brillen.de Optik AG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen der brillen.de Optik AG - Onlineshop   (Stand: 01.11.2014)

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Bewertung:

fair & wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(2)
B
[]
Mit dem Kauf wird eine Brillenversicherung dem Käufer geboten, die bei einer Änderung der Sehschärfe ab 0,5 Dioptrien innerhalb von einem Jahr greift und eine Selbstbeteiligung von 25% vorsieht. (Details siehe Markierung ff.) (bearbeiten)
(5)
B
Der Kunde trägt die Rücksendekosten beim Widerruf. (bearbeiten)
(6)
B
Beim Brillenkauf im Fachgeschäft des Vertragsanbieters hat der Kunde auch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. (Ausnahme: kundenspezifische Anfertigungen) (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst mit der Annahme der Bestellung per E-Mail durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(3)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(4)
C
Vom Widerruf ausgeschlossen sind Brillen, deren Gläser nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
(Kommentar: Es werden 2 AGB aufgeführt. Der erste für den Onlineshop, der zweite für den Kauf im Fachgeschäft.) (bearbeiten)

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der brillen.de Optik AG - Onlineshop



Vertragsabschluss
Preise
Lieferung/Teillieferung
Gewährleistung und Haftung
Eigentumsvorbehalt
Brillenversicherung
Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Versandkosten bei Ausübung des Widerrufsrechts
Schlussbestimmungen


1. Vertragsabschluss

1.1. Mit der Darstellung der Produkte im Onlineshop gibt der Verkäufer, die brillen.de Optik AG, Schmiedestraße 2,15745 Wildau kein rechtlich bindendes Angebot ab. Hierbei handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Online-Katalog.

1.2. Der Verkäufer behält sich Druckfehler, mögliche Irrtümer, technische und farbliche Änderungen trotz größtmöglicher Sorgfalt vor. Der Verkäufer behält sich ferner das hieraus resultierende Recht zur Anfechtung der Annahmeerklärung vor. Er übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Herstellerangaben.

1.3. Mit der Bestellung der Ware durch Anklicken des Buttons „Bestellung absenden" gibt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

1.4. Nach Eingang der Bestellung des Käufers erfolgt zusammen mit der Bestätigung des Eingangs die Annahme der Bestellung mit dem Absenden einer automatisierten E-Mail. Der Kaufvertrag ist mit Zugang der E-Mail-Bestätigung zustande gekommen.
(1)

1.5. Ist bestellte Ware trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird der Verkäufer den Käufer hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist der Verkäufer von der Leistungspflicht befreit und kann bei fehlender Lieferbarkeit vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat. Falls der Verkäufer zurücktreten will, wird der Verkäufer das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich durch den Verkäufer erstattet.

1.6. Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und dem Käufer werden die Bestelldaten per E-Mail zugesendet. Die AGB können Sie jederzeit einsehen. Vergangene Bestellungen können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen.

2. Preise

Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der sonstigen Preisbestandteile, der gesetzlichen Umsatzsteuer und der umsatzsteuerfreien Brillen-Versicherung, die im Gesamtpreis enthalten ist.

3. Lieferung/Teillieferung

Ist ein Vertrag über die Lieferung mehrerer Artikel zustande gekommen, so ist der Verkäufer zu Teilleistungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer nutzbar und wirtschaftlich verwertbar sowie zumutbar ist.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1. Ist der Käufer Verbraucher und liefert der Verkäufer mangelhafte Ware, hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware). Sollte die Geltendmachung eines dieser Rechte für den Verkäufer nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein, so beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf das verbleibende Recht.

4.2. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB so hat auch er im Fall der Belieferung mit mangelhafter Ware das Recht auf Nacherfüllung. Die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) unterliegt dem Wahlrecht des Verkäufers.

4.3. Bei Ersatzlieferung akzeptiert der Käufer den Tausch in gleiche oder höherwertige Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften, z. B. Lieferung des Nachfolgemodells, Modell aus gleicher Serie, etc.

