congstar GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen congstar Prepaid   (Stand: 10.05.2012)

...

Bewertung:

fair & relevant

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Congstar nutzt das Mobilfunknetz der Telekom Deutschland. (bearbeiten)
(9)
B
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit vom Kunde gekündigt werden. (bearbeiten)
(2)
C
Mit der Prepaid-Karte kann solange telefoniert werden, bis kein Guthaben mehr vorhanden ist. Wenn die Karte leer ist, wird durch das erneute Aufladen die Karte innerhalb von 24 Stunden wieder freigeschaltet. (bearbeiten)
(3)
C
Ohne Guthaben auf der Prepaid Karte können trotzdem ankommende Mobilfunk-Gespräche und nicht entgeltpflichtige Datendienste empfangen werden. (bearbeiten)
(4)
C
Die Aufladeobergrenze beträgt 200 Euro. (bearbeiten)
(5)
C
Laufende Gespräche werden bei vollständigem Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen. (bearbeiten)
(6)
C
Eine automatische Guthabenaufladung über Bankeinzug ist möglich. (bearbeiten)
(7)
C
Beanstandungen über abgebuchte Verbindungspreise müssen innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung an congstar gesendet werden. (bearbeiten)
(8)
C
Der Kunde muss bei Verlust der SIM Karte congster unverzüglich informieren. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (bearbeiten)
<2>
B
Die Kontaktadressen der für angebotenen Serviceleistungen sind in der Leistungsbeschreibung und im Internet unter www.congstar.de/impressum einsehbar. (bearbeiten)
<3>
B
Das Preisverzeichnis findet sich auf www.congstar.de/agb (bearbeiten)

Stand: 10. Mai 2012
congstar GmbH · Weinsbergstr. 70 · D-50823 Köln Seite 1/4
Allgemeine Geschäftsbedingungen
congstar Prepaid
1 Vertragspartner
1.1 Vertragspartner sind die congstar GmbH (im Folgenden
„congstar“ genannt), Weinsbergstr. 70, 50823 Köln
(Amtsgericht Köln HRB 62160) und der Kunde.
1.2 Als Kunden werden nur Verbraucher akzeptiert.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die
Vollendung des 16. Lebensjahres des Kunden.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in der
Leistungsbeschreibung und Preisliste getroffenen
Regelungen. Diese regeln in Verbindung mit dem
Telekommunikationsgesetz (TKG) die Inanspruchnahme
von Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen von congstar.
3 Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der
Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens
mit Bereitstellung der Leistung (Freischaltung der SIMKarte) zustande.
4 Leistungen von congstar
4.1 congstar überlässt dem Kunden im Rahmen der
bestehenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten einen Mobilfunkanschluss und teilt ihm
eine Rufnummer im Mobilfunknetz der Telekom
Deutschland zu.
(1)
4.2 congstar überlässt dem Kunden hierfür eine mit der
zugeteilten Rufnummer kodierte congstar SIM-Karte. Die
SIM-Karte wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke
der Sprachübermittlung und Datenübertragung, zur
Nutzung ausschließlich für Verbindungen über die
Vermittlungs- und Übertragungssysteme der von
congstar angebotenen Netze und zur Nutzung der SIMKarte ausschließlich im Zusammenhang mit
Mobilfunkendgeräten in dem vertraglich vereinbarten
Rahmen überlassen. Jegliche Weiterleitung von
Verbindungen über die SIM-Karte ist unzulässig, sofern
dies in der Leistungsbeschreibung des MobilfunkDienstes nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
4.3 Die auf der Karte befindliche Software und die Karte
selbst verbleiben im Eigentum von congstar.
4.4 congstar ist zum Austausch der SIM–Karte gegen eine
Ersatzkarte berechtigt.
4.5 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug
nehmenden Vereinbarungen der Vertragsparteien.
