benefit service GmbH & Co. KG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 01.10.2010)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Der Vertragsanbieter vermittelt Neufahrzeuge aus dem deutschen Vertragshändlernetz zu Sonderkonditionen. (bearbeiten)
(2)
C
Der Vertragsanbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der abrufbaren Infos und Preisnachlässe auf seiner Seite. (bearbeiten)
(3)
C
Der Vertragsanbieter erhebt für die Vermittlungstätigkeit keine Gebühr vom Auftraggeber. (bearbeiten)
(4)
C
Es wird ein Widerrufsrecht für den Kaufvermittlungsauftrag von 2 Wochen angeboten. (Kommentar: Aus der Kundensicht nutzlos - da der Vermittlungsauftrag kostenfrei und nicht bindend für den Kunden ist!) (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde sichert dem Vertragsanbieter zu, dass er ernsthaft an einem Kauf eines PKW interessiert ist und nicht Testkäufer oder ähnliches im Auftrag anderer ist. (bearbeiten)
(6)
C
[]
Der Vertragsanbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arnsberg. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kooperationspartner des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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03.11.2014 11:22  (wichtiger Vertragsbestandteil 5) erstellt von Holger (****)


Zusammenfassung: Der Kunde sichert dem Vertragsanbieter zu, dass er ernsthaft an einem Kauf eines PKW interessiert ist und nicht Testkäufer oder ähnliches im Auftrag anderer ist.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Der Auftraggeber sichert benefit service hiermit ausdrücklich zu, ernsthaft an dem Ankauf eines entsprechenden PKW persönlich interessiert zu sein. Er sichert weiter zu, nicht als Fahrzeughersteller/Fahrzeughändler oder im Auftrage eines solchen oder für mit diesen verbundene Unternehmen oder von diesen beauftragten Dritten Testkäufe oder Testanfragen vorzunehmen, durch welchen dem Auftraggeber, dem Lieferanten oder den ausliefernden Händlern ein Schaden – sei es wirtschaftlicher oder immaterieller Art – entstehen kann. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus behält sich benefit service vor, in diesem Falle zivilrechtlich Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
Verlauf:keine Änderungen

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