4.4. Ist der Käufer Unternehmer verjähren seine Gewährleistungsansprüche binnen eines Jahres ab Auslieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels, die auf Ersatz eines Körper oder Gesundheitsschadens gerichtet oder die auf grobes Verschulden oder Vorsatz des Verkäufers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind. Hier gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

5. Eigentumsvorbehalt und Kaufpreisfälligkeit

5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für die gelieferte Ware bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Der Käufer erhält über die bestelte Ware vom Verkäufer eine Rechnung mit allen Kontodaten. Der Kaufpreis ist an den Verkäufer unbar per Überweisung auf das Konto des Verkäufers zu zahlen, spätestens zwei Tage vor Abholung/Erhalt der Ware.

5.2. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware durch den Käufer vor vollständiger Bezahlung tritt dieser bereits jetzt alle Forderungen gegenüber Dritten oder dem Abnehmer in Höhe des auf den Kaufpreis für die Waren des Verkäufers entfallenden Anteils an den Verkäufer ab.

6. Brillenversicherung

6.1. Versicherter, Versicherungsnehmer, Versicherer

Versichert sind Personen, die aufgrund eines wirksamen Kaufvertrags mit der brillen.de Optik AG eine Brille erworben haben (im Folgenden „versicherte Person“ genannt), die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und deren Wohnsitz zur Zeit des Vertragsschlusses in der Bundesrepublik Deutschland liegt (im Folgenden "versicherte Person" genannt).

Versicherungsnehmer ist die Brillen.de Optik AG (im Folgenden „Versicherungsnehmer“ genannt).

Versicherer ist die Chubb Insurance Company of Europe SE (im Folgenden „Versicherer“ genannt).

6.2. Welche Sachen sind versichert?

Wir, der Versicherer, bieten Ihnen, der versicherten Person, Versicherungsschutz für die von Ihnen bei dem Versicherungsnehmer erworbenen Brille der brillen.de Optik AG (im Folgenden „Brille“) nach Maßgabe der Ziffer 6.3.

6.3 Welche Gefahren und Schäden sind versichert? (Versicherungsfall)

Versicherungsschutz besteht

a) bei einer ärztlich oder durch einen Augenoptiker festgestellten Sehstärkendifferenz von mindestens +/- 0,5 Dioptrien der versicherten Person zwischen festgestellter Sehstärke vor Erwerb der Brille und innerhalb von 365 Tagen nach Erwerb der Brille, oder

(b) bei einer unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille. Übersteigen die Reparaturkosten den Wert der Brille oder ist die Reparatur unwirtschaftlich, liegt ein Totalschaden vor.

(c) bei einer unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille, die einen Ersatz der gesamten Brille (Totalschaden), der Brillenfassung, nur eines Glases oder der Gläser der Brille erforderlich macht und die nicht bereits durch eine Reparatur der Brille seitens des Versicherungsnehmers beseitigt werden kann.

6.4. Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt weltweit.

6.5. In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?

Nicht versichert sind Schäden, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, im Falle der Beschädigung und des Totalschadens,

a) falls die Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille auf Vorsatz der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers herbeigeführt werden;

b) wenn die versicherte Person den Versicherer arglistig über die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls täuscht oder zu täuschen versucht;

c) die im Rahmen von Garantieleistungen oder im Rahmen der Gewährleistung vom Versicherungsnehmer oder Brillenhersteller beseitigt bzw. übernommen werden;

d) durch Abnutzung und Verschleiß der mit dieser Versicherung versehenen Brille;

e) die im Rahmen von Serviceleistungen des Versicherungsnehmers erbracht werden, wie Überprüfung der Fassung und der Gläser, Kontrolle des richtigen Sitzes mit Anpassungskorrektur, hygienische Ultraschallreinigung, Schrauben nachziehen, ersetzen und sichern, Scharniere sorgfältig ölen;

g) durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Terrorismus;

h) durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.

