blau Mobilfunk GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobilfunkdienstleistungen „blau.de“   (Stand: 01.12.2011)

...

Bewertung:

fair & wichtig

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Rufnummernportierung möglich. Achtung: Frist von 30 Tagen nach Vertragsende einhalten! (bearbeiten)
(4)
B
Mitnahme der alten Rufnummer ist möglich! (bearbeiten)
(5)
B
Der Mindestaufladebetrag bei Prepaid-Tarifen liegt bei 10 Euro. Lädt der Kunde weniger auf, kann seitens blau Mobilcom eine Bearbeitunsgebühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben werden. (bearbeiten)
(1)
C
Bei Überschreitung des Kreditlimits bei Postpaid-Tarifen sperrt blau-Mobilcom nach vorherigem Hinweis (Restsaldo 5 Euro) die SimKarte. (bearbeiten)
(2)
C
Die Anzahl der Mobilfunkverträge für Privatkunden ist auf 5 beschränkt. (bearbeiten)
(6)
C
Wenn der Kunden innerhalb von 12 Monaten keine Aufladung vornimmt, wird der Vertrag (inklusive der Rufnummer) nach weiteren zwei Monaten gelöscht. (bearbeiten)
(7)
C
Persönliche Daten sind gegenüber Dritten geheim zu halten. Der Kunde muss bei Verdacht auf Missbrauch oder Verlust blau Mobilfunk unverzüglich darüber informieren. (bearbeiten)
(8)
C
Blau Mobilfunk kann das mit dem Kunden bestehende Vertragsverhältinis an die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co.KG, EPlus-Straße 1, 40472 Düsseldorf übertragen. (bearbeiten)

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blau Mobilfunk GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Mobilfunkdienstleistungen „blau.de“
gültig ab dem 01.12.2011
1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Die Mobilfunkdienstleistungen werden nach näherer Bestimmung in Ziffer 3 („Leistungsumfang") zu den nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen („AGB") erbracht, soweit zwischen dem Kunden und blau.de nichts anderes vereinbart wurde und der Kunde auf
diese AGB vor Vertragsschluss hingewiesen wurde.
1.2 Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Diese
AGB gelten für alle Leistungen der blau Mobilfunk GmbH (im Folgenden „blau Mobilfunk“ genannt) im Rahmen von Mobilfunkverträgen.
1.3 Dem Kunden können das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch Zusendung an die vom Kunden benannte Postanschrift, an
die vom Kunden benannte Email-Adresse oder durch eine Textnachricht über den Kurznachrichtendienst („SMS") übersandt werden.
2. Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
2.1. Der Mobilfunkvertrag zwischen der blau Mobilfunk GmbH und dem Kunden kann auf verschiedene Weise zustande kommen, je
nachdem, über welchen Vertriebsweg der Kunde die SIM-Karte bezieht und für welchen Tarif er sich entscheidet. Bestellt der Kunde die
SIM-Karte über die Internetseiten unter www.blau.de, unterbreitet er der blau Mobilfunk GmbH damit ein Angebot zum Abschluss eines
Mobilfunkvertrages. blau Mobilfunk nimmt das Angebot des Kunden an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung übersendet. Die
Auftragsbestätigung erfolgt auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email-Adresse, soweit der Kunde diese angegeben hat.
Wünscht der Kunde, mit blau Mobilfunk einen Mobilfunkvertrag zu einem Prepaid-Tarif abzuschließen, kann der Kunde sein Startpaket
auch im Einzelhandel kaufen. Erwirbt der Kunde ein Startpaket im Einzelhandel, kommt der Mobilfunkvertrag dadurch zustande, dass blau
Mobilfunk die SIM-Karte freischaltet, nachdem der Kunde seine für die Freischaltung und Vertragsdurchführung erforderlichen Daten an
blau Mobilfunk übermittelt hat (z.B. über die Internetseiten von blau oder telefonisch). Der Erwerb eines Startpakets für einen PostpaidTarif im Einzelhandel ist nicht möglich. Der Mobilfunkvertrag kommt ebenfalls zustande, wenn blau Mobilfunk dem Kunden eine SIM-Karte
übergibt und der Kunde damit telefoniert oder andere entgeltpflichtige Leistungen der blau Mobilfunk in Anspruch nimmt. In jedem Fall ist
Voraussetzung für den Vertragsschluss, dass der Kunde das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Zahlungsarten Lastschrift und Kreditkarte,
sofern angeboten, setzen voraus, dass der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet hat.
