lottobay GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 01.2012)

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Bewertung:

relevant

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Die Spielverträge kommen unmittelbar zwischen der Lotteriegesellschaft und dem Spielteilnehmer zustande. Zwischen dem Spielteilnehmer und lottobay kommt ein Spielvermittlungsvertrag zustande. (bearbeiten)
(2)
B
Die Spielteilnehmer beauftragen lottobay, die auf der Internetseite www.lottobay.de ausgefüllten Spielscheine bei der Lotteriegesellschaft einzureichen und etwaige Gewinne über einen Treuhänder einzuziehen. (bearbeiten)
(3)
C
Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland. (bearbeiten)
(4)
C
Eine Mehrfachregistrierung durch einen Spielteilnehmer ist unzulässig. (bearbeiten)
(5)
C
Neben dem Spieleinsatz wird vom Vertragsanbieter ein Gebühr für die Vermittlung erhoben. (bearbeiten)
(6)
C
Nach endgültiger Bestätigung der Spieldaten durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes auf Abschluss eines Spielvermittlungsauftrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvermittlungsauftrag nicht mehr möglich. (bearbeiten)
(7)
C
Der Spielvertrag kommt zwischen der Lotteriegesellschaft (hier nicht der Vertragsanbieter!) und dem Spielteilnehmer zustande, wenn die Lotteriegesellschaft das Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages durch lottobay angenommen und diese Annahme bestätigt hat. (bearbeiten)
(8)
C
Der Spielteilnehmer wird im Gewinnfall unverzüglich per E-Mail von lottobay informiert. Ferner informiert lottobay den Spielteilnehmer nach Bekanntgabe der amtlichen Quoten durch die Lotteriegesellschaft über die Höhe seines Gewinnes. (bearbeiten)
(9)
C
Beträge über EUR 2.500,- werden aus Sicherheitsgründen nur nach Übersendung einer Ausweiskopie und schriftlicher Angabe einer Bank- und Kontoverbindung ausgezahlt. In diesen Fällen müssen der Personenname und das Geburtsdatum mit den registrierten Angaben übereinstimmen. (bearbeiten)
(10)
C
Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vertragsanbieter bis zu einem Betrag von 250.000 Euro. (bearbeiten)
(11)
C
Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer zwei Wochen vorher mitgeteilt und gelten nach dieser Zeit ohne Widerspruch als vom Nutzer automatisch akzeptiert. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Wenn dem Vertraganbieter wegen grober Fahrlässigkeit die Spielscheinvermittlung trotz Auftragsannahme nicht gelingt und der Kunde mit seinem Spielschein gewonnen hätte, muss der Vertragsanbieter den Gewinnausfall bis zu einer Höhe von 5.000 Euro dem Nutzer bezahlen. (bearbeiten)
[2]
B
[]
Verstößt ein Spielteilnehmer gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag, (Volljärigkeit, nur ein Nutzeraccount etc.) ist der Spielteilnehmer verpflichtet, eine von lottobay nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an lottobay zu zahlen. (bearbeiten)
[3]
C
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. (Kommentar: nach deutschem Recht eindeutig unwirksam) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Teilnahmebedingungen für Spielgemeinschaften des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)
<2>
C
Die aktuellen Spieleinsätze und Gebühren sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der lottobay GmbH

1. Verbindlichkeit der AGB
2. Inhalt Spielvermittlung
3. Teilnahmeberechtigung, Registrierung und Login
4. Spielablauf, Auftrag und Spielvertrag
5. Spieleinsätze und Gebühren
6. Zahlungsablauf, Virtuelles Spielkonto
7. Gewinnausschüttung und Treuhänder
8. Haftungsbestimmungen
9. Datenschutz
10. Pflichten des Spielteilnehmers, Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese AGB
11. Schlussbestimmungen


Der Deutsche Lotto- und Totoblock führt verschiedene Veranstaltungen im Glückspiel durch. Die lottobay, Unnenland 7, 22177 Hamburg als Betreiber der Internetplattform www.lottobay.de - im Folgenden "lottobay" genannt - vermittelt Spiele an eine Landeslotteriegesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks - im Folgenden "Lotteriegesellschaft" genannt - für die nachfolgend aufgezählten Veranstaltungen des Deutschen Lotto- und Totoblocks: Lotto 6 aus 49 und Lottosystem, Spiel 77, Super 6, Keno, Plus 5, EuroJackpot und Glücksspirale. lottobay trägt durch den Treuhänder dafür Sorge, dass die Spielquittungen ordnungsgemäß verwahrt werden sowie die Gewinnansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.