6.6. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

a) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Datum des Kaufes der Brille bei dem Versicherungsnehmer.
Erhält die versicherte Person eine Ersatzbrille vom Versicherungsnehmer, erlischt der Versicherungsschutz.

b) Der Versicherungsschutz endet automatisch 365 Tage nach Kaufdatum bzw. Lieferung einer Ersatzbrille, spätestens aber

- im Fall des Totalschadens oder
- 365 Tage nach dem Ende der Vertragslaufzeit des Gruppenversicherungsvertrags zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Dem Versicherungsnehmer obliegt es, Sie im Falle einer Beendigung dieses Gruppenversicherungsvertrags über einen etwaigen Anschlussversicherer zu informieren; oder
- im Fall des Todes der versicherten Person oder
- im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers.

6.7. In welcher Form erfolgt die Leistung? Welche Entschädigung gilt als vereinbart?

a) Als Entschädigung gilt für Brillen im Falle des Totalschadens die Lieferung einer Ersatzbrille gleicher Art und Güte. Die Entschädigungsleistung durch den Versicherer gegen Vorlage der Rechnung wird nur für eine Ersatzbrille gezahlt, die vom Versicherungsnehmer gestellt wird.

b) Als Entschädigungsleistung bei Dioptrinverschlechterung gemäß Ziffer 6.3. a) übernimmt der Versicherer die Kosten für die fachgerechte Auswechslung von neuen Gläsern durch den Versicherungsnehmer bzw. Lieferung einer Ersatzbrille gleicher Art und Güte durch den Versicherungsnehmer.

c) Im Falle der Beschädigung übernimmt der Versicherer die Reparatu
(2)rkosten zur fachgerechten Wiederherstellung der Brille durch den Versicherungsnehmer. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungspreis, erfolgt die Versicherungsleistung wie im Falle des Totalschadens (s. oben, a). Eine Rückerstattung des Kaufpreises bei Schadensfall ist nicht möglich, sondern ausschließlich Warenersatz.

6.8. Versicherte Interessen / Leistung im Schadensfall

Versichert ist Ihr Interesse als versicherte Person im Falle der Beschädigung oder des Totalschadens Ihrer Brille oder bei Dioptrienverschlechterung entsprechend Ziffer 6.3. a).
Im Versicherungsfall wird der Versicherer Sie von den Kosten für die

a) fachgerechte Reparatur der beschädigten Brille durch den Versicherungsnehmer oder

b) Neubeschaffung einer auf Grund eines Totalschadens vollständig zerstörten Brille (Lieferung einer Ersatzbrille) durch den Versicherungsnehmer oder

c) Neubeschaffung (Lieferung einer Ersatzbrille) bzw. Anpassung einer auf Grund einer Dioptrienverschlechterung gem. Ziffer 6.3. a für Sie unbrauchbar gewordenen Brille durch den Versicherungsnehmer
nach Maßgabe der Ziffer 6.7. durch Übernahme der zu diesem Zweck anfallenden Kosten freistellen.

6.9. Welche Eigenbeteiligung muss getragen werden?

Die Versicherung übernimmt 75% der anfallenden Kosten. Im Versicherungsfall tragen Sie die anfallenden Versandkosten nach Ziffer 6.11. sowie 25% des ursprünglichen Kaufpreises als Eigenbeteiligung.

6.10. Was ist im Leistungsfall zu beachten (Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles)?

Schäden sind von Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Schadeneintritt, dem Versicherungsnehmer schriftlich, unter Verwendung des Schadenvordrucks zu melden. Ein entsprechender Schadenvordruck steht Ihnen unter www.brillen.de zum Download bereit bzw. kann von Ihnen telefonisch unter der Telefonnummer 0921 / 16498980 beantragt werden. Die beschädigte oder zerstörte Brille bzw. die auf Grund einer Dioptrinverschlechterung gem. Ziffer 6.3. a) für Sie unbrauchbar gewordene Brille ist aufzubewahren und an den Versicherungsnehmer herauszugeben.

Darüber hinaus ist bei einer Verschlechterung der Dioptrienzahl dem Versicherungsnehmer dies schriftlich durch Bescheinigung eines Augenarztes bzw. Augenoptikers nachzuweisen.

