weka Holzbau GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen der weka Holzbau GmbH   (Stand: 01.02.2020)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Der Vertragsanbieter trägt dabei die Kosten der Rücksendung. (bearbeiten)
(7)
B
Auf Holzbestandteile wird eine 5 Jahresgarantie gewährt. Im Garantiefall ersetzt der Vertragsanbieter fehlerhafte Holzteile. (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit der Zusendung der Ware oder durch die Auftragsbestätigung durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Die Rechte des Käufers aus dem Vertrag sind nur mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers übertragbar. (bearbeiten)
(4)
C
Der Verkäufer liefert die vom Käufer bestellten Waren nur gegen Vorkasse. (bearbeiten)
(5)
C
Die Lieferung erfolgt nur auf das Festland der BRD und bis zur Bordsteinkante. (Insellieferungen müssen gesondert angefragt werden.) (bearbeiten)
(6)
C
Der Montagepreis gilt ab Oberkante Fundament. (Anmerkung: Weitere Voraussetzung für eine Montage siehe Markierung.) (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
[]
Bei Stornierung der Lieferung oder Verschiebung innerhalb von 7 Tagen vor dem avisierten Liefertermin durch den Besteller wird eine Ausfallfracht von 250,00 € berechnet. (bearbeiten)
[3]
B
[]
Bei sichtbaren Transportschäden muss der Besteller bei Entgegennahme der Ware den Tatbestand mit dem Transporteur aufnehmen. Bei verdeckten Transportschäden muss der Kunden bis spätestens 6 Tage nach Anlieferung diese schriftlich anzeigen, sonst sind diesbezügliche Ansprüche ausgeschlossen. (bearbeiten)
[4]
B
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Erkennbare Mängel müssen spätestens binnen 7 Tagen nach Entgegennahme schriftlich dem Vertragsanbieter mitgeteilt werden. (bearbeiten)
[1]
C
Der Besteller bzw. sein Endkunde hat zu den allgemein üblichen Versand-/Annahmezeiten (08:00 – 18:00) versand-/annahmebereit zu sein und die sofortige Entgegennahme der Lieferung ohne Verzögerung sicherzustellen. (bearbeiten)

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17.11.2022 09:41  (wichtiger Vertragsbestandteil 6) erstellt von Andreas (**)


Zusammenfassung: Der Montagepreis gilt ab Oberkante Fundament. (Anmerkung: Weitere Voraussetzung für eine Montage siehe Markierung.)
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Montage bedeutet das anleitungsgemäße Zusammenfügen der gelieferten Einzelteile der Ware nach Erteilung des entsprechenden Montageauftrages.
Der Montagepreis ist gültig ab Oberkante Fundament. Die jeweiligen Montagepreise der Zubehörteile sind nur gültig in Verbindung mit der Montage des Basisartikels und werden lt. aktueller Preisliste, pro Einheit, abgerechnet.
Für sonstige Arbeiten werden EUR 43,70 zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. pro Stunde und Monteur berechnet.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Montage vorliegen: Der Untergrund muss tragfähig, horizontal und eben sein. Die Artikel müssen sich am Montageort befinden, max. Entfernung 10-15 m und auf der gleichen Etage.
Der Aufbau erfolgt ohne eventuell erforderliche Fundament- oder Gründungsarbeiten, ohne Montage erworbenen Zubehörs und Ersteindeckung, ohne Anstrich oder farbliche Behandlung sowie ohne Anschluss der elektrischen Einheiten wie Saunaofen, Steuerung, Beleuchtung etc.
Verlauf:keine Änderungen

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