Die Spielverträge kommen unmittelbar zwischen der Lotteriegesellschaft und dem Spielteilnehmer zustande.

Zwischen dem Spielteilnehmer und lottobay kommt ein Spielvermittlungsvertrag zustande,
(1)dessen Inhalt, insbesondere die Auftragsgestaltung und die Zahlungs- und Gewinnauszahlungsabwicklung durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt wird. Für die Teilnahme an Spielgemeinschaften gelten daneben die hier einzusehenden Teilnahmebedingungen für Spielgemeinschaften von lottobay. <1>



1. Verbindlichkeit der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay werden in der jeweils zum Zeitpunkt der Spielteilname gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Durch die erstmalige Registrierung und danach bei jeder Spielteilnahme erkennt der Spielteilnehmer die jeweils geltenden AGB von lottobay verbindlich an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Teilnahmebedingungen können auf www.lottobay.de eingesehen und ausgedruckt werden. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie für Teilnahmebedingungen, Sonderbedingungen und sonstige Bekanntmachungen.



2. Inhalt Spielvermittlung

2.1 Die Spielteilnehmer beauftragen lottobay, die auf der Internetseite www.lottobay.de ausgefüllten Spielscheine bei der Lotteriegesellschaft einzureichen.

2.2 Die Spielteilnehmer beauftragen lottobay mit der Spielteilnahme ausdrücklich, die auf die bei der Lotteriegesellschaft eingereichten und teilnehmenden Spielscheine anfallenden Gewinne bei der Lotteriegesellschaft einzuziehen. Die teilnehmenden Spielscheine nehmen an von der Lotteriegesellschaft bundesweit angebotenen Sonderverlosungen teil.
Ferner beauftragen die Spielteilnehmer lottobay ausdrücklich, über den Treuhänder, die auf diese Spielscheine anfallenden Gewinne bei einer Lotteriegesellschaft einzuziehen.
(2)



3. Teilnahmeberechtigung, Registrierung und Login

3.1 Teilnahmeberechtigt, d. h. berechtigt ein Spielkonto auf www.lottobay.de zu eröffnen, an Spielgemeinschaften auf www.lottobay.de teilzunehmen oder sonstige finanzielle Transaktionen zu tätigen, sind ausschließlich volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Minderjährige Personen sind von der Teilnahme an den von lottobay vermittelten Veranstaltungen ausgeschlossen und haben keinen Gewinnanspruch. (3)

3.2 Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme auf www.lottobay.de entsprechend dem festgelegten Verfahren auf elektronischem Weg zu registrieren. Die Registrierung beinhaltet die Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen persönlichen Daten des Spielteilnehmers. Der Spielteilnehmer ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich lottobay mitzuteilen bzw. selbst vorzunehmen. Schäden, die aufgrund der Versäumnis des Spielteilnehmers, Änderungen in seinen persönlichen Daten und/oder der Bankverbindung vorzunehmen, entstehen, gehen zu Lasten des Spielteilnehmers.

3.3 Die Zugangsparameter für das Login legt der Spielteilnehmer im Rahmen seiner Registrierung selbst fest, indem er einen Benutzernamen und ein selbst gewähltes Passwort angibt.

3.4 Eine Mehrfachregistrierung durch einen Spielteilnehmer ist unzulässig. (4)Sollte lottobay erfahren, dass eine Registrierung entgegen der Vorgaben aus 3.1 versehentlich stattgefunden hat, behält sich lottobay das Recht vor, den Spielteilnehmer zu sperren, das Spielkonto zu schließen und alle Spielteilnahmen umgehend für nichtig zu erklären.