6.11. Schadensmeldung/Übersendung der beschädigten Brille und sonstiger Nachweise

Die Schadensmeldung sowie die beschädigte oder unbrauchbare Brille bzw. die beschädigten Teile sowie alle sonstigen Anzeigen gemäß den Ziffern 6.9., 6.10. und 6.11. senden Sie bitte unmittelbar an die:

brillen.de Optik AG
Schmiedestr. 2a
15745 Wildau

E-Mail: service@brillen.de

6.12. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?

Wird eine vertragliche Obliegenheit oder eine gesetzliche Obliegenheit, deren Rechtsfolge nicht im Gesetz geregelt ist, verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Weisen Sie nach, dass Sie oder der Versicherungsnehmer die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie oder der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

6.13. Übergang und Sicherung von Ersatzansprüchen/Welche Obliegenheiten treffen Sie?

Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch insoweit auf uns über, soweit wir im Rahmen von Ziffer 6.8. Leistungen erbracht haben.
Sie haben einen etwaigen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf uns und bei dessen Durchsetzung soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzen Sie oder der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, sind wir nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

6.14. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?

Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leistung erstmals verlangt werden kann.
Ist uns ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag angemeldet worden, zählt der Zeitraum vom Beginn der Verjährung bis zum Zugang unserer Entscheidung bei der Fristberechnung nicht mit.

6.15. Welches Gericht ist zuständig?

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.

6.16. Welches Recht findet Anwendung?

Es findet deutsches Recht Anwendung.

7. Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht

7.1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. (3)Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die Frist beginnt ab dem Tag
a) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw hat.
b)( im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden): an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw hat.
c)( im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken): an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw hat.
d)( im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg): an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw hat.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

brillen.de Optik AG
Schmiedestr. 2a
15745 Wildau

E-Mail: service@brillen.de

7.2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Wir haben Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Können Sie uns die empfangenen Leistung nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

7.3. Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Brillen, deren Gläser nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind. Die vertragliche Zufriedenheitsgarantie der brillen.de Optik AG bleibt hiervon unberührt.
(4)



Ende der Widerrufsbelehrung

8. Versandkosten bei Ausübung des Widerrufsrechts

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. (5)

9. Schlussbestimmungen

9.1. Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Firmenstandort. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

9.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Alle Streitigkeiten aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag sind vor dem Gericht Ihres allgemeinen Gerichtsstandes auszutragen. Ein außergerichtliches Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist nicht vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen dieser AGB nicht.

9.3. Soweit der Käufer Kaufmann ist oder zu den in § 38 ZPO gleichgestellten Personen gehört, ist für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile Bayreuth Gerichtsstand, nach Wahl des Verkäufers auch der Sitz des Käufers.

9.4. Das Gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Käufer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.

brillen.de Optik AG
Schmiedestraße 2
15745 Wildau

Telefon: +49 (0)3375 / 573 65 70
Telefax: +49 (0)9 21 / 16 49 89 93

E-Mail: service@brillen.de
Website: www.brillen.de

Sitz der Gesellschaft: Wildau (bei Berlin)
Amtsgericht Cottbus HRB 11.527

Vorstand: Matthias Kamppeter, Markus Fränkle LLM
Aufsichtsrat: Daniel Thung (Vorsitzender)

USt.-Id.-Nr.: DE 291 219 087
St.-Nr. 208/120/00250



AGB´s der brillen.de Optik AG [1]



Vertragsabschluss
Preise
Kauf auf Rechnung
Lieferung/Teillieferung
Gewährleistung und Haftung
Eigentumsvorbehalt
Brillenversicherung
Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Schlussbestimmungen


1. Vertragsabschluss

Mit der Bestellung über das angebotene Produktsortiment geht der Käufer im brillen.de Fachgeschäft verbindlich seinen Kaufvertrag ein.

2. Preise

Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der sonstigen Preisbestandteile, der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der steuerfreien Versicherung, die im Gesamtpreis enthalten ist.