2.2 Die Annahme des Kundenauftrags kann abgelehnt werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. der Kunde unrichtige Angaben
macht, seinen Zahlungspflichten voraussichtlich nicht nachkommen wird oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die
Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt.
2.3 Der Mobilfunkvertrag endet durch Kündigung sowie durch endgültige Deaktivierung der SIM-Karte gemäß Ziffer 7.3. Die Kündigung bei
Inanspruchnahme des Postpaid-Tarifs richtet sich nach Ziff. 6.2.5.
2.4 Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist
insbesondere gegeben, wenn der Kunde bei Vertragsschluss bewusst unrichtige Angaben gemacht hat oder gegen die Verpflichtungen
gemäß Ziffer 9.5 bis 9.9 verstößt Darüber hinaus ist blau.de zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn sich der
Kunde mit der Zahlung von Entgelten im Verzug befindet und trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung nicht innerhalb von sieben
Tagen den offenen Betrag ausgleicht.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Inhalt des Mobilfunkvertrages mit dem Kunden richtet sich nach den bei Vertragsschluss mitgeteilten Leistungsbeschreibungen,
den Datenschutzhinweisen, Preislisten und diesen AGB. Die Leistungsbeschreibungen und Preislisten sind im Internet unter www.blau.de
abrufbar und stehen zum Download bereit. Änderungen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und werden dem Kunden
bekannt gemacht.
3.2 Hat der Kunde einen Postpaid-Tarif gewählt, ist blau berechtigt, die Erbringung der Leistung von der Einhaltung eines Kreditlimits
gemäß Ziff. 11 der Leistungsbeschreibung abhängig zu machen. Bei Überschreitung des Kreditlimits ist blau berechtigt, die Postpaid-SIMKarte des Kunden ganz oder teilweise zu sperren. blau wird den Kunden über eine drohende Ausschöpfung des vereinbarten Kreditlimits
per SMS informieren, sobald nur noch 5 Euro bis zum Erreichen des vereinbarten Kreditlimits verbleiben. Ein weiterer Hinweis erfolgt,
sobald nur noch 1 Euro bis zum Erreichen des Kreditlimits verbleibt.
(1)
3.3 Der Kunde erhält die SIM-Karte mit einer Rufnummer, einer persönlichen Identifikationsnummer („PIN") sowie einem entsprechenden
persönlichen Entsperrungscode („PUK") zur Verfügung. SIM-Karte und PIN sind Voraussetzung für den Zugang zum Mobilfunknetz der EPlus Mobilfunk GmbH & Co. KG (EPM). Nach einer Online-Bestellung erhält der Kunde außerdem eine Hotline-PIN per E-Mail mitgeteilt, mit
der er sich beim telefonischen Kundenservice legitimieren kann. Bei Startpaketen, die der Kunde im Einzelhandel erworben hat, wird dem
Kunden die Hotline-PIN im beiliegenden Willkommensanschreiben mitgeteilt. Ein Mobilfunkendgerät ist nicht Gegenstand des mit dem
Kunden geschlossenen Mobilfunkvertrages.
3.4 Die Anzahl der Mobilfunkverträge, die ein einzelner Kunde mit blau Mobilfunk schließen kann, ist bei Privatkunden auf 5 (fünf) und bei
Geschäftskunden/ Firmenkunden auf 50 (fünfzig) beschränkt. Benötigt der Privatkunde mehr als 5 Mobilfunkverträge, bedarf es einer
gesonderten Vereinbarung. Das Angebot eines Postpaid-Tarifs durch blau Mobilfunk ist auf Privatkunden beschränkt.
(2)
3.5 Die Rufnummer der SIM-Karte wird dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Kunden müssen Änderungen von Rufnummern
hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde veranlasst sind.
3.6 Die Mobilfunkdienstleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von EPM in der Bundesrepublik Deutschland
betriebenen Mobilfunknetzes beschränkt. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, Verbindungen mit Anschlüssen im Ausland sowie
Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze in Anspruch zu nehmen, soweit EPM dies technisch ermöglicht und dies mit den Seite 2 von 6
jeweiligen ausländischen Netzbetreibern vereinbart hat. Für Verbindungen im Ausland und aus dem Ausland gelten die Bedingungen von
blau.de Roaming gemäß Preisliste.
3.7 Es gibt auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Gewähr einer Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume,
da diese durch die spezifischen baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.
