carpooling.com GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 11.2013)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Fahrer als auch Mitfahrer können die Fahrt beziehungsweise Mitfahrt bis zu dem im Mitfahrangebot hinterlegten Abfahrtszeitpunkt über die Mitfahrplattform absagen. (bearbeiten)
(5)
B
Fahrer als auch Mitfahrer sind verpflichtet, 15 Minuten ab dem betreffenden Zeitpunkt am vereinbarten Abfahrtsort auf Erscheinen des anderen zu warten. (bearbeiten)
(9)
B
Das kommerzielle Anbieten von Mitfahrgelegenheiten ist nur in Ausnahmefällen mit vorheriger Einwilligung durch den Vertragsanbieter gestattet. Das Gesamtentgelt darf die Betriebskosten (ohne KFZ Steuer, Versicherung etc.) nicht übersteigen. (bearbeiten)
(1)
C
Zum Angebot und Nutzung von Mitfahrgelegenheiten ist eine Registrierung mit vollständigen und richtigen Angaben notwendig. (bearbeiten)
(2)
C
Die Leistung des Vertragsanbieters beschränkt sich auf die Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten. Ein Vertrag über eine konkrete Mitfahrt kommt allein zwischen Fahrer und Mitfahrer zustande. (bearbeiten)
(3)
C
Ohne entsprechende Angaben richtet sich das Mitfahrangebot ausschließlich für eine Person ohne Gepäckstücke. Ohne Angaben eines konkreten Treffpunktes erfasst das Mitfahrangebot eine Abholung des Mitfahrers in dem vom Fahrer angegebene Gebiet. (bearbeiten)
(6)
C
Der Vertragsanbieter erhebt eine Vermittlungsprovision, sobald ein Mitfahrer auf der Plattform bucht. Mit der Absage der Mitfahrt vor Abfahrtstermin entfällt die Provision. Erscheint der Mitfahrer nicht, entfällt die Provision. Erscheint der Fahrer nicht, wird die Provision fällig. (bearbeiten)
(7)
C
Bei der Bezahlung über das Portal wird bei Nichterscheinen des Mitfahrers der Betrag dennoch überwiesen. Bei Nichterscheinen des Fahrers wird der Betrag (ohne Eintreten der Fahrerausfallversicherung) wieder erstattet. (bearbeiten)
(8)
C
Vereinbaren Fahrer und Mitfahrer eine Barzahlung, wird der Beitrag in der Regel bei Fahrtbeginn oder während der Mitfahrt an den Fahrer übergeben. (bearbeiten)
(10)
C
Bei Konflikten zwischen Fahrer und Mitfahrer kann der Vertragsanbieter zur Konfliktlösung herangezogen werden. (bearbeiten)
(11)
C
[]
Die Registrierung (und damit die Zustimmung zu diesen AGB) kann innerhalb von 14 Tagen vom Nutzer widerrufen werden. (bearbeiten)
(12)
C
Der Vertragsanbieter hat zugunsten der Mitfahrer eine Fahrtausfallverscherung (im Rahmen einer Gruppenversicherung) abgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht allerdings nur dann, wenn im Buchungsprozess die Gültigkeit der Versicherung ausdrücklich bestätigt wurde. (bearbeiten)
(13)
C
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern 6 Wochen vorab versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als automatisch vom Nutzer akzeptiert. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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20.02.2015 10:52  (wichtiger Vertragsbestandteil 7) erstellt von Holger (****)


Zusammenfassung: Bei der Bezahlung über das Portal wird bei Nichterscheinen des Mitfahrers der Betrag dennoch überwiesen. Bei Nichterscheinen des Fahrers wird der Betrag (ohne Eintreten der Fahrerausfallversicherung) wieder erstattet.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Vereinbaren Fahrer und Mitfahrer eine Online-Zahlung der Fahrtkostenbeteiligung, wird carpooling den Beitrag für den Fahrer einziehen und diesen, soweit der Beitrag vom Mitfahrer eingezogen werden konnte, nach der geplanten Fahrt abzüglich der Provision (vgl. Ziffer 4) an den Fahrer übermitteln. Dies gilt auch dann, wenn der Mitfahrer nicht spätestens 15 Minuten nach dem in dem Mitfahrangebot angegebenen Zeitpunkt an dem vereinbarten Treffpunkt erscheint.

5.2 Abweichend von Ziffer 5.1 wird carpooling den eingezogenen Betrag an den Mitfahrer zurückzahlen, wenn Fahrer oder Mitfahrer die Fahrt rechtzeitig über die dafür auf der Mitfahrplattform vorgesehene Funktion abgesagt haben (vgl. Ziffer 3.5). Eine Rückzahlung des eingezogenen Betrages an den Mitfahrer erfolgt in dem Fall, dass der Fahrer nicht innerhalb der in Ziff. 3.6 genannten Wartezeit von 15 Minuten erscheint, nur dann, soweit der Mitfahrer keine Leistungen aus der von carpooling für ihn abgeschlossenen Fahrerausfallversicherung gemäß Ziff. 13 erhält.

5.3 carpooling wird außerdem vorläufig von einer Übermittlung des – um die Provision geminderten – Zahlbetrages an den Fahrer im Sinne der Ziffer 5.1 absehen, wenn der Fahrer nicht spätestens 15 Minuten nach dem im Mitfahrangebot hinterlegten Abfahrtszeitpunkt am vereinbarten Abfahrtsort erschienen ist, ohne dass Fahrer oder Mitfahrer die Fahrt über die dafür vorgesehene Funktion auf der Mitfahrplattform abgesagt haben und der Mitfahrer dies gegenüber carpooling innerhalb von 24 Stunden nach dem im Mitfahrangebot hinterlegten Abfahrtszeitpunkt über die dafür vorgesehene Funktion auf der Mitfahrplattform angezeigt hat. In diesem Fall entscheidet carpooling unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage und auf Grundlage einer Konfliktlösung im Sinne der Ziffer 7, ob sie die Zahlung an den Fahrer übermittelt oder an den Mitfahrer zurückzahlt.
Verlauf:keine Änderungen

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