congstar GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen congstar Mobilfunktarife   (Stand: 10.05.2012)

...

Bewertung:

fair & relevant

wichtige Vertragsbestandteile:

(6)
B
Die Zusendung einer Papierrechnung ist nicht möglich. (bearbeiten)
(9)
B
Bei Mobilfunktverträgen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate (vor Ablauf der Mindestlaufzeit). Ungekündigte Verträge verlängern sich um jeweils weitere 12 Monate. (bearbeiten)
(1)
C
Das Angebot gilt nur für Privatkunden. (bearbeiten)
(2)
C
Die Nutzungs setzt ein Email Postfach voraus. (bearbeiten)
(3)
C
Es dürfen maximal 2 Mobilfunkverträge mit dem Anbieter abgeschlossen werden. (bearbeiten)
(4)
C
Der Verlust der SIM Karte ist dem Vertragsanbieter unverzüglich mitzuteilen. (bearbeiten)
(5)
C
Die Rechnung wird dem Kunden für einen Zeitraum von 12 Monaten auf der Seite https://www.congstar.de/meincongstar im PDF- Format zum Abruf zur Verfügung gestellt. (bearbeiten)
(7)
C
Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei congstar eingegangen sein. (bearbeiten)
(8)
C
Soweit keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde (siehe Leistungsbeschreibungen) beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende. (bearbeiten)
(10)
C
Die Kündigung von Zusatzleistungen beträgt 2 Wochen zum Monatsende. Der zugrunde liegende Mobilfunkvertrag bleibt davon unberührt. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Vorliegender Vertrag gilt für für Mobilfunkdienste des Anbieters ausgenommen Congstar Prepaid, für den gesonderte AGB gelten. (bearbeiten)
<2>
B
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen. (bearbeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen congstar Mobilfunktarife
1 Vertragspartner
1.1 Vertragspartner sind die congstar GmbH (im Folgenden „congstar“ genannt), Weinsbergstraße 70, 50823 Köln (Amtsgericht Köln HRB 62160) und der Kunde.
1.2 Als Kunden werden nur Verbraucher akzeptiert. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. (1)
2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen. Diese regeln in Verbindung mit dem Telekommunikations- gesetz (TKG) die Teilnahme an dem Mobilfunk- Dienst von congstar ausgenommen des Mobilfunk-Dienst congstar Prepaid; für diesen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen congstar Prepaid. <1>
2.2 Für die Vertragsabwicklung und den Abruf der Rechnungsdaten sind ein Internet-Zugang und ein E-Mail-Postfach erforderlich. (2)Die Bereitstellung und Überlassung des Internet-Zugangs sowie die Online-Verbindungen zum Abruf der Rechnungsdaten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Hierüber ist vom Kunden ein gesondertes Vertragsverhältnis mit einem Internet-Service-Provider und ggf. E-Mail-Provider abzuschließen.
3 Zustandekommen des Vertrages
3.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung zustande.
3.2 Der Vertrag wird nur unter der Bedingung wirksam, dass ein Kunde auf seine Person nicht bereits bis zu maximal zwei Mobilfunkverträge mit congstar über zwei SIM-Karten und Rufnummern abgeschlossen oder beauftragt hat. (3)Bei einer darüber hinausgehenden Anzahl von Beauftragungen und Verträgen ist der Kunde verpflichtet, bereits ausgelieferte SIM-Karten an congstar zurückzusenden. congstar ist berechtigt, die SIM-Karten der nach vorstehenden Satz unwirksamen Verträge zu sperren, wenn die Anzahl von zwei Verträgen überschritten wird. Weitergehende Ansprüche von congstar bleiben unberührt.
4 Leistungen von congstar
4.1 congstar überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Mobilfunkanschluss und teilt ihm - außer im Falle des Imports einer Mobilfunk- Rufnummer - eine Rufnummer im Mobilfunknetz der Telekom Deutschland zu.