3.8 Der Kunde kann seine Mobilrufnummer nach Beendigung des Mobilfunkvertrages bei einem Wechsel zu einem anderen
Mobilfunkdiensteanbieter beibehalten.
3.8.1 Voraussetzung für diese sog. Portierung ist, dass der Kunde den Wechsel seiner Rufnummer innerhalb von 30 Tagen nach
Beendigung des Mobilfunkvertrages bei dem anderen Diensteanbieter beauftragt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Portierung nicht mehr
möglich.
(3)
3.8.2 Zum Zwecke der Vorbeugung gegen Missbrauch der Portierungsmöglichkeit wird die Portierung nur dann veranlasst, wenn der
Kunde den Mobilfunkvertrag schriftlich gekündigt hat. Textform genügt zur Einhaltung dieses Formerfordernisses nicht. Dies gilt auch bei
Vertragsbeendigung infolge endgültiger Deaktivierung der SIM-Karte gem. Ziffer 7.3.
3.8.3 Die mit der Portierung verbundenen Kosten gemäß Preisliste trägt der Kunde.
3.8.4 Im Falle der Portierung an einen anderen Mobilfunkdiensteanbieter werden aus technischen Gründen innerhalb der letzten vier Tage
für einen Zeitraum von bis zu vier Tagen vor der Abgabe keine Leistungen erbracht.
3.8.5 Wechselt der Kunde von einem anderen Mobilfunkdiensteanbieter zu blau Mobilfunk, ist eine Mitnahme („Portierung") seiner
bisherigen Rufnummer des fremden Netzbetreibers in das blau Mobilfunk/EPM Mobilfunknetz möglich.
(4)Eine Stornierung des PortierungsAuftrags ist nach erfolgreich ausgehandeltem Portierungsdatum mit dem Altanbieter nicht mehr möglich. Einzelheiten ergeben sich aus
der Leistungsbeschreibung.
4. Zusatzdienstleistungen
4.1 Dem Kunden können Zusatzdienstleistungen angeboten werden. Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Soweit Zusatzdienstleistungen im
Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses erbracht werden, gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen
und Preislisten, die als solche kenntlich gemacht werden.
4.2 Änderungen einer Zusatzdienstleistung, die Gegenstand eines separaten Vertragsverhältnisses ist, zum Nachteil des Kunden (z.B.
Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrages.

4.3 Der Kunde kann online bereits bei Abschluss des Mobilfunkvertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt und offline ab dem Zeitpunkt
der Antragsstellung oder zu einem späteren Zeitpunkt die Zusatzdienstleistung „Verbindungsübersicht" wählen. Die Zusatzdienstleistung
„Verbindungsübersicht“ wird dann Bestandteil des Mobilfunkvertrages durch Bereitstellung dieser Dienstleistung.
4.3.1 blau Mobilfunk stellt dem Kunden den Zusatzdienst „Verbindungsübersicht“ unverzüglich beginnend nach Eingang der Bestellung
zum monatlichen Abruf im Wege der Fernübertragung („Online“) zur Einsicht und zum Zwecke des Herunterladens über die mittels der
blau.de Rufnummer des Kunden hergestellten Sprachtelefonie-, SMS- und Datendienst-Verbindungen zur Verfügung. Der Zusatzdienst
Verbindungsübersicht kann auf Wunsch des Kunden auch schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
4.3.2 Die Verbindungsübersicht enthält die Zielrufnummern aller vom Kunden während des jeweiligen Vormonats hergestellten
Sprachtelefonie-, SMS- und Datendienst-Verbindungen, einschließlich Datum, Uhrzeit und Dauer der jeweiligen Verbindung. Die
Zielrufnummer wird entsprechend der Wahl des Kunden vollständig oder um die letzten drei Ziffern verkürzt wiedergegeben.
Zielrufnummern zu Anschlüssen von Personen, die besonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegen und in eine entsprechende Liste
der Bundesnetzagentur aufgenommen sind, werden grundsätzlich nicht ausgewiesen. Dazu gehören Anschlüsse von Behörden und
Organisationen sowie Personen in sozialen oder kirchlichen Bereichen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern ganz oder
überwiegend telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten.
4.4 Möchte der Kunde weitere Zusatzdienstleistungen in Anspruch nehmen, kann er dies tun, indem er gesonderte Verträge mit blau
Mobilfunk oder deren Kooperationspartnern schließt. Die Kooperationspartner sind in der Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich
gemacht. Schließt der Kunde Verträge über Zusatzdienstleistungen mit Kooperationspartnern, beschränkt sich die Leistung von blau
Mobilfunk auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners, die Diensteverwaltung und
das Inkasso.