<1>
5 Nutzung von congstar Prepaid
5.1 Die congstar Prepaid-Karte ermöglicht die Herstellung
von Mobilfunk-Verbindungen, solange auf dem
Guthabenkonto ein Guthaben besteht.. Abgehende sowie ..
im Ausland ankommende Mobilfunk-Gespräche können
hergestellt werden, solange auf dem Guthabenkonto ein
Guthaben besteht, welches ein Gespräch von mind. der
Länge der kleinsten Taktungseinheit zulässt, die für die
jeweilige Verbindung gilt. Die Nutzung entgeltpflichtiger
Datendienste einschließlich SMS (im Folgenden
“Datendienste”) ist grundsätzlich möglich, solange noch
Guthaben für den Versand bzw. Empfang mindestens in
Höhe der kleinsten Abrechnungseinheit für den
jeweiligen Datendienst auf dem Konto vorhanden ist.
Besteht kein Guthaben mehr, wird die Möglichkeit des
Telefonierens sowie der Nutzung entgeltpflichtiger
Datendienste gesperrt. Nach Aufladen neuen Guthabens
auf dem Konto wird die Nutzung innerhalb von ca. 24
Stunden seit der Aufladung wieder freigegeben.
(2)
5.2 Nach Verbrauch des Guthabens ermöglicht congstar
Prepaid dem Kunden Im Inland den Empfang
ankommender Mobilfunk-Gespräche und den Empfang
nicht entgeltpflichtiger Datendienste.
(3)
6 Guthabenkonto
6.1 Der Kunde kann das Konto durch Vorauszahlung
bestimmter Guthabenbeträge über die von congstar zur
Verfügung gestellten Verfahren aufladen.
6.2 Der Kunde kann sein Guthabenkonto aufladen, solange
das bestehende Guthaben vor der Aufladung 200 EUR
noch nicht erreicht hat (Aufladeobergrenze).
(4)Das
aufgeladene Guthaben kann während der
Vertragslaufzeit vom Kunden durch das Herstellen von
Mobilfunk-Verbindungen verbraucht werden. Laufende
Gespräche werden bei vollständigem Verbrauch des
Guthabens sofort unterbrochen.
(5)
6.3 Die Möglichkeit der Guthabenaufladung über Bankeinzug
setzt einen gesonderten Auftrag des Kunden, eine
positive Bonität des Kunden und eine Teilnahme am
Lastschriftverfahren voraus. Soweit der Kunde zur
Aufladung per Lastschriftverfahren berechtigt ist,
können innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen
(Aufladezyklus) Guthabenbeträge bis zu einer
Höchstgrenze von 200 EUR aufgeladen werden. Der
erste Aufladezyklus beginnt mit dem Tag der ersten
Aufladung per Lastschrift. Jeder nachfolgende
Aufladezyklus beginnt nach Ablauf des vorhergehenden
Aufladezyklus am Tag der ersten neuen Aufladung per
Bankeinzug.
(6)
6.4 Guthabenaufladungen werden auf einem von congstar
eingerichteten individuellen Konto des Kunden verbucht.
Die Buchung erfolgt unmittelbar nach Aufladung und
unabhängig davon, ob der Kunde die aufgebuchten
Beträge bereits an congstar entrichtet hat. congstar
ermöglicht dem Kunden, den Kontostand abzufragen. Die
Angabe des Kontostandes ist unverbindlich und
begründet keinen selbstständigen Anspruch des Kunden
auf Herstellung von Mobilfunk-Verbindungen im
Gegenwert. Stand: 10. Mai 2012
congstar GmbH · Weinsbergstr. 70 · D-50823 Köln Seite 2/4
6.5 Die vereinbarten Preise für Leistungen einschließlich
sämtlicher Preise, zu denen congstar den Zugang
vermittelt, werden von dem Guthaben des Kontos in
Abzug gebracht. Ziffer 6.2 Satz 3 gilt entsprechend.