4.2 congstar überlässt dem Kunden hierfür eine mit der zugeteilten oder importierten Rufnummer kodierte congstar SIM-Karte.
4.3 Die SIM-Karte wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Sprachübermittlung und Datenübertragung zur Nutzung ausschließlich für Verbindungen über die Vermittlungs– und Übertragungssysteme der von congstar angebotenen Netze und zur Nutzung der SIM– Karte ausschließlich im Zusammenhang mit Mobilfunkendgeräten in dem vertraglich vereinbarten Rahmen überlassen. Jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIM- Karte ist unzulässig, sofern dies in der Leistungsbeschreibung des Mobilfunk-Dienstes nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
4.4 Die auf der Karte befindliche Software und die Karte selbst verbleiben im Eigentum von congstar.
4.5 congstar ist zum Austausch der SIM–Karte gegen
eine Ersatzkarte berechtigt.
4.6 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Vereinbarungen der Vertragsparteien.
<2>
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congstar GmbH · Weinsbergstraße 70 · D-50823 Köln
5 Verbot der missbräuchlichen Nutzung
5.1 Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet,
a) die überlassene SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen einzusetzen, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen
Dritten ein- oder weiterleiten, insbesondere
– Zusammenschaltungsdienste jeglicher Art zwischen dem von congstar zur Verfügung gestellten Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations– oder IP–
Netzen zu erbringen,
– betriebliche Telefonanlagen oder Datennetze
(LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM– Boxen, LeastCostRouter) an das Mobilfunknetz anzuschalten.
b) Verbindungen herzustellen,
– die dem Zweck dienen, dass der Kunde oder
ein Dritter aufgrund der Verbindung und/oder aufgrund der Verbindungsdauer Auszahlungen oder andere Gegenleistungen erhalten sollen (z.B. Gegenleistungen für Anrufe zu Chatlines oder Werbehotlines).
– die nicht der direkten Kommunikation zu einem anderen Teilnehmer dienen, sondern nur dem Zweck des Verbindungsaufbaus und/oder der Verbindungsdauer.
c) unter Verwendung von der/den ihm zur Nutzung überlassene(n) SIM–Karte(n) selbst als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen aufzutreten und Mobilfunkdienstleistungen, Vermittlungs– oder Zusammenschaltungs- leistungen gegenüber Dritten anzubieten
d) eine Rufnummer anzuwählen, wenn der Kunde keine Verbindung zustande kommen lassen will oder weiß, dass diese verhindert werden wird.
5.2 Ein Zuwiderhandeln berechtigt congstar zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses und verpflichtet den Kunden gegebenenfalls zum Ersatz des entstandenen materiellen und/oder immateriellen Schadens.
6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
a) Es ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten
Kontos zu sorgen.
b) Für den E-Mail Information Service über die
Rechnung ist eine Änderung der E-Mail Adresse unverzüglich auf der Seite https://www.congstar.de/meincongstar vorzunehmen.
c) Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere
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– dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstigen Leistungen übersandt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme. Ferner dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden.
– dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von congstar schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaats- vertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
– ist der Kunde verpflichtet, vor der Inanspruchnahme der Leistung "Rufumleitung" sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist.
– sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
d) Der Kunde hat die persönlichen Identifikationsnummern (PIN) und die persönlichen Entsperrcodes (PUK) und persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) geheim zu halten und unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben.
e) congstar unverzüglich schriftlich eine Änderung seines Namens, seiner Anschrift, der Bankverbindung oder des Rechnungsempfängers mitzuteilen bzw. durch einen hierzu bevollmächtigten Dritten mitteilen zu lassen.
f) congstar und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der überlassenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen,
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urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der überlassenen Leistungen verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von congstar.