3.5 Benutzernamen und Passwort für den zugangsgeschützten Bereich sind personenbezogen und dürfen nicht an andere Personen weitergeben oder anderen Personen zur Verfügung gestellt werden oder diesen zugänglich gemacht werden. Insbesondere ist der Spielteilnehmer verpflichtet, Benutzernamen und Passwort vor dem Zugriff Minderjähriger zu schützen, und hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten auch nicht durch Zufall minderjährigen Personen zugänglich gemacht werden.

3.6 Bei Verstoß gegen eine oder mehrere der Bestimmungen der Punkte 3.1 bis 3.5 gilt Punkt 10.

3.7 Zum Zeitpunkt der Registrierung wird für den Spielteilnehmer ein virtuelles Spielkonto angelegt.

3.8 lottobay behält sich das Recht vor, eine Registrierung aus wichtigem Grund zu verweigern bzw. Spielteilnehmer für die Spielteilnahme jederzeit zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

- der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,
- der Spieler wahrheitswidrige Daten angegeben hat,
- wenn der Spieler nicht volljährig ist,
- der Spieler sich mehrfach registriert hat,
- der Spieler wahrheitswidrige Angaben zur Person gegeben hat,
- der Spieler seine Zugangsdaten an unberechtigte Dritte weitergegeben hat,
- die Bonitätsprüfung im Ergebnis negativ ist,
- die Rückgabe einer Lastschrift wegen Widerspruch und/oder mangels Deckung erfolgt,
- die Sicherheit des Spielvermittlungsgeschäfts nicht gewährleistet und
- die ordnungsgemäße Abwicklung nicht möglich ist.

Eine Aufhebung der Sperre kann nur durch lottobay erfolgen.

3.9 lottobay behält sich das Recht vor, die Validität der angegebenen Nutzerdaten überprüfen zu lassen. Darüber hinaus werden die Daten bei der Registrierung unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Jugendschutzes über einen externen Dienstleister durch die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden geprüft.

3.10 lottobay kann das Benutzerkonto inklusive virtuellem Spielkonto löschen, wenn seit dem letzten Einloggen ein Zeitraum von zwei Jahren verstrichen ist. Der Spielteilnehmer wird vor der Kontolöschung per E-Mail entsprechend informiert. Guthaben auf dem virtuellen Spielkonto werden ausgezahlt, sofern eine gültige Kontoverbindung bekannt ist. Soweit eine gültige Bankverbindung nicht bekannt wird, verfällt ein etwaiges Guthaben an lottobay.



4. Spielablauf, Auftrag und Spielvertrag

4.1 Der Spielteilnehmer kreuzt auf dem virtuellen Lottoschein entsprechende Felder für die jeweilige Spielteilnahme der angebotenen Veranstaltungen Lotto 6 aus 49, Lotto System und Glücksspirale an und legt ferner den/die Ziehungstag(e) sowie die Ziehungsdauer (eine Woche, zwei Wochen, vier Wochen fünf Wochen oder auf Dauer) fest. Der Spielteilnehmer kann die zu spielenden Zahlen (Tipp) entweder selbst auswählen, per Zufallsgenerator (Quicktipp) ermitteln lassen oder eines der Angebote zur Zahlenermittlung von lottobay nutzen (Horoskop-Tipp, Glückzahlen). Einsätze und Gebühren richten sich nach Anzahl der Lottofelder und der Laufzeit sowie weiteren ausgewählten Lotto-Zusatzspielen (Spiel 77 und Super 6). Der Dauerschein ist jederzeit zum Ende des laufenden Abbuchungszeitraums (eine Woche, zwei Wochen, vier Wochen oder fünf Wochen) im Spieldepot kündbar.
Der zu zahlende Betrag, bestehend aus Spieleinsatz und Gebühr, wird automatisch vom System errechnet und dem Spielteilnehmer auf dem virtuellen Lottoschein angezeigt. Analog verhält es sich mit den Produkten Keno, Plus5 und EuroJackpot. (5)

