jiva-samatvam, Yoga & Ayurveda  -  AGB   (Stand: 07.2020)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Eine Buchung kommt nach der verbindlichen Anmeldung durch den Versand einer Anmeldebestätigung zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Die Zusage für einen Platz wird erst verbindlich, wenn die jeweiligen Gebühren vollständig bezahlt sind. (bearbeiten)
(3)
C
Die Yogaschule darf Kurse bei Bedarf in Ausweichräumen in zumutbarer Entfernung anbieten. Der jeweilige Veranstaltungsort wird den Kunden in diesem Fall spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt. (bearbeiten)
(4)
C
Wegen Nichtteilnahme an gebuchten Veranstaltungen entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmepreises . (bearbeiten)
(5)
C
Kunden wird geraten, keine Sach- oder Wertgegenstände mit in die Veranstaltungsräume zu bringen. (bearbeiten)
(6)
C
Eine Teilnahme an dem Kurs- und Veranstaltungsangebot sollte nur bei voller Gesundheit der Kunden erfolgen. Dem Kunden wird empfohlen, auf bestehende gesundheitliche Einschränkungen vor Veranstaltungsbegin hinzuweisen. (bearbeiten)
(7)
C
Skripte und Veröffentlichungen der Yogaschule unterliegen dem Urheberrecht. Eine anderweitige Nutzung und Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung. (bearbeiten)

(zurück)

31.08.2020 09:47  (wichtiger Vertragsbestandteil 5) erstellt von Pauli (***)


Zusammenfassung: Kunden wird geraten, keine Sach- oder Wertgegenstände mit in die Veranstaltungsräume zu bringen.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Kunden wird geraten, keine Sach- oder Wertgegenstände mit in die Veranstaltungsräume zu bringen. Die Yogaschule übernimmt keine Verantwortung für deren Bewachung oder sonstige Sorgfaltspflichten für mitgebrachte Sach- oder Wertgegenstände.
Verlauf:keine Änderungen

loading..