eBay Europe  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
eBay überprüft nur sehr begrenzt die bei Anmeldung hinterlegten Daten. Jedes Mitglied hat sich selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen. (bearbeiten)
(1)
C
Die Niederlassung von ebay in Luxembourg ist Vertragspartner für ebay Mitglieder aus der EU. (bearbeiten)
(2)
C
e-Bay ist ein Marktplatz, der selbst keine Angebote einstellt oder Gebote abgibt. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer zustande. (bearbeiten)
(4)
C
Angebote auf eBay werden vom Vertragsanbieter nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. (bearbeiten)
(5)
C
Minderjährige dürfen sich nicht bei eBay anmelden. (bearbeiten)
(6)
C
Mitglieder können mehrere Konten eröffnen. Missbrauch z.B. bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Auktion oder Bewertungen ist verboten. (bearbeiten)
(7)
C
Auf den Angebotsseiten, den Mich-Seiten und in den eBay Shops dürfen keine Bewertungssymbole, Garantiezeichen oder andere Symbole von Dritten verwendet werden, es sei denn eBay autorisiert solche Symbole. (bearbeiten)
(8)
C
Der Kaufpreis versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Steuern, jedoch ohne Versandkosten. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
eBay kann die Gebühren jederzeit ändern. Preisänderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig vor Inkrafttreten auf der eBay-Webseite mitgeteilt. (Notiz: Eine neuerliche Zustimmung der geänderten Preise wird nicht eingeholt!) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<3>
A
Für das Einstellen von Angeboten, die Nutzung von Zusatzfunktionen und beim Kaufabschluss fallen Gebühren und Provisionen an, die vom Verkäufer zu begleichen sind. Verweis auf die Gebührenordnung. (bearbeiten)
<2>
B
eBay stellt den Mitgliedern Softwaretools zur Verfügung, deren Nutzung separate Nutzungs- oder Lizenzbedingungen voraussetzen. (bearbeiten)
<1>
C
Die Nutzung der eBay-Website wird darüber hinaus geregelt durch die eBay-Grundsätze. (bearbeiten)

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01.11.2012 20:57  (Verweis 3) erstellt von 37.201.117.176


Zusammenfassung: Für das Einstellen von Angeboten, die Nutzung von Zusatzfunktionen und beim Kaufabschluss fallen Gebühren und Provisionen an, die vom Verkäufer zu begleichen sind. Verweis auf die Gebührenordnung.
Kategorie:Verweis auf einen anderen Vertrag
Priorität: A (sehr wichtig)
Textmarkierung:
Für das Anbieten von Artikeln erhebt eBay von dem Anbieter eine Angebotsgebühr. Je nach Ausgestaltung des Angebots oder des Inserats hat der Anbieter weitere Gebühren für Zusatzoptionen zu zahlen. Kommt es über die eBay-Website zum Abschluss eines Vertrags mit einem anderen Mitglied, fällt zugunsten von eBay eine Provision an, die von dem Anbieter zu begleichen ist. Weiterhin erhebt eBay Gebühren für die Nutzung verschiedener Services, Funktionen und Tools, die eBay den Mitgliedern zur Verfügung stellt. Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Provision richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung.
Verlauf:keine Änderungen

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