4.5 Für Fehlleistungen der von Kooperationspartnern eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung der Pflichten von
Kooperationspartnern haftet blau Mobilfunk nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen
den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
5. Änderung der AGB, Tarife und Leistungen
5.1 Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Hat der Kunde mit blau.de im Rahmen der Geschäftsbeziehung
einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z.B. Online-Verfahren), können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt
werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken.
5.2 Die Änderungen gelten jeweils als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg
Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird blau Mobilfunk den Kunden bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss
innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widersprechen.
5.3 Die Regelungen in Ziffer 5.1 und 5.2 finden auf Änderungen der Hauptleistungspflichten keine Anwendung. Als Hauptleistungspflichten
gelten die Pflicht von blau Mobilfunk, gegenüber dem Kunden Mobilfunkdienste zu erbringen, sowie die Pflicht des Kunden, das
vereinbarte Entgelt für die Mobilfunkdienste zu bezahlen. Seite 3 von 6
6. Leistungspflicht des Kunden und Bezahlung
6.1 Prepaid-Tarife
6.1.1Die Leistungen aus diesem Vertrag sowie etwaige kostenpflichtige Zusatzdienstleistungen sind vom Kunden bei Prepaid-Tarifen im
Voraus zu zahlen; bei diesen Tarifen ist der Kunde vorleistungspflichtig. Er kann daher die Leistungen sowie etwaige
Zusatzdienstleistungen nur nutzen, wenn ein hinreichendes Guthaben auf dem bei EPM im Rahmen seines Vertrags über die Prepaid SIMKarte eingerichteten individuellen Guthabenkontos vorhanden ist.
6.1.2 Von dem Guthabenkonto des Kunden werden zeitgleich mit der Erbringung der Leistung die Entgelte gemäß der Preisliste - abhängig
von der Tarifwahl des Kunden - einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (sog. „Mehrwertsteuer“) in Abzug gebracht.
Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer gilt nicht als Erhöhung des Preises, sondern wird von blau.de vom Zeitpunkt des
Inkrafttretens des erhöhten Umsatzsteuersatzes an von dem Guthaben des Kunden abgezogen. Laufende Verbindungen werden bei
Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen.
6.1.3 Der Kunde hat, je nachdem, ob blau Mobilfunk dies zur Verfügung stellt, die Wahl zwischen verschiedenen Prepaid-Tarifen. Dazu
können bspw. auch Flatrate-Tarife oder Paket-Tarife gehören, die der Kunde über eine von blau vorgegebene Kurzwahlnummer aktivieren
kann. Eine Aktivierung von Flatrate- oder Paket-Tarifen ist nur möglich, wenn das Guthabenkonto des Kunden eine dem Preis der Flatrate
oder des Pakets entsprechende Deckung aufweist. Aktiviert der Kunde einen Flatrate-Tarif, gilt dieser für eine von blau.de vorgegebene
Zeitdauer (z.B. 30 Tage). Bei den Daten-Flatrates erfolgt nach Erreichen des jeweils gebuchten Datenvolumens eine Beschränkung der
Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Optionslaufzeit auf GPRS-Geschwindigkeit von max. 56 kbit/s. Aktiviert der Kunde einen
Paket-Tarif, gilt dieser für eine von blau.de vorgegebene Zeitdauer (z.B. 30 Tage) und ist auf ein von blau.de vorgegebenes
Inklusivvolumen beschränkt. Während der Gültigkeitsdauer einer aktivierten Tarifoption ist ein Wechsel auf bzw. eine Kombination mit
einem bzw. mehreren zeit- bzw. mengenabhängigen Tarifen oder in einem bzw. mehreren anderen Tarifoptionen möglich, sofern von blau
angeboten. Ein Wechsel von einem Prepaid-Tarif von blau zu einem Postpaid-Tarif von blau ist möglich, sofern blau dies zur Verfügung
stellt. Flatrate- oder Paket-Tarife für Datennutzung sind auf paketvermittelte Datenübertragung per GPRS oder UMTS beschränkt.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung eines Flatrate-Tarifs oder
Paket-Tarifs.