3. Kauf auf Rechnung

3.1 Der Verkäufer bietet dem Käufer ausschließlich die Zahlungsart Kauf auf Rechnung an. Dabei gibt der Käufer sein Einverständnis, die dem Auftrag zugrunde liegenden Daten einschließlich seiner personenbezogenen Daten (Namen und Anschrift) an die brillen.de Optik AG und ausschließlich zum Zweck der Zahlungsabwicklung an die H&P Forderungsmanagement GmbH, Loschwitzer Str. 50, 01309 Dresden zu übermitteln.

3.2 Der Kunde erhält ein Zahlungsziel von 10 Tagen. Bei verspäteten Zahlungen fallen Mahngebühren in Höhe von 5,-€ an. Bei fruchtlosem Mahnwesen, werden die Forderungen an ein Inkassobüro übergeben. In diesem Fall können dem Käufer Kosten für weitere Rechtsverfolgung entstehen.

4. Lieferung/Teillieferung

Ist ein Vertrag über die Lieferung mehrerer Artikel zustande gekommen, so ist der Verkäufer zu Teilleistungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer nutzbar und wirtschaftlich verwertbar sowie zumutbar ist.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Ist der Käufer Verbraucher und liefert der Verkäufer mangelhafte Ware, hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware). Sollte die Geltendmachung eines dieser Rechte für den Verkäufer nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein, so beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf das verbleibende Recht. Bei Ersatzlieferung akzeptiert der Käufer den Tausch in gleiche oder höherwertige Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften (z. B. Lieferung des Nachfolgemodells, Modell aus gleicher Serie, etc.).

5.2 Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB so hat auch er im Fall der Lieferung mit mangelhafter Ware das Recht auf Nacherfüllung. Die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) unterliegt dem Wahlrecht des Verkäufers.

Bei Ersatzlieferung akzeptiert der Käufer den Tausch in gleiche oder höherwertige Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften, z. B. Lieferung des Nachfolgemodells, Modell aus gleicher Serie, etc.

Ist der Käufer Unternehmer verjähren seine Gewährleistungsansprüche binnen eines Jahres ab Auslieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels, die auf Ersatz eines Körper oder Gesundheitsschadens gerichtet oder die auf grobes Verschulden oder Vorsatz des Verkäufers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind. Hier gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für die gelieferte Ware bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.

6.2 Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag inklusive Nebenforderungen (z. B. Finanzierungskosten, Zinsen, etc.) Eigentum des Verkäufers. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware durch den Käufer vor vollständiger Bezahlung tritt dieser bereits jetzt alle Forderungen gegenüber Dritten oder dem Abnehmer in Höhe des auf den Kaufpreis für die Waren des Verkäufers entfallenden Anteils an den Verkäufer ab.

7. Brillenversicherung

7.1. Versicherter, Versicherungsnehmer, Versicherer

Versichert sind Personen, die aufgrund eines wirksamen Kaufvertrags mit der brillen.de Optik AG eine Brille erworben haben (im Folgenden „versicherte Person“ genannt), die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und deren Wohnsitz zur Zeit des Vertragsschlusses in der Bundesrepublik Deutschland liegt (im Folgenden "versicherte Person" genannt).

Versicherungsnehmer ist die Brillen.de Optik AG (im Folgenden „Versicherungsnehmer“ genannt).

Versicherer ist die Chubb Insurance Company of Europe SE (im Folgenden „Versicherer“ genannt).

7.2. Welche Sachen sind versichert?

Wir, der Versicherer, bieten Ihnen, der versicherten Person, Versicherungsschutz für die von Ihnen bei dem Versicherungsnehmer erworbenen Brille der brillen.de KTS GmbH und brillen.de Optik AG (im Folgenden „Brille“) nach Maßgabe der Ziffer 7.3.

7.3 Welche Gefahren und Schäden sind versichert? (Versicherungsfall)

Versicherungsschutz besteht

a) bei einer ärztlich oder durch einen Augenoptiker festgestellten Sehstärkendifferenz von mindestens +/- 0,5 Dioptrien der versicherten Person zwischen festgestellter Sehstärke vor Erwerb der Brille und innerhalb von 365 Tagen nach Erwerb der Brille, oder

(b) bei einer unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille. Übersteigen die Reparaturkosten den Wert der Brille oder ist die Reparatur unwirtschaftlich, liegt ein Totalschaden vor.

