brillen.de Optik AG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen der brillen.de Optik AG - Onlineshop   (Stand: 01.11.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(2)
B
[]
Mit dem Kauf wird eine Brillenversicherung dem Käufer geboten, die bei einer Änderung der Sehschärfe ab 0,5 Dioptrien innerhalb von einem Jahr greift und eine Selbstbeteiligung von 25% vorsieht. (Details siehe Markierung ff.) (bearbeiten)
(5)
B
Der Kunde trägt die Rücksendekosten beim Widerruf. (bearbeiten)
(6)
B
Beim Brillenkauf im Fachgeschäft des Vertragsanbieters hat der Kunde auch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. (Ausnahme: kundenspezifische Anfertigungen) (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst mit der Annahme der Bestellung per E-Mail durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(3)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(4)
C
Vom Widerruf ausgeschlossen sind Brillen, deren Gläser nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
(Kommentar: Es werden 2 AGB aufgeführt. Der erste für den Onlineshop, der zweite für den Kauf im Fachgeschäft.) (bearbeiten)

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19.03.2015 10:17  (wichtiger Vertragsbestandteil 2) bearbeitet von Pauli (***)


Zusammenfassung: Mit dem Kauf wird eine Brillenversicherung dem Käufer geboten, die bei einer Änderung der Sehschärfe ab 0,5 Dioptrien innerhalb von einem Jahr greift und eine Selbstbeteiligung von 25% vorsieht. (Details siehe Markierung ff..ff.)
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
6. Brillenversicherung

6.1. Versicherter, Versicherungsnehmer, Versicherer

Versichert sind Personen, die aufgrund eines wirksamen Kaufvertrags mit der brillen.de Optik AG eine Brille erworben haben (im Folgenden „versicherte Person“ genannt), die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und deren Wohnsitz zur Zeit des Vertragsschlusses in der Bundesrepublik Deutschland liegt (im Folgenden "versicherte Person" genannt).

Versicherungsnehmer ist die Brillen.de Optik AG (im Folgenden „Versicherungsnehmer“ genannt).

Versicherer ist die Chubb Insurance Company of Europe SE (im Folgenden „Versicherer“ genannt).

6.2. Welche Sachen sind versichert?

Wir, der Versicherer, bieten Ihnen, der versicherten Person, Versicherungsschutz für die von Ihnen bei dem Versicherungsnehmer erworbenen Brille der brillen.de Optik AG (im Folgenden „Brille“) nach Maßgabe der Ziffer 6.3.

6.3 Welche Gefahren und Schäden sind versichert? (Versicherungsfall)

Versicherungsschutz besteht

a) bei einer ärztlich oder durch einen Augenoptiker festgestellten Sehstärkendifferenz von mindestens +/- 0,5 Dioptrien der versicherten Person zwischen festgestellter Sehstärke vor Erwerb der Brille und innerhalb von 365 Tagen nach Erwerb der Brille, oder

(b) bei einer unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille. Übersteigen die Reparaturkosten den Wert der Brille oder ist die Reparatur unwirtschaftlich, liegt ein Totalschaden vor.

(c) bei einer unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille, die einen Ersatz der gesamten Brille (Totalschaden), der Brillenfassung, nur eines Glases oder der Gläser der Brille erforderlich macht und die nicht bereits durch eine Reparatur der Brille seitens des Versicherungsnehmers beseitigt werden kann.

6.4. Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt weltweit.

6.5. In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?

Nicht versichert sind Schäden, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, im Falle der Beschädigung und des Totalschadens,

a) falls die Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille auf Vorsatz der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers herbeigeführt werden;

b) wenn die versicherte Person den Versicherer arglistig über die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls täuscht oder zu täuschen versucht;

c) die im Rahmen von Garantieleistungen oder im Rahmen der Gewährleistung vom Versicherungsnehmer oder Brillenhersteller beseitigt bzw. übernommen werden;

d) durch Abnutzung und Verschleiß der mit dieser Versicherung versehenen Brille;

e) die im Rahmen von Serviceleistungen des Versicherungsnehmers erbracht werden, wie Überprüfung der Fassung und der Gläser, Kontrolle des richtigen Sitzes mit Anpassungskorrektur, hygienische Ultraschallreinigung, Schrauben nachziehen, ersetzen und sichern, Scharniere sorgfältig ölen;

g) durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Terrorismus;

h) durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.

6.6. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

a) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Datum des Kaufes der Brille bei dem Versicherungsnehmer.
Erhält die versicherte Person eine Ersatzbrille vom Versicherungsnehmer, erlischt der Versicherungsschutz.

b) Der Versicherungsschutz endet automatisch 365 Tage nach Kaufdatum bzw. Lieferung einer Ersatzbrille, spätestens aber

- im Fall des Totalschadens oder
- 365 Tage nach dem Ende der Vertragslaufzeit des Gruppenversicherungsvertrags zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Dem Versicherungsnehmer obliegt es, Sie im Falle einer Beendigung dieses Gruppenversicherungsvertrags über einen etwaigen Anschlussversicherer zu informieren; oder
- im Fall des Todes der versicherten Person oder
- im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers.

6.7. In welcher Form erfolgt die Leistung? Welche Entschädigung gilt als vereinbart?

a) Als Entschädigung gilt für Brillen im Falle des Totalschadens die Lieferung einer Ersatzbrille gleicher Art und Güte. Die Entschädigungsleistung durch den Versicherer gegen Vorlage der Rechnung wird nur für eine Ersatzbrille gezahlt, die vom Versicherungsnehmer gestellt wird.

b) Als Entschädigungsleistung bei Dioptrinverschlechterung gemäß Ziffer 6.3. a) übernimmt der Versicherer die Kosten für die fachgerechte Auswechslung von neuen Gläsern durch den Versicherungsnehmer bzw. Lieferung einer Ersatzbrille gleicher Art und Güte durch den Versicherungsnehmer.

c) Im Falle der Beschädigung übernimmt der Versicherer die Reparatu
Verlauf:19.03.2015 09:52  Markierung erstellt von Pauli (***)
19.03.2015 09:58  Markierung bearbeitet von Pauli (***)
19.03.2015 10:17  Markierung bearbeitet von Pauli (***)

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