kfzteile24 GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der kfzteile24 GmbH für Onlinegeschäfte und telefonische Bestellungen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(2)
A
Es wird ein 365 Tage Rückgaberecht gewährt. Die Waren müssen vom Vertragsanbieter als Neuware wieder verkauft werden können. (Ungebrauchter, unbeschädigter Zustand mit Verpackung) Ausgenommen hiervon sind Reifen, Felgen und Kompletträder. Der Vertragsanbieter trägt dabei die Rücksendekosten. (bearbeiten)
(3)
B
Eine Selbstabholung in den Ladengeschäften des Vertragsanbieters ist möglich. (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit der Bestell- und Vertragsbestätigung per E-Mail durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(4)
C
Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Transportschäden direkt beim Paketboten anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden sollten schnellstmöglich dem Vertragsanbieter kenntlich gemacht werden. (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde wird gebeten, bei offensichtlichen Transportschäden den Vertragsanbieter umgehend unter unter 030/40 50 40-0 zu informieren. (Details siehe Markierung.) (bearbeiten)
(6)
C
[]
Der Kunde wird gebeten, nicht erkennbare Transportschäden innerhalb von 4 Tagen beim Vertragsanbieter zu melden. (bearbeiten)
(7)
C
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. (2 Jahre für Neuware.) (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Alte Vertragsstände dieser AGB werden nicht auf der Webseite vorgehalten. (bearbeiten)
[2]
B
Es wird auf die Widerrufsbelehrung des Vertragsanbieters verwiesen. (Anmerkung: Damit fehlen sämtliche verbindliche Regelungen zum Widerrufsrecht des Kunden in diesem Vertrag.) (bearbeiten)

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31.01.2022 13:24  (wichtiger Vertragsbestandteil 5) erstellt von 82.207.236.59


Zusammenfassung: Der Kunde wird gebeten, bei offensichtlichen Transportschäden den Vertragsanbieter umgehend unter unter 030/40 50 40-0 zu informieren. (Details siehe Markierung.)
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
8.2.1. Äußerlich erkennbare Transportschäden: Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für Sie, das Paket bei Lieferung zu öffnen und auf Transportschäden zu untersuchen. Ist ein Transportschaden jedoch vernünftigerweise wahrscheinlich, z.B. weil das Paket von außen erkennbar stark beschädigt, zusammengedrückt, aufgerissen ist oder weil der Inhalt bei zerbrechlichen Waren bei der „Schüttelprobe“ klirrt, haben Sie das Paket im Beisein des Paketboten zu öffnen und zu prüfen, ob der Inhalt beschädigt ist. Vorstehendes beschränkt sich jedoch nur auf die Prüfung der Ware auf ohne weiteres erkennbare Transportschäden, z.B. darauf ob die Ware zerbrochen oder deformiert ist oder ob Waren mit Gehäuse beim Schütteln klirren. Wird bei dieser Prüfung ein Transportschaden festgestellt, ist dieser dem Paketboten anzuzeigen und vom Paketboten bestätigen zu lassen. Der Paketbote ist hierzu verpflichtet. Bitte belassen Sie die Ware dann – soweit noch möglich – in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch unter 030/40 50 40-0 oder per E-Mail unter transportschaden@kfzteile24.de von dem Schaden, damit wir uns um die Abwicklung kümmern können.
Verlauf:keine Änderungen

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