(c) bei einer unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille, die einen Ersatz der gesamten Brille (Totalschaden), der Brillenfassung, nur eines Glases oder der Gläser der Brille erforderlich macht und die nicht bereits durch eine Reparatur der Brille seitens des Versicherungsnehmers beseitigt werden kann.

7.4. Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt weltweit.

7.5. In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?

Nicht versichert sind Schäden, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, im Falle der Beschädigung und des Totalschadens,

a) falls die Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille auf Vorsatz der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers herbeigeführt werden;

b) wenn die versicherte Person den Versicherer arglistig über die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls täuscht oder zu täuschen versucht;

c) die im Rahmen von Garantieleistungen oder im Rahmen der Gewährleistung vom Versicherungsnehmer oder Brillenhersteller beseitigt bzw. übernommen werden;

d) durch Abnutzung und Verschleiß der mit dieser Versicherung versehenen Brille;

e) die im Rahmen von Serviceleistungen des Versicherungsnehmers erbracht werden, wie Überprüfung der Fassung und der Gläser, Kontrolle des richtigen Sitzes mit Anpassungskorrektur, hygienische Ultraschallreinigung, Schrauben nachziehen, ersetzen und sichern, Scharniere sorgfältig ölen;

g) durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Terrorismus;

h) durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.

7.6. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

a) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Datum des Kaufes der Brille bei dem Versicherungsnehmer.
Erhält die versicherte Person eine Ersatzbrille vom Versicherungsnehmer, erlischt der Versicherungsschutz.

b) Der Versicherungsschutz endet automatisch 365 Tage nach Kaufdatum bzw. Lieferung einer Ersatzbrille, spätestens aber

- im Fall des Totalschadens oder
- 365 Tage nach dem Ende der Vertragslaufzeit des Gruppenversicherungsvertrags zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Dem Versicherungsnehmer obliegt es, Sie im Falle einer Beendigung dieses Gruppenversicherungsvertrags über einen etwaigen Anschlussversicherer zu informieren; oder
- im Fall des Todes der versicherten Person oder
- im Falle der Eröffnungbr / des Insoplvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers.

7.7. In welcher Form erfolgt die Leistung? Welche Entschädigung gilt als vereinbart?

a) Als Entschädigung gilt für Brillen im Falle des Totalschadens die Lieferung einer Ersatzbrille gleicher Art und Güte. Die Entschädigungsleistung durch den Versicherer gegen Vorlage der Rechnung wird nur für eine Ersatzbrille gezahlt, die vom Versicherungsnehmer gestellt wird.

b) Als Entschädigungsleistung bei Dioptrinverschlechterung gemäß Ziffer 7.3. a) übernimmt der Versicherer die Kosten für die fachgerechte Auswechslung von neuen Gläsern durch den Versicherungsnehmer bzw. Lieferung einer Ersatzbrille gleicher Art und Güte durch den Versicherungsnehmer.

c) Im Falle der Beschädigung übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten zur fachgerechten Wiederherstellung der Brille durch den Versicherungsnehmer. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungspreis, erfolgt die Versicherungsleistung wie im Falle des Totalschadens (s. oben, a). Eine Rückerstattung des Kaufpreises bei Schadensfall ist nicht möglich, sondern ausschließlich Warenersatz.

7.8. Versicherte Interessen / Leistung im Schadensfall

Versichert ist Ihr Interesse als versicherte Person im Falle der Beschädigung oder des Totalschadens Ihrer Brille oder bei Dioptrienverschlechterung entsprechend Ziffer 7.3. a).
Im Versicherungsfall wird der Versicherer Sie von den Kosten für die

a) fachgerechte Reparatur der beschädigten Brille durch den Versicherungsnehmer oder

b) Neubeschaffung einer auf Grund eines Totalschadens vollständig zerstörten Brille (Lieferung einer Ersatzbrille) durch den Versicherungsnehmer oder

c) Neubeschaffung (Lieferung einer Ersatzbrille) bzw. Anpassung einer auf Grund einer Dioptrienverschlechterung gem. Ziffer 7.3. a für Sie unbrauchbar gewordenen Brille durch den Versicherungsnehmer
nach Maßgabe der Ziffer 7.7. durch Übernahme der zu diesem Zweck anfallenden Kosten freistellen.