4.2 Der Spielteilnehmer legt den ausgefüllten Spielschein in den Warenkorb. Im Warenkorb kann der Spielteilnehmer alle bereits ausgefüllten Spielscheine sammeln, ändern oder löschen. Auch in Fällen der Korrektur erfolgt das Vertragsangebot durch den Spielteilnehmer. Im Warenkorb prüft der Spielteilnehmer die zur Teilnahme an dem entsprechenden Gewinnspiel ausgefüllten Spielscheine und gibt diese an der virtuellen Kasse ab. An der virtuellen Kasse kann der Spielteilnehmer die Nutzer- und Spieldaten nochmals prüfen und gibt diese dann zur Teilnahme durch "bezahlen" ab. Die Spielscheine sind nach Abgabe zur Teilnahme an der Spielveranstaltung nicht mehr zu ändern. Nach endgültiger Bestätigung der Spieldaten durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes auf Abschluss eines Spielvermittlungsauftrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvermittlungsauftrag nicht mehr möglich. (6)
Annahmeschluss für Lotto am Mittwoch ist am Ziehungstag um 18.25 Uhr, für Lotto am Samstag und Glücksspirale am Ziehungstag um 18.55 Uhr, für Keno täglich 17:55 Uhr, für EuroJackpot am Ziehungstag 18:00 Uhr.

4.3 Mit der endgültigen Abgabe seines Spielscheines (Spielvermittlungsauftrag) beauftragt der Spielteilnehmer lottobay zur Weiterleitung des Spielscheins an die Lotteriegesellschaft. Durch Weiterleitung und Annahme des Spielscheins an bzw. durch die Lotteriegesellschaft nimmt lottobay den Auftrag des Spielteilnehmers an, wenn das virtuelle Spielkonto in Höhe des Spieleinsatzes und der Gebühren gedeckt ist. Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung durch die Lotteriegesellschaft. Wird eine mittels Lastschrift eingeleitete Einzahlung auf das virtuelle Spielkonto aus von dem Spielteilnehmer zu vertretenden Gründen wie z.B. fehlerhafte Angaben, Widerruf oder nicht vorhandene Deckung des Bankkontos nicht ausgeführt, so hat der Spielteilnehmer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Nach wirksamer Auftragserteilung und Annahme von lottobay leitet lottobay im Namen, im Auftrag und für Rechnung des Spielteilnehmers den oder die abgegebenen Spielschein(e) an die Lotteriegesellschaft.

4.4 Der Spielvertrag kommt zwischen der Lotteriegesellschaft und dem Spielteilnehmer zustande, wenn die Lotteriegesellschaft das Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages durch lottobay angenommen und diese Annahme bestätigt hat. Insoweit bevollmächtigt der Spielteilnehmer lottobay im Rahmen des Spielvermittlungsvertrages, die Bestätigungserklärung der Lottogesellschaft entgegen zu nehmen. Der Spielteilnehmer erhält nach Abschluss des Spielvertrages von lottobay per E-Mail eine Teilnahmebestätigung. Mit der E-Mail werden dem Spielteilnehmer die verbindlichen Spieldaten übermittelt. (7)

4.5 Soweit die Lotteriegesellschaft das Angebot nicht angenommen hat oder aus technischen oder anderen Gründen nicht annehmen konnte, kommt kein Spielvertrag zwischen dem Spielteilnehmer und der Lottogesellschaft zustande. In diesem Fall wird der Spielteilnehmer über die Nichteilnahme informiert und der Spieleinsatz und Gebühren werden dem virtuellen Spielkonto gutgeschrieben.

