carpooling.com GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 11.2013)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Fahrer als auch Mitfahrer können die Fahrt beziehungsweise Mitfahrt bis zu dem im Mitfahrangebot hinterlegten Abfahrtszeitpunkt über die Mitfahrplattform absagen. (bearbeiten)
(5)
B
Fahrer als auch Mitfahrer sind verpflichtet, 15 Minuten ab dem betreffenden Zeitpunkt am vereinbarten Abfahrtsort auf Erscheinen des anderen zu warten. (bearbeiten)
(9)
B
Das kommerzielle Anbieten von Mitfahrgelegenheiten ist nur in Ausnahmefällen mit vorheriger Einwilligung durch den Vertragsanbieter gestattet. Das Gesamtentgelt darf die Betriebskosten (ohne KFZ Steuer, Versicherung etc.) nicht übersteigen. (bearbeiten)
(1)
C
Zum Angebot und Nutzung von Mitfahrgelegenheiten ist eine Registrierung mit vollständigen und richtigen Angaben notwendig. (bearbeiten)
(2)
C
Die Leistung des Vertragsanbieters beschränkt sich auf die Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten. Ein Vertrag über eine konkrete Mitfahrt kommt allein zwischen Fahrer und Mitfahrer zustande. (bearbeiten)
(3)
C
Ohne entsprechende Angaben richtet sich das Mitfahrangebot ausschließlich für eine Person ohne Gepäckstücke. Ohne Angaben eines konkreten Treffpunktes erfasst das Mitfahrangebot eine Abholung des Mitfahrers in dem vom Fahrer angegebene Gebiet. (bearbeiten)
(6)
C
Der Vertragsanbieter erhebt eine Vermittlungsprovision, sobald ein Mitfahrer auf der Plattform bucht. Mit der Absage der Mitfahrt vor Abfahrtstermin entfällt die Provision. Erscheint der Mitfahrer nicht, entfällt die Provision. Erscheint der Fahrer nicht, wird die Provision fällig. (bearbeiten)
(7)
C
Bei der Bezahlung über das Portal wird bei Nichterscheinen des Mitfahrers der Betrag dennoch überwiesen. Bei Nichterscheinen des Fahrers wird der Betrag (ohne Eintreten der Fahrerausfallversicherung) wieder erstattet. (bearbeiten)
(8)
C
Vereinbaren Fahrer und Mitfahrer eine Barzahlung, wird der Beitrag in der Regel bei Fahrtbeginn oder während der Mitfahrt an den Fahrer übergeben. (bearbeiten)
(10)
C
Bei Konflikten zwischen Fahrer und Mitfahrer kann der Vertragsanbieter zur Konfliktlösung herangezogen werden. (bearbeiten)
(11)
C
[]
Die Registrierung (und damit die Zustimmung zu diesen AGB) kann innerhalb von 14 Tagen vom Nutzer widerrufen werden. (bearbeiten)
(12)
C
Der Vertragsanbieter hat zugunsten der Mitfahrer eine Fahrtausfallverscherung (im Rahmen einer Gruppenversicherung) abgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht allerdings nur dann, wenn im Buchungsprozess die Gültigkeit der Versicherung ausdrücklich bestätigt wurde. (bearbeiten)
(13)
C
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern 6 Wochen vorab versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als automatisch vom Nutzer akzeptiert. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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20.02.2015 10:56  (wichtiger Vertragsbestandteil 9) erstellt von Holger (****)


Zusammenfassung: Das kommerzielle Anbieten von Mitfahrgelegenheiten ist nur in Ausnahmefällen mit vorheriger Einwilligung durch den Vertragsanbieter gestattet. Das Gesamtentgelt darf die Betriebskosten (ohne KFZ Steuer, Versicherung etc.) nicht übersteigen.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Das kommerzielle Anbieten von Mitfahrgelegenheiten ist nur in Ausnahmefällen, unter Berücksichtigung des jeweils geltenden Rechts und nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung durch carpooling gestattet. Kommerzielle Fahrten sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrer diese mit Gewinnerzielungsabsicht anbietet. Die Nutzung der Mitfahrplattform zum Angebot oder der Buchung von Fahrten, auf die das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Anwendung findet, ist untersagt. Das Gesamtentgelt, das der Fahrer von seinen Mitfahrern verlangt, darf deswegen die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PBefG). Zu den Betriebskosten in diesem Sinne zählen insbesondere Kosten für Treibstoff, Öl und die Abnutzung der Reifen. Keine Betriebskosten sind etwa die Kfz-Steuer, Beiträge für die Kfz-Versicherung und Garagen-/ Stellplatzmiete. Auf der Mitfahrplattform dürfen außerdem ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung von carpooling keine Fahrten in Fahrzeugen angeboten werden, die für mehr als neun Personen amtlich zugelassen sind (z. B. Busse).
Verlauf:keine Änderungen

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