6.1.4 Die Vorauszahlungen kann der Kunde nach der angebotenen und von ihm ggf. bei Vertragsschluss gewählten und von blau Mobilfunk
bestätigten Zahlungsmethode entrichten. Der Mindestaufladebetrag liegt bei 10 Euro. Zahlt der Kunde für eine Aufladung weniger als 10
Euro, kann ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,50 Euro in Abzug gebracht werden.
(5)
6.1.5 Zahlungseingänge, die ohne bzw. mit einem falschen Verwendungszweck (Rufnummer) auf dem Bankkonto der blau Mobilfunk
eingehen, können nicht als Zahlung bearbeitet werden.
6.1.6 Gibt der Kunde bei der Vorauszahlung eine falsche oder eine an einen anderen Kunden vergebene Rufnummer an, kann nicht
ausgeschlossen werden, dass der Inhaber der irrtümlich angegebenen Telefonnummer den Aufladebetrag verbraucht. In diesem Fall
haftet blau Mobilfunk, soweit nicht von ihr zu vertreten, nicht für den etwaigen Guthabenverbrauch und erstattet dem Kunden nur den
Betrag, der in dem Zeitpunkt noch vorhanden ist, in dem der Kunde den falschen Verwendungszweck mitteilt. Die Haftungsregelungen
gem. Ziffer 10 bleiben unberührt.
6.1.7 Hat der Kunde eine falsche, aber nicht vergebene Rufnummer angegeben, wird der Zahlungsbetrag an die beauftragte Bank
zurückgesendet und steht dem Kunden dort wieder zur Verfügung. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Rückzahlung sind die
blau.de entstandenen Kosten vom Kunden zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
6.1.8 Bei einer Aufladung mittels Kreditkarte, sofern als Zahlungsart angeboten, erfolgt die Buchung auf dem Guthabenkonto unmittelbar
nach Autorisierung des entsprechenden Betrages durch das Kreditkarteninstitut. Bei Aufladung durch Überweisung, Bareinzahlung oder
Lastschrift, sofern als Zahlungsart jeweils angeboten, erfolgt die Buchung nach Zahlungseingang auf dem Konto der blau Mobilfunk
GmbH.
6.1.11 Der Kunde kann den Kontostand seines Guthabenkontos von seinem Handy mit Tastenkombination *100# senden oder über die
Kurzwahl 1155 kostenlos abfragen. Die Angabe des Guthabenkontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbständigen
Anspruch des Kunden auf Leistungen in entsprechender Höhe.
6.1.12 Im Falle des Verlustes der Prepaid SIM-Karte kann das Restguthaben nach Sperrung der alten SIM-Karte auf Antrag des Kunden auf
eine von ihm erworbene Ersatz-SIM-Karte übertragen werden. Hierfür wird ein Entgelt gemäß Preisliste erhoben. Die Mobilrufnummer
ändert sich bei einer Ersatzkartenbestellung nicht.
6.2 Postpaid-Tarife
6.2.1 Entscheidet sich der Kunde für einen Postpaid-Tarif, rechnet blau die Leistungen aus dem Vertrag sowie etwaige kostenpflichtige
Zusatzdienstleistungen monatlich ab. blau ist berechtigt, mehrere Monatsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 5 Euro
zusammenzufassen. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Stichtag der Aktivierung der SIM-Karte des Kunden. blau Mobilfunk stellt dem
Kunden eine Rechnung, die der Kunde unter www.blau.de online abrufen, speichern oder ausdrucken kann. Ein Wechsel von einem
Postpaid-Tarif von blau zu einem Prepaid-Tarif von blau ist nicht möglich.
6.2.2 Optionsbuchungen (vgl. Ziffer 6.1.3, z.B. eine der von blau Mobilfunk angebotenen Flatrates) rechnet blau Mobilfunk in voller Höhe
mit der Monatsabrechnung ab. Eine auf den Monat der Optionsbuchung bezogene anteilige Berechnung erfolgt nicht.
6.2.3 Die Inanspruchnahme eines blau-Postpaidtarifs setzt voraus, dass der Kunde am Lastschriftverfahren teilnimmt und eine
Einzugsermächtigung über die zu zahlenden Entgelte zugunsten von blau erteilt hat. blau zieht den vom Kunden zu zahlenden
Rechnungsbetrag monatlich nicht vor Ablauf von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden von dem vereinbarten Konto des
Kunden ab.