4.6 Soweit das vom Spielteilnehmer übermittelte Angebot versehentlich von lottobay nicht richtig, nicht vollständig oder überhaupt nicht an die Lotteriegesellschaft weitergeleitet wird, haftet lottobay nur im Falle grober Fahrlässigkeit. In einem solchen Falle werden Spieleinsatz und Gebühren dem virtuellen Spielkonto des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Sollte sich in einem solchen Fall ferner herausstellen, dass der Spielteilnehmer bei korrekter Weiterleitung des Angebots an die Lotteriegesellschaft gewonnen hätte, so wird der halbe entgangene Gewinn, jedoch maximal bis zu einer Höhe von EUR 5000,-, an den Spielteilnehmer ausbezahlt. [1]

4.7 Jeder Spielteilnehmer kann in seinem Spielscheindepot virtuelle Spielquittungen, die in seinem Auftrag an die Lotteriegesellschaft vermittelt worden sind, mindestens 12 Monate einsehen.



5. Spieleinsätze und Gebühren

5.1 lottobay errechnet automatisch den Spieleinsatz und die Gebühren des ausgewählten Spielscheins und zeigt den Endpreis auf dem virtuellen Spielschein an.

5.2 Die aktuellen Spieleinsätze und Gebühren sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. <2>



6. Zahlungsablauf, Virtuelles Spielkonto

6.1 Mit der Registrierung erhält jeder Spielteilnehmer ein virtuelles Spielkonto, über das der Zahlungsverkehr, insbesondere die Spieleinsätze und die Gebühren abgewickelt werden.

6.2 Bei Spielteilnahme und Weiterleitung des Spielscheins an die Lotteriegesellschaft muss das virtuelle Spielkonto die Deckung in Höhe des jeweiligen Spieleinsatzes und der jeweiligen Gebühr aufweisen. Der Spielteilnehmer kann per Überweisung, mittels Lastschrift oder per Kreditkarte Einzahlungen auf sein virtuelles Spielkonto herbeiführen. Die erstmalige Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung bei Bezahlung per Lastschrifteinzug oder Kreditkarte sofort, bei Bezahlung per Überweisung nach Zahlungseingang möglich.

Zahlung per Lastschrift:
Der Spielteilnehmer ermächtigt lottobay mit jedem Lastschriftauftrag, den entsprechenden Betrag mittels Lastschriftverfahren von dem angegeben Bankkonto bei einem inländischen Kreditinstitut abzubuchen. Die eingezogenen Beträge werden dem virtuellen Spielkonto des Spielteilnehmers unmittelbar gutgeschrieben. lottobay behält sich das Recht vor, Bonitätsprüfungen durchzuführen und im Falle einer negativen Bonitätsrückmeldung diese Zahlungsart zu sperren, das virtuelle Spielkonto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren bzw. den Spielteilnehmer dauerhaft vom weiteren Spielbetrieb auszuschließen.

Zahlung per Kreditkarte:
Der per Kreditkarte eingezahlten Beträge werden dem virtuellen Spielkonto des Spielteilnehmers unmittelbar gutgeschrieben. lottobay erhebt hierfür keine gesonderten Gebühren. Es können allerdings Gebühren seitens des Kreditinstituts des Spielteilnehmers anfallen, welche ausschliesslich dem Kreditinstitut des Spielteilnehmers zu Teil kommen. Der Spielteilnehmer informiert sich vorab über mögliche Zusatzkosten bei der Verwendung der Kreditkartenzahlung.

Soweit Lastschriften aufgrund vom Spielteilnehmer zu vertretenden Gründen (z. B. mangelnde Deckung des Kontos, Widerruf, fehlerhafte Angaben, erloschenes Konto etc.) nicht ausgeführt oder Rücklastschriften erteilt werden, sperrt lottobay vorübergehend das virtuelle Spielkonto für den Lastschrifteinzug bis zur unwiderruflichen Zahlung. Der Spielteilnehmer wird per E-Mail über die Rückgabe einer Lastschrift informiert und zur Zahlung des offenen Betrages sowie der anfallenden Kosten für die Rückgabe der Lastschrift mit einer Frist von 7 Tagen aufgefordert.

