) Soweit höhere Gewalt den YogaRaum oder den Nutzer betrifft, kommt die betroffene Partei bezüglich der von höherer Gewalt betroffenen Verpflichtungen nicht in Verzug, und ihre Pflicht zur Erfüllung bzw. rechtzeitigen Erfüllung dieser Verpflichtungen wird für die Dauer der höheren Gewalt automatisch ausgesetzt.

Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Klausel gilt höhere Gewalt nicht für die Verpflichtung der Parteien, vertragsgemäße Zahlungen an die Gegenpartei zu leisten.

(2) „Höhere Gewalt“ bezeichnet Ereignisse oder Umstände aller Art, die

a) sich der angemessenen Kontrolle der sich auf höhere Gewalt berufenden Partei entziehen;

b) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder wirksam noch billigerweise vorhersehbar waren;

c) keine Handlungen, Ereignisse oder Bedingungen darstellen, deren Risiken oder Folgen die betroffene Partei ausdrücklich übernommen hat, und die

d) trotz umgehender Anwendung gebotener Sorgfalt durch die sich auf höhere Gewalt berufende betroffene Partei weder unschädlich gemacht noch behoben, abgewendet, verrechnet, verhandelt oder anderweitig überwunden werden können und bezeichnet, unter Berücksichtigung des Vorstehenden, Ereignisse oder Umstände oder das Zusammentreffen von Ereignissen oder Umständen aller Art.

(3) Ereignisse höherer Gewalt können insbesondere sein:

a) Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen, Erdbeben, Blitzschlag, Hagel und ähnliche Unglücksfälle,

b) Krieg, Feindseligkeiten, Invasion, feindliche Handlungen und innere Unruhen;

c) Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes,

d) Streik oder Aussperrung,

e) Epidemien, Pandemien, Seuchen oder Quarantäneanordnungen,

f) Rebellion, Aufruhr, Terrorismus, Revolution, Aufstand, militärische oder widerrechtliche Machtergreifung und Sabotage,

g) Brand, Kampfmittel, Sprengstoffe, ionisierende Strahlung oder Kontamination durch Radioaktivität

h) Einschränkungen aufgrund von Gerichtsbeschlüssen (nicht infolge von Verstößen, Nichterfüllung oder Verschulden der betroffenen Partei), die trotz aller zumutbaren Bemühungen der betroffenen Partei, die Auswirkungen solcher Ereignisse zu verhindern oder abzumildern, die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verzögern oder unterbrechen, vorausgesetzt, das Ereignis höherer Gewalt ist weder insgesamt noch teilweise durch Versäumnis, Unterlassung oder Nachlässigkeit der betroffenen und sich auf höhere Gewalt berufenden Partei entstanden.

(4) Anzeige höherer Gewalt

Ist oder wird eine Partei voraussichtlich durch höhere Gewalt an der Erfüllung einer ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, so zeigt sie der anderen Partei das Ereignis oder die Umstände, welche die höhere Gewalt darstellen, unter Angabe der Pflichten an, an deren Erfüllung sie gehindert ist oder sein wird. Diese Anzeige hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen, nachdem die Partei von dem relevanten Ereignis oder den Umständen höherer Gewalt, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

Nach Abgabe dieser Anzeige ist die Partei von der Erfüllung dieser Pflichten befreit, solange die höhere Gewalt sie daran hindert.

(5) Folgen höherer Gewalt

Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt bemühen sich die Parteien, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag so weit wie möglich zu erfüllen und bemühen sich jederzeit nach besten Kräften, die sich aus dem Ereignis höherer Gewalt ergebenden Verzögerungen zu minimieren.

(6) Beendigung aufgrund höherer Gewalt

Wird die Erfüllung eines wesentlichen Teils der vertraglichen Pflichten einer Partei durch eine angezeigte höhere Gewalt, für einen ununterbrochenen Zeitraum von drei Monaten oder für mehrere Zeiträume von insgesamt mehr als drei Monaten aufgrund desselben angezeigten Ereignisses höherer Gewalt verhindert, so kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden.

Soweit nicht bereits vom Nutzer bezahlt, hat dieser im Falle einer solchen Beendigung nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung folgende Beträge an den YogaRaum Nieder-Olm zu zahlen:

a) die für sämtliche vertragsgemäß erbrachten Anschaffungen und Leistungen fälligen Beträge; und

b) sämtliche anderen nachweislich angefallenen Kosten, die direkt aus einer solchen Beendigung resultieren, wie beispielsweise von Subunternehmern geltend gemachte Stornierungsgebühren. Ungeachtet der Zahlungspflicht des Nutzers ist der YogaRaum Nieder-Olm jederzeit im Rahmen seiner Verpflichtung zur Abwendung, Minimierung oder Minderung von Verlusten zur anderweitigen Nutzung oder Veräußerung von Dienstleistungen verpflichtet, die nicht bereits an den Nutzer geliefert wurden und deren Lieferung nicht in dessen Interesse liegt.

Der YogaRaum Nieder-Olm hat weder Anspruch auf entgangenen Gewinn im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen noch auf Zahlungen für den Nichteinsatz oder die Unterauslastung seiner Mitarbeiter nach Beendigung des Vertrags.

(7) Schadensersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt

Durch die vorübergehende Schließung oder die nicht termingerechte Dienstleistung können Schadensersatzansprüche entstehen, diese sind nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen in der Regel verschuldensabhängig ausgestaltet. Im Falle der angezeigten höheren Gewalt hat der YogaRaum Nieder-Olm seine nichtfristgemäße Dienstleistung nicht zu vertreten. Der YogaRaum Nieder-Olm muss für die dadurch entstehenden Schäden des Nutzers nicht aufkommen, sofern die hindernden Umstände nicht auf eine schuldhafte Pflichtverletzung einer Vertragspartei zurückzuführen sind.



§15 Änderung persönlicher Verhältnisse / Nutzername und Nutzer-adresse / E-Mail-Adresse

(1) Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können dem YogaRaum Nieder-Olm unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (vgl. § 8 Abs. 5)

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, insbesondere für die Kaufabwicklung im Online-Kursangebot, stets die korrekte, aktuelle E-Mail-Adresse bekanntzugeben.



§16 Datenschutzbestimmungen

Mit Eintritt der Gültigkeit der DSGVO ab Mai 2018 gelten deren Bestimmungen und Regelungen https://www.yogaraum-nieder-olm.de/impressum/ <1>



§17 Anwendbares Recht / Nebenabreden / Erfüllungsort / Gerichtsstand

(1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde die Bestellung als Nutzer abgegeben hat und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der getroffenen Rechtswahl unberührt.





§18 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren ist der YogaRaum Nieder-Olm nicht bereit und nicht verpflichtet.



§19 Salvatorische Vereinbarung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.

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