deinSchrank.de GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
[]
Bei einer Lieferung in den 5ten Stock oder höher muss ein Aufzug nutzbar sein. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt die Lieferung frei Bordsteinkante. (bearbeiten)
(4)
B
Bei den Produkten des Anbieters handelt es sich ausnahmslos um kundenspezifische Anfertigungen, die vom Widerruf ausgeschlossen sind. (bearbeiten)
(6)
B
Auf Schränke und Gestelle der Polstermöbel gibt deinSchrank.de 5 Jahre Garantie. (bearbeiten)
(1)
C
Eine Bestellung ist nur für volljährige Personen möglich. (bearbeiten)
(2)
C
Bei Zahlung per Vorkasse wird ein Rabatt in Höhe von 2% gewährt. (bearbeiten)
(5)
C
Für Dienstleistungen (z.B. Montage) gilt ein 14 tägiges Widerrufsrecht. (bearbeiten)
(7)
C
Bei offensichtlichen Mängeln und Transportschäden wird der Käufer gebeten, diese dem Vertragsanbieter sofort zu melden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab, an das er 6 Wochen gebunden ist. Der Vertrag kommt allerdings erst mit Versand der Auftragsbestätigung per E-Mail durch den Vertragsanbieter oder durch Auslieferung der Ware inerhalb von 5 Tagen zustande. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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3 Kommentare


23   |  17    antworten    - Hajo (***)  sagt:

https://www.deinschrank.de/agb.php


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

Auf der einen Seite ist der Kunde an seine Bestellung 6 Wochen gebunden. (Das ist sehr lange!) Auf der anderen Seite kommt ein Vertrag durch die Auftragsbestätigungn innhalb von 5 Tagen zustande. M.E. sind damit die 6 Wochen hinfällig! Das mach so keinen Sinn.


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (3)


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

Das ist eine positive Regelung für den Käufer. Viele Möbelanbieter liefern grundsätzlich nur bis zur Bordsteinkante und lassen sich von da an den Transport in die Wohnung zusätzlich vergüten. Dies ist hier nicht der Fall. Daher m.E. Prio B.

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