6.6 Beanstandungen gegen die Höhe der abgebuchten
Beträge für Verbindungspreise oder sonstigen
nutzungsabhängigen Preise von congstar sind umgehend
an congstar zu richten. Beanstandungen müssen
spätestens innerhalb von acht Wochen ab Abbuchung bei
congstar eingegangen sein.
(7)
7 Zahlungsbedingungen
7.1 Preise werden mit der Erbringung der Leistung fällig und
vom Guthabenkonto abgebucht. Eingeschlossen sind
Preise für Dienste, zu denen congstar den Zugang
vermittelt.
7.2 Aufladebeträge über Bankeinzug werden mit
erfolgreicher Beendigung des Aufladevorgangs fällig. Die
Zahlung erfolgt per Lastschriftverfahren auf Grund einer
vom Kunden zu erteilenden Einzugsermächtigung.
8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
8.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
a) Der Kunde hat bei Teilnahme am Lastschriftverfahren für
eine ausreichende Deckung des vereinbarten Kontos zu
sorgen.
b) Der Kunde hat congstar unverzüglich schriftlich eine
Änderung seines Namens, seiner Anschrift sowie bei
Teilnahme am Lastschriftverfahren der Bankverbindung
mitzuteilen bzw. durch einen hierzu bevollmächtigten
Dritten mitteilen zu lassen.
c) Der Kunde hat die persönlichen Identifikationsnummern
(PIN) und die persönlichen Entsperrcodes (PUK) und
persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort)
geheim zu halten und unverzüglich zu ändern, falls die
Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon
Kenntnis erlangt haben.
8.2 Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich
genutzt werden, insbesondere
a) darf die überlassene SIM-Karte nicht in Vermittlungs- und
Übertragungssystemen eingesetzt werden, die
Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder
Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder
weiterleiten, insbesondere um Zusammenschaltungsdienste jeglicher Art zwischen dem von congstar zur
Verfügung gestellten Mobilfunknetz und anderen
öffentlichen Telekommunikations– oder IP–Netzen zu
erbringen, oder um betriebliche Telefonanlagen oder
Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM–
Boxen, LeastCostRouter) an das Mobilfunknetz
anzuschalten.
b) dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten
Informationen, Sachen und sonstigen Leistungen
übersandt werden, wie z.B. unerwünschte und
unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS
ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme
Einwählprogramme. Ferner dürfen keine Informationen
mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder
in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf
solche Informationen hingewiesen werden.
c) dürfen keine Informationen mit rechts- oder
sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet
eingestellt werden. Dazu zählen vor allem Informationen,
die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der
Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder
Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig
sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind,
geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu
gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder
das Ansehen von congstar schädigen können. Die
Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und
des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
d) ist der Kunde verpflichtet, vor der Inanspruchnahme der
Leistung "Rufumleitung" sicherzustellen, dass der
Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe
weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist.
e) dürfen keine Verbindungen hergestellt werden,
• die dem Zweck dienen, dass der Kunde oder ein
Dritter aufgrund der Verbindung und/oder
aufgrund der Verbindungsdauer Auszahlungen oder
andere Gegenleistungen erhalten sollen (z.B.
Gegenleistungen für Anrufe zu Chatlines oder
Werbehotlines).
• die nicht der direkten Kommunikation zu einem
anderen Teilnehmer dienen, sondern nur dem
Zweck des Verbindungsaufbaus und/oder der
Verbindungsdauer.
f) sind die nationalen und internationalen Urheber- und
Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie
sonstigen gewerblichen Schutzrechte und
Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
8.3 Der Kunde ist hinsichtlich der überlassenen SIM–Karte
insbesondere verpflichtet:
a) die von congstar vorgenommenen Voreinstellungen der
SIM-Karte nicht zu ändern (SMS-Center),
b) die SIM-Karte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
an congstar zurück zu geben oder umweltgerecht zu
entsorgen,
c) die SIM-Karte zur Vermeidung von Missbrauch und
Verlust sorgfältig aufzubewahren,
d) congstar den Verlust bzw. das Abhandenkommen der
congstar SIM-Karte unverzüglich unter Angabe seiner
Rufnummer und Kartennummer oder Rufnummer und
Kundenkennwort oder Kartennummer und Kundenkennwort anzuzeigen.