6.2.4 Im Falle einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, ist blau berechtigt, das Kreditlimit (vgl. 3.2) für den Folgemonat auf
die niedrigste Kreditlimitstufe herabzusetzen. Seite 4 von 6
6.2.5 Der Kunde kann bei Inanspruchnahme des Postpaid-Tarifs den Mobilfunkvertrag mit blau jederzeit kündigen. Die Kündigung muss in
Textform erfolgen, d.h. die Kündigung per E-Mail über die bei blau hinterlegte E-Mail-Adresse genügt dem Formerfordernis. Die SIM-Karte
des Kunden wird unverzüglich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung von blau gesperrt. blau kann in diesem Fall den mit dem
Kunden geschlossenen Mobilfunkvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Für die Kündigung ist Textform
erforderlich. Die Kündigung kann an die von dem Kunden bei blau hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung
(Ziff. 2.4) bleibt unberührt.
6.3 Die Rechnung bei Inanspruchnahme des Postpaid-Tarifs kann der Kunden online abrufen. blau informiert den Kunden über neue
Rechnungen durch Übersendung einer entsprechenden Mitteilung an die vom Kunden bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse.
Über die Aufladung seines Guthabenkontos bei der Inanspruchnahme der von blau angebotenen Prepaid-Tarife erstellt blau unter Angabe
seiner Kundennummer, des Aufladedatums und des jeweiligen Aufladebetrages nur dann eine Rechnung, wenn der Kunde dies schriftlich
oder per E-Mail unter service@blau.de verlangt. Die Rechnung wird dem Kunden grundsätzlich auf elektronischem Weg an die vom Kunden
benannte E-Mail Adresse zugestellt. Für die Erstellung und Zusendung einer schriftlichen Rechnung wird ein Bearbeitungsentgelt gemäß
Preisliste erhoben, sofern der Mobilfunkvertrag mit Hilfe des Internets erfolgte oder ein kostenloser Abruf der Rechnung in elektronischer
Form auf der Website www.blau.de in seinem persönlichen Nutzerbereich angeboten wird.
6.4 Ein Verbindungsnachweis wird auf Anforderung des Kunden für den jeweils maßgeblichen Rechnungszeitraum erstellt, sofern der
Kunde dies zuvor schriftlich oder per E-Mail unter service@blau.de verlangt hat. Die Verbindungsübersicht wird dem Kunden
grundsätzlich auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte E-Mail Adresse zugestellt. Für die Erstellung und Zusendung einer
schriftlichen Verbindungsübersicht wird ein Bearbeitungsentgelt gemäß Preisliste erhoben, sofern der Mobilfunkvertrag mit Hilfe des
Internets erfolgte oder ein kostenloser Abruf der Verbindungsübersicht in elektronischer Form auf der Website www.blau.de in seinem
persönlichen Nutzerbereich angeboten wird
7. Aktivitätszeitfenster bei Prepaid-SIM-Karten, endgültige Deaktivierung und Ende des Vertrages
7.1 Innerhalb des Aktivitätszeitfensters kann der Kunde abgehende Verbindungen führen. Das Aktivitätszeitfenster verlängert sich jeweils
durch weitere Aufladungen.
7.2 Bei Neuerwerb einer Prepaid-SIM-Karte beginnt das Aktivitätszeitfenster mit der Freischaltung. Mit Aufladungen verlängert sich das
Aktivitätszeitfenster. Das jeweils aktuelle Aktivitätszeitfenster des Kunden beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der letzten Aufladung
von mindestens 5 €. Bei Startguthaben bis 5 € beträgt das Aktivitätszeitfenster 73 Tage pro Euro. Ab 5 € Startguthaben beträgt das
Aktivitätszeitfenster 12 Monate.
7.3 Nimmt der Kunde während des Aktivitätszeitfensters keine Aufladungen vor und endet das Aktivitätszeitfenster, schließt sich hieran
eine zweimonatige Phase der passiven Erreichbarkeit an. In dieser Phase kann der Kunde nur Verbindungen empfangen. Mit dem Ende
der zweimonatigen Phase der passiven Erreichbarkeit wird die Prepaid-SIM-Karte endgültig deaktiviert. Der Anspruch des Kunden auf
Auszahlung eines etwa vorhandenen Restguthabens bleibt unberührt.
(6)
7.4 Eine Auszahlung von Guthaben, das blau Mobilfunk dem Kunden gewährt hat, ohne dass der Kunde hierfür eine Zahlung geleistet hat
(z.B. im Rahmen von Werbeaktionen), ist ausgeschlossen.