6.2 Der Kunde ist hinsichtlich der überlassenen SIM– Karte insbesondere verpflichtet:
a) Die von congstar vorgenommenen Vor- einstellungen der SIM-Karte nicht zu ändern,
b) die SIM-Karte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an congstar zurück zu geben oder umweltgerecht zu entsorgen,
c) die SIM-Karte zur Vermeidung von Missbrauch und Verlust sorgfältig aufzubewahren,
d) congstar den Verlust bzw. das Abhandenkommen der congstar Karte unverzüglich unter Angabe seiner Rufnummer und Kartennummer oder Rufnummer und Kundenkennwort oder Kartennummer und Kundenkennwort anzuzeigen. (4)
6.3 congstar ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten die jeweilige Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Die Regelung in § 45 o TKG zur Sperre von Rufnummern bleibt hiervon unberührt.
7 Nutzung durch Dritte
7.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten ohne vorherige Erlaubnis von congstar zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben.
7.2 Nach Verlust der congstar Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei congstar angefallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste, zu denen congstar den Zugang vermittelt.
8 Zahlungsbedingungen
8.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, monatlich und für den Rest eines Monats anteilig zu zahlen.
8.2 Einmalige Preise sind im Voraus zu zahlen. Sonstige Preise, insbesondere Verbindungspreise, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
8.3 In der jeweiligen Rechnung sind nur die Gespräche, SMS und Datendienste berücksichtigt, die congstar bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung standen. Vom Netzbetreiber oder sonstigen Dritten nachträglich gelieferte Daten, insbesondere über Roaming–Gespräche und SMS,
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werden auf einer der nächsten Rechnungen
berücksichtigt.
8.4 Die Rechnung wird dem Kunden für einen
Zeitraum von 12 Monaten auf der Seite https://www.congstar.de/meincongstar im PDF- Format zum Abruf zur Verfügung gestellt.
(5)Der Kunde wird über die Einstellung der Rechnung per E-Mail informiert. Die Zusendung einer Papierrechnung ist nicht möglich. (6)
8.5 congstar bucht den Rechnungsbetrag nicht vor dem 5. Werktag nach Zugang der Rechnung vom vereinbarten Konto ab. Die Rechnung gilt als zugegangen, wenn sie im Kundenaccount zur Verfügung steht.
8.6 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegen- ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
9 Beanstandungen
Beanstandungen gegen die Höhe der Verbindungspreise oder sonstigen nutzungsabhängigen Preise von congstar sind umgehend nach Zugang der Rechnung an congstar zu richten. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei congstar eingegangen sein. (7)Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung; congstar wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
10 Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise
10.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken
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erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
10.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen congstar zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
10.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen congstar zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch die Bundesnetzagentur aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird.
10.4 Nach Ziffer 10.1 bis 10.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungs- beschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrem Wirksam- werden schriftlich (z.B. eMail) mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Das Recht des Kunden zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 14.1 und 14.2 bleibt unberührt.
10.5 Betrifft die Änderung nur eine Zusatzleistung / Option, beschränkt sich das Sonderkündigungs- recht auf die Zusatzleistung / Option.
10.6 congstar ist berechtigt, bei Änderungen von Entgelten für Nebenleistungen und für Leistungen, die congstar nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunkdienstes von congstar erbracht werden und zu denen congstar lediglich den Zugang gewährt - insbesondere besondere Netzzugänge, Zusammenschaltung,
Dienste anderer Anbieter, die Kosten
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entsprechend der Kostenänderung anzupassen. Dies gilt für die Änderung oder Einstellung der Leistungen Dritter entsprechend. Ein Sonderkündigungsrecht des Kunden besteht in diesen Fällen, bei denen congstar lediglich den Zugang gewährt, nicht. Die jeweils aktuellen Preise für Leistungen Dritter sind im Internet unter www.congstar.de einsehbar.