(8)
8.4 congstar ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen
gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten die
jeweilige Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Die
Regelung in § 45 o TKG zur Sperre von Rufnummern
bleibt hiervon unberührt. Stand: 10. Mai 2012
congstar GmbH · Weinsbergstr. 70 · D-50823 Köln Seite 3/4
9 Nutzung durch Dritte
9.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen
Leistungen Dritten ohne vorherige Erlaubnis von
congstar zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen
Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben.
9.2 Nach Verlust der congstar SIM-Karte hat der Kunde nur
die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der
Meldung über den Verlust der Karte bei congstar
angefallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste,
zu denen congstar den Zugang vermittelt.
10 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und
Preise.
10.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch
wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht
berührt werden und dies zur Anpassung an
Entwicklungen erforderlich ist, welche bei
Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren
Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des
Vertragsverhältnisses merklich stören würde.
Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über
Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen
und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur
Kündigung. Ferner können Anpassungen oder
Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies
zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der
Durchführung des Vertrages aufgrund von nach
Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken
erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein,
wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder
mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
10.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden,
wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde
hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss
einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht
schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung
von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich
abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es
technische Neuerungen auf dem Markt für die
geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von
denen congstar zur Erbringung ihrer Leistungen
notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot
ändern.
10.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von
gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall,
wenn Dritte, von denen congstar zur Erbringung der nach
diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige
Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind
Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch
eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder
durch die Bundesnetzagentur aufgrund von
Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird.
10.4 Nach Ziffer 10.1 bis 10.3 beabsichtigte Änderungen der
AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie
Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine
Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem
Kunden mindestens einen Monat vor ihrem
Wirksamwerden mitgeteilt. Dem Kunden steht zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein
Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb
von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung
nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde
wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung
besonders hingewiesen.
Das Recht des Kunden zur ordentlichen Kündigung nach
13.2 bleibt unberührt.
10.5 Mitteilungen an den Kunden erfolgen nach Wahl von
congstar durch Zusendung an die vom Kunden benannte
Anschrift oder durch Übermittlung einer e-Mail oder einer
Kurzmitteilung (SMS). congstar kann dem Kunden
Mitteilungen im Volltext zukommen lassen oder nur
darüber informieren, wo und wie der Kunde den Volltext
der Mitteilung einsehen und erhalten kann (z.B. Einsicht
und Download unter www.congstar.de).
10.6 Betrifft die Änderung nur eine Zusatzleistung / Option,
beschränkt sich das Sonderkündigungsrecht auf die
Zusatzleistung / Option.
10.7 congstar ist berechtigt, bei Änderungen von Entgelten
für Nebenleistungen und für Leistungen, die congstar
nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter
Nutzung des Mobilfunkdienstes von congstar erbracht
werden und zu denen congstar lediglich den Zugang
gewährt - insbesondere besondere Netzzugänge,
Zusammenschaltung, Dienste anderer Anbieter - die
Kosten entsprechend der Kostenänderung anzupassen.
Dies gilt für die Änderung oder Einstellung der
Leistungen Dritter entsprechend. Ein
Sonderkündigungsrecht des Kunden besteht in diesen
Fällen, bei denen congstar lediglich den Zugang gewährt,
nicht. Die jeweils aktuellen Preise für Leistungen Dritter
sind im Internet unter www.congstar.de einsehbar.
11 Verzug
11.1 Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung im
Lastschriftverfahren in Verzug, ist congstar berechtigt,
den Kunden für das Lastschriftverfahren auf Kosten des
Kunden zu sperren. Zahlt der Kunde trotz 2. Mahnung
den offen stehenden Betrag nicht in der angegebenen
Frist, kann congstar das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist kündigen.
11.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen
Zahlungsverzuges bleibt congstar vorbehalten.