7.5 Während der Phase der passiven Erreichbarkeit kann der Kunde eine Aufladung seines Guthabenkontos durchführen, die den Beginn
eines neuen Aktivitätszeitfensters auslöst.
7.6 Ist das Guthaben vor Ablauf des Aktivitätszeitfensters verbraucht, sind über das Ende des Aktivitätszeitfensters hinaus bis zum Ende
der zwei monatigen Phase der passiven Erreichbarkeit eingehende Verbindungen möglich, auch wenn keine Wiederaufladung der PrepaidSIM-Karte erfolgt.
8. Pflichten des Kunden im Umgang mit Benutzerkennung und „PIN"
8.1 Die persönlichen Identifikationsnummern (PIN), die persönlichen Entsperrungscodes (PUK), die Hotline-PIN sowie ein eventuell
vorhandenes Internet- bzw. Freischaltungs-Passwort sind gegenüber dritten Personen geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung
der Karte durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen, welche auf der SIM-Karte gespeichert sind, vermieden
werden. Der Kunde wird die PIN unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von ihr erlangt haben.
8.2 Der Kunde hat den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der PIN sowie der PUK unverzüglich mitzuteilen.
(7)
8.3 Die Übertragung der SIM-Karte und der damit verbundenen Rechte und Pflichten aus dem Mobilfunkvertrag an einen Dritten ist nur
mit schriftlicher Einwilligung von blau Mobilfunk zulässig. Der Kunde ist so lange aus dem Mobilfunkvertrag berechtigt und verpflichtet,
bis der Dritte gegenüber blau Mobilfunk die Übernahme des Vertrages schriftlich erklärt hat.
9. Pflichten des Kunden im Umgang mit der SIM-Karte
9.1. Die SIM-Karte wird dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlassen. Sie bleibt Eigentum von blau Mobilfunk.
Der Kunde hat die SIM-Karte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an blau Mobilfunk zurückzugeben. blau Mobilfunk darf die SIMKarte jederzeit gegen eine Ersatzkarte austauschen.
9.2 Die SIM-Karte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden.
9.3 Der Kunde hat blau Mobilfunk den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen.
Sofern der Kunde den Verlust, Diebstahl oder eine unberechtigte Drittnutzung der SIM-Karte zu vertreten hat, haftet der Kunde bis zur
Mitteilung des Verlustes, Diebstahl oder sonstigen unberechtigten Drittnutzung für diejenigen Leistungen, die unter Nutzung der SIMKarte in Anspruch genommen worden sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
9.4 Der Kunde hat blau Mobilfunk unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner postalischen und elektronischen Adresse
mitzuteilen. Leistet der Kunde seine Zahlungen per Lastschrift oder Kreditkarte, sofern diese Zahlungsarten angeboten werden, hat er
blau Mobilfunk außerdem unverzüglich sämtliche Änderungen der Konto- und Kreditkartendaten mitzuteilen. Änderungsmitteilungen Seite 5 von 6
können schriftlich, per Email an service@blau.de erfolgen oder telefonisch über die Kunden-Hotline. Erforderlich ist jeweils eine
Legitimation des Kunden durch Angabe seiner Hotline-PIN oder seines Passwortes oder - bei schriftlichen Mitteilungen - Vorlage einer
Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses und der aktuellen Meldebescheinigung.
9.5 Der Kunde darf seine SIM-Karte nicht in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen nutzen, um die Verbindungen eines Dritten
(Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten in das Mobilfunknetz der EPM ein- oder weiterleiten. Darüber
hinaus ist es dem Kunden untersagt, unter Nutzung der SIM-Karte einen systemgesteuerten Massenversand von Mitteilungen und
Nachrichten (SMS, MMS, Email) an alle Mobilfunkkunden, die das Netz der EPM nutzen, vorzunehmen.
9.6 Es ist nicht gestattet, die Mobilfunkdienstleistungen zu gewerblichen Zwecken zu vermarkten oder Dritten zur Vermarktung
anzubieten, ohne dass dazu eine ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung (Einwilligung) durch blau Mobilfunk vorliegt.
9.7 Ziffer 10.6. gilt entsprechend für den Fall, dass nur Teile der Mobilfunkdienstleistungen betroffen sind.
9.8 Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage dieses Mobilfunkvertrags erhaltene(n) SIM-Karte(n) ausschließlich zur Nutzung der
vertraglich vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende oder gewerbliche Nutzung der SIM-Karte(n)
zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung durch blau Mobilfunk.