11 Verzug
11.1 Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünfundsiebzig Euro in Verzug, kann congstar die zu erbringende Leistung auf Kosten des Kunden und nach Maßgabe des § 45 k TKG sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
11.2 Kommt der Kunde
a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der
Bezahlung der Preise bzw. eines nicht
unerheblichen Teils der Preise oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei
Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht,
in Verzug, so kann congstar das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
11.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt congstar vorbehalten.
12 Haftung
12.1 Für Schäden auf Grund der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit haftet congstar nach den Regelungen des TKG.
12.2 Im Übrigen haftet congstar bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt.
12.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet congstar im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn congstar durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn congstar eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und
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auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf.
12.4 Die Haftung nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
13 Vertragslaufzeit/Kündigung
13.1 Das Vertragsverhältnis über die Standardleistungen ist, soweit für das jeweilige Vertragsverhältnis keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, für beide Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Schluss eines jeden Monats kündbar. (8)
13.2 Vertragsverhältnisse über Standardleistungen, für die eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart wurde, sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss congstar oder dem Kunden schriftlich zugehen. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird. (9)
13.3 Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen / Optionen sind für beide Vertragspartner schriftlich oder vom Kunden in meincongstar unter www.congstar.de/meincongstar mit einer Frist von zwei Wochen zum Schluss eines jeden Monats kündbar.
13.4 Die Kündigung einer Zusätzlichen Leistung /
Option lässt den zugrunde liegenden Mobilfunkvertrag unberührt.
(10)
13.5 Mit der Kündigung des Mobilfunkvertrages über die Standardleistung enden auch alle Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen /Optionen.
13.6 Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.
13.7 Wird ein Vertragsverhältnis mit einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die congstar nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, congstar einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn congstar einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Ein Recht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages wird durch diese Regelung nicht begründet
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14 Pflichtinformationen nach dem Telekommunikationsgesetz
14.1 Informationen über die von congstar zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs eingerichteten Verfahren, um eine Kapazitätsauslastung oder Überlastung einer Netzwerkverbindung zu vermeiden und Informationen über die möglichen Auswirkungen finden sich im Internet unter www.congstar.de/agb
14.2 Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen congstar auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen oder Schwachstellen reagieren kann, findet sich im Internet unter www.congstar.de/agb
14.3 Die Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen angebotenen Serviceleistungen sind in der in der Leistungsbeschreibung im Internet unter www.congstar.de/impressum einsehbar.
14.4 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist unter www.congstar.de/agb einsehbar.
14.5 Voraussetzung dafür, dass im Falle einer Rufnummernmitnahme die vertragliche Leistung von congstar nicht oder nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, ist, dass mindestens 8 Tage vor dem Vertragsende bei congstar (bei Rufnummernmitnahme im Rahmen eines Anbieterwechsels) bzw. 8 Tage vor dem gewünschten Wechseltermin (bei der jederzeitigen Rufnummernmitnahme, ohne Anbieterwechsel) der Wechselwunsch des Kunden, der gewünschte Wechseltermin sowie der Namen des neuen Anbieters und der vollständige Portierungsauftrag zugeht.
14.6 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit congstar über die in § 47a TKG genannten Fälle
ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzuleiten, hat er hierfür ei- nen Antrag an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten.
14.7 Der Kunde kann verlangen, in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen.
14.8 Der Kunde kann verlangen,
– dass die Nutzung seines Netzzuganges für
bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies congstar technisch möglich ist.
– dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.
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15 Sonstige Bedingungen
15.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von congstar auf einen Dritten übertragen.
15.2 congstar ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer)
zu erbringen. congstar haftet für die Leistungserbringung von Unterauftragnehmern wie für eigenes Handeln.
15.3 Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechten und Pflichten an die Telekom DeutschlandGmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 59 19), an die Deutsche Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 6794), oder eine Beteiligungsgesellschaft von den genannten Gesellschaften ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig. Dem Kunden steht nur für den letztgenannten Fall der Übertragung auf eine namentlich nicht genannte Beteiligungsgesellschaft das Recht zu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
15.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.

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