7.9. Welche Eigenbeteiligung muss getragen werden?

Die Versicherung übernimmt 75% der anfallenden Kosten. Im Versicherungsfall tragen Sie die anfallenden Versandkosten nach Ziffer 7.11. sowie 25% des ursprünglichen Kaufpreises als Eigenbeteiligung.

7.10. Was ist im Leistungsfall zu beachten (Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles)?

Schäden sind von Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Schadeneintritt, dem Versicherungsnehmer schriftlich, unter Verwendung des Schadenvordrucks zu melden. Ein entsprechender Schadenvordruck steht Ihnen unter www.brillen.de zum Download bereit bzw. kann von Ihnen telefonisch unter der Telefonnummer 0921 / 16498980 beantragt werden. Die beschädigte oder zerstörte Brille bzw. die auf Grund einer Dioptrinverschlechterung gem. Ziffer 7.3. a) für Sie unbrauchbar gewordene Brille ist aufzubewahren und an den Versicherungsnehmer herauszugeben.

Darüber hinaus ist bei einer Verschlechterung der Dioptrienzahl dem Versicherungsnehmer dies schriftlich durch Bescheinigung eines Augenarztes bzw. Augenoptikers nachzuweisen.

7.11. Schadensmeldung/Übersendung der beschädigten Brille und sonstiger Nachweise

Die Schadensmeldung sowie die beschädigte oder unbrauchbare Brille bzw. die beschädigten Teile sowie alle sonstigen Anzeigen gemäß den Ziffern 7.9., 7.10. und 7.11. senden Sie bitte unmittelbar an die:

brillen.de Optik AG
Orionstr. 3a
95448 Bayreuth

E-Mail: service@brillen.de

7.12. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?

Wird eine vertragliche Obliegenheit oder eine gesetzliche Obliegenheit, deren Rechtsfolge nicht im Gesetz geregelt ist, verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Weisen Sie nach, dass Sie oder der Versicherungsnehmer die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie oder der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

7.13. Übergang und Sicherung von Ersatzansprüchen/Welche Obliegenheiten treffen Sie?

Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch insoweit auf uns über, soweit wir im Rahmen von Ziffer 7.8. Leistungen erbracht haben.
Sie haben einen etwaigen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf uns und bei dessen Durchsetzung soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzen Sie oder der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, sind wir nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.

7.14. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?

Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leistung erstmals verlangt werden kann.
Ist uns ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag angemeldet worden, zählt der Zeitraum vom Beginn der Verjährung bis zum Zugang unserer Entscheidung bei der Fristberechnung nicht mit.

7.15. Welches Gericht ist zuständig?

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.

7.16. Welches Recht findet Anwendung?

Es findet deutsches Recht Anwendung.

8. Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht

8.1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.Bsp. mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss informieren.
(6)Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die Frist beginnt ab dem Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
a) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw hat.
b) (im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden): an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw hat.
c) (im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken): an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
d) ( im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg): an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

brillen.de Optik AG
Schmiedestr. 2a
15745 Wildau

E-Mail: service@brillen.de

8.2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Wir haben Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt. Können Sie uns die empfangenen Leistung nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

8.3. Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Brillen, deren Gläser nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind. Die vertragliche Zufriedenheitsgarantie der brillen.de Optik AG bleibt hiervon unberührt.

Ende der Widerrufsbelehrung

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Firmenstandort. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.3 Soweit der Käufer Kaufmann ist oder zu den in § 38 ZPO gleichgestellten Personen gehört, ist für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile Bayreuth Gerichtsstand, nach Wahl des Verkäufers auch der Sitz des Käufers.

9.4 Das Gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Käufer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.



Stand 01.11.2014

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