12 Haftung
12.1 Für Schäden auf Grund der Erbringung von
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit haftet congstar nach den Regelungen des TKG.
12.2 Im Übrigen haftet congstar bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten
Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden
unbeschränkt.
12.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet congstar im Fall der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
unbeschränkt. Wenn congstar durch leichte
Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist,
wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn Stand: 10. Mai 2012
congstar GmbH · Weinsbergstr. 70 · D-50823 Köln Seite 4/4
congstar eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die
Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und
Vermögensschäden auf den vertragstypisch
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche
Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.4 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
13 Vertragslaufzeit/Kündigung
13.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Freischaltung der
SIM-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit.
13.2 Das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden ohne
Einhaltung einer Frist und durch congstar mit einer Frist
von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung ist
nur wirksam, wenn sie durch den Kunden schriftlich und
durch congstar schriftlich oder per SMS erklärt wird.
(9)
13.3 Nach der Kündigung wird ein eventuell bestehendes
Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte
erstattet. Dem Kunden unentgeltlich überlassenes
Guthaben (geschenktes Guthaben) wird nicht erstattet.
14 Pflichtinformationen nach dem
Telekommunikationsgesetz
14.1 Informationen über die von congstar zur Messung
und Kontrolle des Datenverkehrs eingerichteten
Verfahren, um eine Kapazitätsauslastung oder
Überlastung einer Netzwerkverbindung zu
vermeiden und Informationen über die möglichen
Auswirkungen finden sich im Internet unter
www.congstar.de/agb.
14.2 Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen
congstar auf Sicherheits- oder
Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen oder
Schwachstellen reagieren kann, findet sich im
Internet unter www.congstar.de/agb.
14.3 Die Kontaktadressen der für die vertraglichen
Leistungen angebotenen Serviceleistungen sind in
der in der Leistungsbeschreibung und im Internet
unter www.congstar.de/impressum einsehbar.
<2>
14.4 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und
gültiges Preisverzeichnis ist unter
www.congstar.de/agb einsehbar.
<3>
14.5 Voraussetzung dafür, dass im Falle einer
Rufnummernmitnahme die vertragliche Leistung
von congstar nicht oder nicht länger als einen
Kalendertag unterbrochen wird, ist, dass
mindestens 8 Tage vor dem Vertragsende bei
congstar (bei Rufnummernmitnahme im Rahmen
eines Anbieterwechsels) bzw. 8 Tage vor dem
gewünschten Wechseltermin (bei der jederzeitigen
Rufnummernmitnahme (ohne Anbieterwechsel)) der
Wechselwunsch des Kunden, der gewünschte
Wechseltermin sowie der Namen des neuen
Anbieters und der vollständige Portierungsauftrag
zugeht.
14.6 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit
congstar über die in § 47a TKG genannten Fälle ein
Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur
einzuleiten, hat er hierfür einen Antrag an die
Bundesnetzagentur in Bonn zu richten.
14.7 Der Kunde kann verlangen, in ein allgemein
zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich
eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder
löschen zu lassen.
14.8 Der Kunde kann verlangen,
• dass die Nutzung seines Netzzuganges für
bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich
netzseitig gesperrt wird, soweit dies congstar
technisch möglich ist.
• dass die Identifizierung seines
Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und
Abrechnung einer neben der Verbindung
erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig
gesperrt wird.
15 Sonstige Bedingungen
15.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
von congstar auf einen Dritten übertragen.
15.2 Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis
resultierenden Rechten und Pflichten an die Telekom
Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn
(Amtsgericht Bonn, HRB 59 19), an die Deutsche
Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn
(Amtsgericht Bonn HRB 6794), oder eine
Beteiligungsgesellschaft von den genannten
Gesellschaften ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig.
Dem Kunden steht nur für den letztgenannten Fall der
Übertragung auf eine namentlich nicht genannte
Beteiligungsgesellschaft das Recht zu, das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu
kündigen.
15.3 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner
gilt deutsches Recht.

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