6.3 lottobay behält sich das Recht vor, offene Forderungen gerichtlich einzufordern, die offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten und weitere rechtliche Schritte einzuleiten sowie den Spielteilnehmer vom weiteren Spielbetrieb dauerhaft auszuschließen. Die Abtretung der Forderungen umfasst auch die durch Rücklastschrift oder Rückbuchung bei lottobay entstandenen Kosten.

6.4 Der Spielteilnehmer ist berechtigt, sich das auf seinem virtuellen Spielkonto befindliche Guthaben oder Teile dieses Guthabens – vorbehaltlich etwaiger Ansprüche von lottobay gegen den Spielteilnehmer aus dem Spielbetrieb – jederzeit auszahlen zu lassen. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung auf das von dem Spielteilnehmer angegebene inländische Bankkonto mit schuldbefreiender Wirkung für lottobay und den Treuhänder. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Auf das virtuelle Spielkonto eingezahlte Beträge lassen sich nicht auszahlen, die Auszahlung ist nur für die Beträge möglich, die durch einen Gewinn generiert worden sind.

6.5 Der maximale Spieleinsatz pro Monat beträgt 1.000,00 €, eine Erhöhung dieses Limits ist nicht möglich



7. Gewinnausschüttung und Treuhänder

7.1 Der Spielteilnehmer beauftragt ohne zusätzliche Kosten bei Vertragsschluss den Treuhänder zur treuhänderischen Einziehung der auf diese Spielscheine anfallenden Gewinne bei der Lotteriegesellschaft entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen. Ferner erteilt der Spielteilnehmer dem Treuhänder eine entsprechende Einziehungsvollmacht gegenüber der Lotteriegesellschaft. lottobay ist bezüglich des Treuhandvertrags-Angebots Empfangsbevollmächtigter des Treuhänders und nimmt mit Annahme des Vermittlungsvertrags gleichzeitig den Treuhandvertrag im Namen und Auftrag des Treuhänders an. lottobay als auch die Lotteriegesellschaft übermittelt die jeweiligen Spieldaten (Namen der Teilnehmer, Kontaktdaten, Gewinndaten) des Spielteilnehmers dem Treuhänder, welche der Treuhänder für die Dauer von sechs Monaten vertraulich verwahrt. Jeder Spielteilnehmer hat das Recht seine Daten einzusehen. Der Treuhänder macht die Gewinne für die Spielteilnehmer gegenüber der Lotteriegesellschaft geltend und ist zu diesem Zweck berechtigt, die zur Gewinnabwicklung erforderlichen Daten der Spielteilnehmer der Lotteriegesellschaft bekannt zugeben. Er ist außerdem berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Gewinnansprüche zu treffen.

7.2 Der Spielteilnehmer wird im Gewinnfall unverzüglich per E-Mail von lottobay informiert. Ferner informiert lottobay den Spielteilnehmer nach Bekanntgabe der amtlichen Quoten durch die Lotteriegesellschaft über die Höhe seines Gewinnes. (8)

7.3 Gewinne unter EUR 500,- werden direkt dem virtuellen Spielkonto des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Der Spielteilnehmer ist berechtigt, die Auszahlung des Gewinns auf ein von ihm angegebenes inländisches Bankkonto mit für lottobay und den Treuhänder schuldbefreiender Wirkung zu verlangen. Gewinne ab EUR 500,- werden durch den Treuhänder auf das vom Spielteilnehmer angegebene inländische Bankkonto mit jeweils für lottobay und den Treuhänder schuldbefreiender Wirkung gezahlt. Der Spielteilnehmer ermächtigt lottobay, dem Treuhänder alle für die Einziehung der Gewinne notwendigen Daten zu übermitteln. lottobayf oder der Treuhänder sind nicht verpflichtet, die Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen. Der Treuhänder ist bei Gewinnansprüchen über EUR 500,- verpflichtet, einmal auf Kosten des Spielteilnehmers durch Einwohnermeldeamt- oder Postanfrage eine Anschriftenprüfung vorzunehmen, soweit der Gewinn nicht zustellbar ist. Beträge über EUR 2.500,- werden aus Sicherheitsgründen nur nach Übersendung einer Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und schriftlicher Angabe einer Bank- und Kontoverbindung ausgezahlt. In diesen Fällen müssen der Personenname und das Geburtsdatum mit den registrierten Angaben übereinstimmen. (9)Zusätzlich vom Spielteilnehmer verursachte Sachkosten trägt der Spielteilnehmer.

