idealo internet GmbH  -  Allgemeine Nutzungsbedingungen   (Stand: 02.2016)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Für die Richtigkeit der angebotenen Informationen kann idealo keine Gewähr übernehmen. (bearbeiten)
(2)
C
Die Auswahl der angebundenen Online-Shops liegt im Ermesses des Vertragsanbieters. (bearbeiten)
(3)
C
Kaufverträge werden direkt zwischen den Kunden und den Online-Shops geschlossen. (bearbeiten)
(4)
C
Die Kunden sind verpflichtet, vor einem Vertragsschluss alle für den Vertragsschluss maßgeblichen Informationen und deren Aktualität selbst anhand der Angaben der betreffenden Online-Shops zu überprüfen. (bearbeiten)
(5)
C
Kundenbewertungen dürfen nur von tatsächlichen Nutzern des betreffenden Services erstellt werden. (bearbeiten)
(6)
C
Das Nutzungsrecht des User Contents ist auf den Betrieb von idealo beschränkt. Kommentare dürfen auch ohne Nennung des Verfassers veröffentlicht werden. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Für einzelne Leistungen auf den Webseiten wie z. B. den Preiswecker gelten besondere Bedingungen, auf die an der jeweiligen Stelle ausdrücklich hingewiesen wird. (bearbeiten)
<2>
B
Es wird auf die jeweiligen AGB der Online-Shops hingewiesen. (bearbeiten)

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13.04.2016 10:39  (wichtiger Vertragsbestandteil 5) erstellt von Karl (****)


Zusammenfassung: Kundenbewertungen dürfen nur von tatsächlichen Nutzern des betreffenden Services erstellt werden.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Kunden können sich über Online-Shops, Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend „Service“) mit Text- und Bildbeiträgen sowie Bewertungen (nachfolgend „Bewertungen“) auf den Webseiten äußern. Eine Teilnahme ist nicht einklagbar und kann auch nicht in einer anderen Form erzwungen oder verlangt werden. Ein Recht auf Veröffentlichung von Kunden-Beiträgen besteht nicht.
Der Kunde darf nur bewerten, wenn er tatsächlicher Nutzer des betreffenden Services war und nicht Inhaber der Services ist und nicht vom Service beauftragt bzw. vergütet wurde. Die Bewertung muss nach geltendem Recht vom Kunden erweislich wahr sein und darf keine Schmähkritik enthalten.
Verlauf:keine Änderungen

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