9.9 Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die SIM-Karte für folgende Zwecke zu nutzen:
9.9.1 Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem E-Plus Mobilfunknetz und anderen öffentlichen
Telekommunikations- oder IP-Netzen, und/ oder
9.9.2 Anschaltung betrieblicher Telefonanlagen oder Datennetze (LAN / WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, Least-CostRouter) an das EPM Mobilfunknetz und/oder
9.9.3 Einsatz von SIM-Karten in Vermittlungs- bzw. Übertragungssystemen von Telefonanlagen (z.B. PABX) und vergleichbaren
technischen Einrichtungen.
9.9.4. Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge
haben.
9.10 Schäden, die blau Mobilfunk dadurch entstehen, dass der Kunde seine vorgenannten Pflichten schuldhaft verletzt, hat der Kunde zu
ersetzen. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die in Ziffer 9.5, 9.6, 9.8 und/oder 9.9 festgelegte Pflichten, steht blau Mobilfunk ein
pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von EURO 2.500,00 je vertragswidrig eingesetzter SIM-Karte zu. Der Kunde kann
der Pauschale den Nachweis, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist,
entgegenhalten, blau Mobilfunk bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.
10. Schadensersatz und Haftungsbegrenzung
10.1 Für Vermögensschäden, die von blau.de, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder ihren Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursacht
werden, haftet blau.de gegenüber ihren Kunden nach Maßgabe von § 44a TKG. Das bedeutet, die Haftung von blau.de ist in diesen Fällen
auf höchstens EURO 12.500,00 je Kunde begrenzt, wenn es sich bei dem Kunden um eine juristische oder natürliche Person handelt, die
weder öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt noch Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt (so genannte
„Endnutzer“). Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis
gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz
2 in der Summe auf höchstens EURO 10 Millionen begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund
desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller
Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 2 bis 4 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz
des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
10.2 In allen anderen Fällen bestimmt sich die Haftung von blau.de für sich, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nach
den folgenden Regelungen: a) blau.de haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, unbegrenzt. Ebenso
haftet blau.de unbegrenzt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. b) Liegen die unter
a) genannten Voraussetzungen nicht vor, haftet blau.de – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt wird. In diesen Fällen ist die Haftung von blau.de auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden
beschränkt. Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer zugesicherten
Eigenschaft der von blau.de zu erbringenden Leistungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von blau.de.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung von blau Mobilfunk in Fällen leicht fahrlässigen Handelns - gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
aus vertraglicher Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.
10.4 Eine Haftung der blau Mobilfunk nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den Bestimmungen dieser Ziffer
10 unberührt.
10.5 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
11. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis
blau Mobilfunk erhebt, verarbeitet und nutzt die Bestands- (§ 95 Abs. 1, 3 Nr. 3 Telekommunikationsgesetz, § 14 Telemediengesetz) und
Verkehrsdaten (§ 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz) sowie Nutzungsdaten (§ 15 Telemediengesetz) des Kunden im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen, soweit gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung,
oder -nutzung anordnen bzw. erlauben oder soweit der Kunde ausdrücklich einwilligt. Einzelheiten ergeben sich aus den
Datenschutzrichtlinien, die dem Kunden bei Vertragsschluss zugänglich gemacht werden oder unter www.blau.de zum Abruf und
Download bereitstehen. Seite 6 von 6
12. Anforderungen an Endgeräte
Der Kunde darf nur solche Endgeräte funktionsgerecht, entsprechend der jeweils zugrunde liegenden Bedienungsanleitung, benutzen, die
für die Nutzung in dem von der EPM betriebenen Mobilfunknetz zugelassen sind und nicht zu Störungen im EPM Mobilfunknetz oder in
anderen Fernsprechnetzen führen können. Dem Kunden ist bekannt, dass nicht alle Endgeräte alle blau.de-Leistungen unterstützen.
13. Vertragsübernahme
blau Mobilfunk ist berechtigt, das mit dem Kunden bestehende Mobilfunkvertragsverhältnis an die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co.KG, EPlus-Straße 1, 40472 Düsseldorf zu übertragen, die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf ist berechtigt, in
die Verträge einzutreten.
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14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist und das Kundenverhältnis zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.
Die blau Mobilfunk ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten
gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14.2 Die Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
15. Allgemeine Bestimmungen
15.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.2 Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Kundenverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von blau Mobilfunk abtreten.

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