lottobay behält sich vor, angefallene Gewinne mit etwaigen Anprüchen von lottobay gegen den Spielteilnehmer aus dem Spielvermittlungsvertrag aufzurechen und erklärt ausdrücklich hiermit die Aufrechnung derartiger Ansprüche. Der Treuhänder ist berechtigt, offene Forderungen von lottobay aus dem Spielbetrieb gegenüber dem Spielteilnehmer mit Gewinnen des Spielteilnehmers aufzurechnen. lottobay ist dabei verpflichtet, dem Treuhänder alle hierfür erforderlichen Unterlagen herauszugeben.

7.4 Gewinne werden maximal 3 Monate im Spielkonto aufbehart und danach automatisch an die bekanntgegebene Bankverbindung ausgezahlt. Ist der Spielteilnehmer nicht zu erreichen und/oder die angegebene Bankverbindung ist nicht existent, erfolgt die Verwahrung des nicht zustellbaren Gewinns durch den Treuhänder, und zwar für drei Monate nach der maßgeblichen Ziehung. Verstreicht diese Frist fruchtlos, ohne dass der Spielteilnehmer oder dessen Erben den Gewinn innerhalb von drei Monaten nach Absendung der Gewinnabrechnung an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse bei dem Treuhänder schriftlich geltend gemacht haben oder der Spielteilnehmer oder dessen Erben ermittelt werden konnten, erlischt der Anspruch auf Gewinnauszahlung gegenüber dem Treuhänder. In diesem Fall ist der Treuhänder verpflichtet, den Gewinnbetrag nach Ablauf der Frist an den Veranstalter abzuführen.



8. Haftungsbestimmungen

8.1 Die Haftung von lottobay für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen fahrlässig oder grob fahrlässig, insbesondere auch von mit der Weiterleitung der Daten zu der Lotteriegesellschaft beauftragten Stellen sowie von mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beauftragten Stellen, schuldhaft vor Abspeicherung der Daten auf dem sicheren Speichermedium und digitalem oder physischem Verschluss des sicheren Speichermediums verursacht werden, wird ausgeschlossen.

8.2 Nach Abspeicherung der Daten auf dem sicheren Speichermedium und dem digitalen oder physischen Verschluss des sicheren Speichermediums haftet lottobay dem Spielteilnehmer nur für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

8.3 Die Haftungsregelungen der Absätze 1 und 2 gelten nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und in den Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4 In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich lottobay zum Verarbeiten (z.B. Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet lottobay nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind. lottobay haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhe oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.

8.5 In den Fällen, in denen eine Haftung von lottobay und ihrer Erfüllungsgehilfen nach Absatz 4 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die Gebühr auf Antrag erstattet. Weitergehende Ansprüche des Spielteilnehmers sind ausgeschlossen.

8.6 Alle mit der Weiterleitung der Daten zu der Lotteriegesellschaft beauftragten Stellen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und in den Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.7. lottobay haftet in Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bis zu einem Betrag von EUR 250.000,-. lottobay haftet in Fällen einer schuldhaften Verletzung sonstiger Vertragsverpflichtungen bis zu einem Betrag von EUR 50.000,-. Die Haftung ist auf unmittelbare Schäden begrenzt. lottobay haftet nicht für mittelbare und Folgeschäden, die aus dem schadenstiftenden Ereignis entstehen. (10)

8.8 Eine Haftung von lottobay hinsichtlich der möglichen Steuerbarkeit von Lotteriegewinnen oder der Gewinnanteile aus einer Spielgemeinschaft ist ausgeschlossen. Die Spielteilnehmer sind verpflichtet, selbst zu prüfen, ob und in welchem Umfang Lotteriegewinne bzw. Erträge aus diesen Lotteriegewinnen zu versteuern sind.



