eBay Europe  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
eBay überprüft nur sehr begrenzt die bei Anmeldung hinterlegten Daten. Jedes Mitglied hat sich selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen. (bearbeiten)
(1)
C
Die Niederlassung von ebay in Luxembourg ist Vertragspartner für ebay Mitglieder aus der EU. (bearbeiten)
(2)
C
e-Bay ist ein Marktplatz, der selbst keine Angebote einstellt oder Gebote abgibt. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer zustande. (bearbeiten)
(4)
C
Angebote auf eBay werden vom Vertragsanbieter nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. (bearbeiten)
(5)
C
Minderjährige dürfen sich nicht bei eBay anmelden. (bearbeiten)
(6)
C
Mitglieder können mehrere Konten eröffnen. Missbrauch z.B. bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Auktion oder Bewertungen ist verboten. (bearbeiten)
(7)
C
Auf den Angebotsseiten, den Mich-Seiten und in den eBay Shops dürfen keine Bewertungssymbole, Garantiezeichen oder andere Symbole von Dritten verwendet werden, es sei denn eBay autorisiert solche Symbole. (bearbeiten)
(8)
C
Der Kaufpreis versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Steuern, jedoch ohne Versandkosten. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
eBay kann die Gebühren jederzeit ändern. Preisänderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig vor Inkrafttreten auf der eBay-Webseite mitgeteilt. (Notiz: Eine neuerliche Zustimmung der geänderten Preise wird nicht eingeholt!) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<3>
A
Für das Einstellen von Angeboten, die Nutzung von Zusatzfunktionen und beim Kaufabschluss fallen Gebühren und Provisionen an, die vom Verkäufer zu begleichen sind. Verweis auf die Gebührenordnung. (bearbeiten)
<2>
B
eBay stellt den Mitgliedern Softwaretools zur Verfügung, deren Nutzung separate Nutzungs- oder Lizenzbedingungen voraussetzen. (bearbeiten)
<1>
C
Die Nutzung der eBay-Website wird darüber hinaus geregelt durch die eBay-Grundsätze. (bearbeiten)

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01.11.2012 20:40  (wichtiger Vertragsbestandteil 2) erstellt von 37.201.117.176


Zusammenfassung: e-Bay ist ein Marktplatz, der selbst keine Angebote einstellt oder Gebote abgibt. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer zustande.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Die eBay-Website ist ein Marktplatz, auf dem von den natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Mitgliedskonto angemeldet haben (nachfolgend: „Mitglied“), Waren und Leistungen aller Art (nachfolgend "Artikel") angeboten, vertrieben und erworben werden können, sofern deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. eBay bietet selbst keine Artikel an, gibt keine Gebote ab und nimmt Gebote und Annahmen nicht entgegen. eBay wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung dieser über die eBay-Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern.
Verlauf:keine Änderungen

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