9. Datenschutz

9.1 Mit der Registrierung erklärt sich der Spieler mit der Speicherung seiner persönlichen angegebenen Daten durch lottobay einverstanden. In seinem Benutzerkonto kann der Spieler jederzeit seine gespeicherten persönlichen Daten einsehen und ändern.

9.2 lottobay verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage des Standards der Europäischen Union. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und es erfolgt ohne ausdrückliche Zustimmung des Spielteilnehmers grundsätzlich keine Weitergabe der Daten an Dritte außer zum Zwecke der Gewinnausschüttung und Durchführung der Teilnahme an den angebotenen Spielen. Hiervon bildet der in Punkt 9.3 beschriebene Informationsaustausch die Ausnahme.

9.3 Um Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr auszuschließen bzw. diese zu minimieren, erfolgen Bonitätsprüfungen. Hierzu behält sich lottobay das Recht vor, die im Rahmen der Registrierung getätigten Angaben über einen externen Dienstleister durch die SCHUFA Holding AG prüfen zu lassen. Die SCHUFA speichert die entsprechenden Daten der Spielteilnehmer und meldet lottobay bzw. dem Dienstleister ggf. aktualisierte Auskünfte.

Unabhängig davon wird lottobay der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit) übermitteln. Die Übermittlung dieser Daten ist unabhängig von einer Einwilligung des Spielteilnehmers. Die Übermittlung dieser Daten ist dann erlaubt, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen eines Vertragspartners der SCHUFA erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Übermittlung hat.

Diese Meldungen erfolgen nur, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.



10. Pflichten des Spielteilnehmers, Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese AGB

10.1 Der Spielteilnehmer verpflichtet sich, seinen Benutzernamen und sein Passwort für den zugangsgeschützten Bereich streng geheim zuhalten. lottobay empfiehlt, das Passwort in unregelmäßigen Abständen zu ändern. Verletzt der Spielteilnehmer diese Sorgfaltspflicht und werden von einem unbefugten Dritten aufgrund der Kenntnis der notwendigen Zugangsparameter Verfügungen getroffen, so gehen diese Verfügungen zu Lasten des Spielteilnehmers.

10.2 Für alle Fälle eines Verstoßes gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Punkte 3.1 bis 3.5, behält sich lottobay das Recht vor, den Spielteilnehmer ohne Angabe von Gründen und unter Ausschluss der Geltendmachung von Schadenersatz seitens des Spielteilnehmers mit sofortiger Wirkung vom Service auszuschließen und seinen Account zu löschen.

10.3 Vertragsstrafenregelung: Verstößt ein Spielteilnehmer gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Ziffern 3.1 bis 3.5, ist der Spielteilnehmer verpflichtet, eine von lottobay nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an lottobay zu zahlen. [2]



11. Schlussbestimmungen

11.1 Schriftliche Erklärungen von lottobay an die letzte lottobay bekannt gewordene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer Bedeutung.

11.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages und/oder der AGB nicht berührt. Das Gleiche gilt, sofern der Vertrag und/oder die AGB eine Lücke aufweisen sollten. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Auffüllung der Lücke tritt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn Sie die Unwirksamkeit der Bestimmung bedacht oder die Lücke erkannt hätten.

11.3 Nebenabreden und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. [3]

11.4 Es gilt das staatliche Recht am Sitz der Gesellschaft.

11.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Sitz der Gesellschaft.

11.6 lottobay behält sich ausdrücklich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Spielteilnehmer werden auf Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Jede Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nach zwei Wochen automatisch als akzeptiert, sofern der Spielteilnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung den Änderungen widersprochen oder die Löschung seines Spielkontos eingeleitet hat. Im Falle des Widerspruchs eines Spielteilnehmers ist t berechtigt, das Spielkonto des Spielteilnehmers mit einer Frist von zwei Wochen zu löschen. (11)


Hamburg, im Januar 2012
lottobay GmbH

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